Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogrammes hier: Bau- und Finanzierungsvorlagen für die Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach
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Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 261
Betreff: Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogrammes hier: Bau- und Finanzierungsvorlagen für die Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach
- Der Umgestaltung der in der Anlage gelisteten Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen zugestimmt.
- Die Deckung der Maßnahmen erfolgt zunächst aus dem Sanierungsprogramm ungedeckter städtischer Sportstätten (5.001363). Nach Verfügbarkeit der Mittel des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze (5.007474) sind diese in geeigneter Weise wieder zurückzuführen. Für das Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze stehen für das Jahr 2017 700.000,- € zur Verfügung. Für 2018 sind weitere 6.873.000,- € vorgesehen. Die Ansätze stehen jeweils unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Beschlussfassung. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 195.654,66 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von insgesamt 53.805,03 € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit den Maßnahmen keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z. B. an Sportvereine) ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich ist. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Begründung: A Zielsetzung: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass mittelfristig alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können. Dazu sollen in den kommenden Jahren nahezu alle noch vorhandenen Tennenplätze durch Kunstrasenplätze ersetzt werden. Die zu sanierenden Sportanlagen verfügen mindestens über einen Tennenplatz, dessen Zustand desolat ist. Die Sicherstellung der Bespiel-/Nutzbarkeit war in den letzten Jahren z.B. nur durch das Auffüllen von Unebenheiten möglich. Eine nachhaltige Überarbeitung der Flächen ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und teilweise auch nicht mehr möglich, da die in Rede stehenden Tennenspielfelder durch die starke Inanspruchnahme stark abgespielt sind. B Alternativen Eine Ausstattung des Spielfeldes mit einem anderen Belag würde dem Ziel, allen Vereinen einen Kunstrasenplatz zur Verfügung zu stellen entgegenlaufen, damit scheiden Alternativen aus. C Lösung Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten der Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Bei der Auswahl der einzubauenden Materialien wird auf die Nachhaltigkeit der Produkte großen Wert gelegt. Es ist vorgesehen, die Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze umzubauen. Weiterhin entstehen teilweise neue Anlagenteile, wie Trainingsbeleuchtungsanlagen, automatische Beregnungsanlagen, Umzäunungen und Minispielfelder etc. Alle genannten Sportanlagen erfüllen die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasen-spielfeldern. Mit dem Bau der Kunstrasenspielfelder wird ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Trainings- und Spielbetrieb ermöglicht, so wie dies bereits auf vielen anderen Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahmen sind mit den Vereinen abgestimmt. D Kosten
- Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 3.825.000,00 € netto. Mehrausgaben infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase sind durch die Beschlussfassung abgedeckt.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 3.825.000,00 € netto wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
- Zugehörige Folgeinvestitionen: Keine
- Jahresfolgekosten: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 3.913.093,20 €) von 195.654,66 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,75% auf 3.913.093,20 € / 2) von insgesamt 53.805,03 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Anlage _Erlaeuterungsbericht_Hahnstrasse (nicht öffentlich - ca. 2,2 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht_Harheim (nicht öffentlich - ca. 1,1 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht_Pfortenstrasse (nicht öffentlich - ca. 3,9 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht_Unterliederbach (nicht öffentlich - ca. 2,1 MB) Anlage _Kostenberechnung_Hahnstrasse (nicht öffentlich - ca. 37 KB) Anlage _Kostenberechnung_Harheim (nicht öffentlich - ca. 39 KB) Anlage _Kostenberechnung_Pfortenstrasse (nicht öffentlich - ca. 38 KB) Anlage _Kostenberechnung_Unterliederbach (nicht öffentlich - ca. 36 KB) Anlage _Kostenuebersicht (nicht öffentlich - ca. 123 KB) Anlage _Plan_Hahnstrasse (nicht öffentlich - ca. 1,6 MB) Anlage _Plan_Harheim (nicht öffentlich - ca. 1,9 MB) Anlage _Plan_Pfortenstrasse (nicht öffentlich - ca. 1 MB) Anlage _Plan_Unterliederbach (nicht öffentlich - ca. 10,9 MB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 6, 11, 14 Versandpaket: 03.01.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Dezember 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)