Haushalt 2005 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Kostenstellenbereichen 40/0 bis 40/7 (Stadtschulamt, Schulen und Kindertageseinrichtungen)
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Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 258
Betreff:
Haushalt 2005 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Kostenstellenbereichen 40/0 bis 40/7 (Stadtschulamt, Schulen und Kindertageseinrichtungen)
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341 (M 173)
- Die in den Kostenbereichen 40/0 bis 40/7 nachstehend aufgeführten Beträge werden als überplanmäßige Ausgaben genehmigt (Detailaufstellung siehe Anlage). 1.
- Personalkosten 2.830.000 € 1.
- Energie 2.300.000 € 1.
- Mieten 69.900 € 1.
- Schülerbeförderung 380.000 € 5.579.900 €
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.