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Kostenbeteiligung bei der mietzinsbefreiten oder -reduzierten, bzw. unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgten Überlassung stadteigener Gemeinschafts- und…

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Kostenbeteiligung bei der mietzinsbefreiten oder -reduzierten, bzw. unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgten Überlassung stadteigener Gemeinschafts- und Versammlungsräume der Saalbau GmbH sowie gedeckter Sportflächen

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 15.11.2002, M 252

Betreff: Kostenbeteiligung bei der mietzinsbefreiten oder -reduzierten, bzw. unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgten Überlassung stadteigener Gemeinschafts- und Versammlungsräume der Saalbau GmbH sowie gedeckter Sportflächen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.1993, § 1560 (M 221)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die zum 01.01.1994 eingeführte Kostenbeteiligung bei der mietzinsbefreiten oder -reduzierten bzw. unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgten Überlassung stadteigener Gemeinschafts- und Versammlungsräume der Saalbau GmbH sowie gedeckter Sportflächen in Höhe von 20 DM bzw. 30 DM (heute: 10 € bzw. 15 €) seither nicht nur in unveränderter, sondern bedingt durch die EURO-Einführung seit 01.01.2002 in reduzierter Höhe erhoben wird.
  2. Die in den letzten acht Jahren erfolgten Steigerungen der allgemeinen Lohn- und Energiekosten rechtfertigen eine maßvolle Anpassung dieser Kostenbeteiligung.
  3. Die Kostenbeteiligung als Mindest-Eigenanteil für die gemäß den geltenden Richtlinien als grundsätzlich mietzuschussberechtigt anerkannten Mieter wird deshalb mit Wirkung vom 01.07.2003 auf 12 € für Räume unter 150 qm und 17 € für Räume über 150 qm angehoben.
  4. Mit Wirkung ab 01.07.2003 wird die Saalbau GmbH ermächtigt, weitere Anpassungen der Kostenbeteiligung ab diesem Datum dann vorzunehmen, wenn Steigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten einem Betrag von mindestens 1 € entsprechen. Dies soll jeweils zum 01.07. eines Jahres mit der Auflage einer Information der betroffenen Mieter bis spätestens 31.12. des Vorjahres erfolgen. Begründung: Die Eigenanteile für die gemäß den geltenden städtischen Richtlinien als grundsätzlich bei der Nutzung von Einrichtungen der Saalbau GmbH sowie gedeckter Sportflächen als mietzuschussberechtigt anerkannten Vereine und Organisationen wurden zum 01.01.1994 eingeführt und stellen gleichzeitig für die lediglich zu 80% bezuschussten Mieter den "Mindest"-Eigenanteil dar. Seit dem Zeitpunkt der Einführung ist die Höhe dieser Eigenanteile gleichbleibend, d. h. für einen Raum unter 150 qm wurden 20 DM und für einen Raum über 150 qm 30 DM erhoben. Mit der EURO-Umstellung zum 01.01.2002 kam es sogar zu einer rundungsbedingten Reduzierung (10 € bzw. 15 €). Im Jahre 2001 stellten diese Eigenanteile bei der Saalbau GmbH einen Einnahmefaktor von 2.282.065 DM dar. Die Service-Kosten der Saalbau GmbH (allgemeine Lohn- und Energiekosten) sind seither um ca. 40% gestiegen und fanden ihren Niederschlag in notwendigen Anhebungen der Mietpreise in Bürgergemeinschaftseinrichtungen um 10% zum 01.02.2000 und weiteren 5% zum 01.01.
  5. Eine Weitergabe dieser Mehrbelastung an bezuschusste Mieter erfolgte also nicht. Aus diesen Gründen hält es der Magistrat für gerechtfertigt, die Eigenanteile mit Wirkung vom 01.07.2003 auf 12 € bzw. 17 € anzuheben. Für die Zukunft (frühestens zum 01.07.2004) wird die Saalbau GmbH ermächtigt, weitere Anpassungen entsprechend den Steigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten vorzunehmen, aber nur dann, wenn diese eine Stufe von mindestens 1 € erreichen. Solche Anpassungen sollen jeweils zum 01.07. eines Jahres mit der Auflage erfolgen, dass dies spätestens bis 31.12. des Vorjahres in geeigneter Weise bekannt gegeben wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. November 2002 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2003 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 17 · 16.01.2003
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPBFFE.l
Ablehnung:
PDSÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, BFF und E.L. (= Annahme) PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Sportausschusses
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Ablehnung:
PDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) PDS (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 28.01.2003
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 30.01.2003
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPBFFE.l
Ablehnung:
PDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. gegen PDS (= Ablehnung)

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