Entwurf Haushaltsplan 2008 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2008-2011
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 09.11.2007, M 244
Betreff:
Entwurf Haushaltsplan 2008 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2008-2011
Vorgang:
Informatorische Beratung der Vorlage M 244 in den Ausschüssen vom 20.11.2007 bis 11.12.2007,
- Lesung Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis E 219 NR 774 (zu E 152), NR 775 (zu E 128), NR 783 (zu E 132), NR 786 (zu E 133), OA 587 (zu E 25) EA 1 bis EA 197 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 409, NR 445, NR 551, NR 554, NR 586, NR 592, NR 643, NR 662, NR 669, M 254 + OA 581, OA 441 Ziffer 2., OA 462, OA 468, OA 486, OA 501, OA 537, K 26 Ausschusssitzungen zur
- Lesung vom 14.02.2008 bis 28.02.2008 Am 28.02.2008 findet die Abschlussbesprechung zum Etat 2008 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die
- Lesung wird dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3526 beschlossen. Vorlagentext siehe Anlage 1 Anlage _Vorlage ntext_Seite_1-11 (ca. 53 KB) Anlage _Vorlag entext_Seite_12-90 (ca. 513 KB) Anlage 2 (ca. 70 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. November 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 31 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf31 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, WBE und fwf (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und UDF gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen und den sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 2, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2008 (M 247 vom 09.11.2007) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im übrigen die sonstigen Festlegungen. Es dient zur Kenntnis, dass die Neuberechnung der Internen Leistungsverrechnungen keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Rücklagen und auf den Gesamtfinanzhaushalt haben. Eine Abweichung ergibt sich nur beim Jahresergebnis nach Rücklagen, da die Interne Leistungsverrechnung die Rücklagenentnahmen und -zuführungen der Gebührenhaushalte verändert. Die betragsmäßige Veränderung des Jahresergebnisses nach Rücklagen ist in Summe nachrichtlich in Anlage 3 (Gesamtplan) ausgewiesen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7h werden beschlossen. Es dient zur Kenntnis, dass zur buchungstechnischen Abwicklung von "Anlagenverkäufen zwischen Ämtern" die ABV unter Ziffer 1.2.5. ergänzt wurden. (Die Änderung ist in Anlage 6, Ziffer 1.2.5. fett gedruckt.) 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlage 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms unter Berücksichtigung aller ergänzenden Beschlüsse zum Haushalt 2008 fortentwickelt wird. 6. Die in den Anlagen 4 und 5 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2008 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 7. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind. 9. Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus der Zusammenfassung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) in einen Eigenbetrieb ergebende haushaltsmäßige Beordnung zu veranlassen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Ablehnung) (Anlagen nicht vervielfältigt)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (12 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen und den sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 2, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2008 (M 247 vom 09.11.2007) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im übrigen die sonstigen Festlegungen. Es dient zur Kenntnis, dass die Neuberechnung der Internen Leistungsverrechnungen keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Rücklagen und auf den Gesamtfinanzhaushalt haben. Eine Abweichung ergibt sich nur beim Jahresergebnis nach Rücklagen, da die Interne Leistungsverrechnung die Rücklagenentnahmen und -zuführungen der Gebührenhaushalte verändert. Die betragsmäßige Veränderung des Jahresergebnisses nach Rücklagen ist in Summe nachrichtlich in Anlage 3 (Gesamtplan) ausgewiesen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7h werden beschlossen. Es dient zur Kenntnis, dass zur buchungstechnischen Abwicklung von "Anlagenverkäufen zwischen Ämtern" die ABV unter Ziffer 1.2.5. ergänzt wurden. (Die Änderung ist in Anlage 6, Ziffer 1.2.5. fett gedruckt.) 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlage 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms unter Berücksichtigung aller ergänzenden Beschlüsse zum Haushalt 2008 fortentwickelt wird. 6. Die in den Anlagen 4 und 5 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2008 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 7. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind. 9. Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus der Zusammenfassung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) in einen Eigenbetrieb ergebende haushaltsmäßige Beordnung zu veranlassen. 10. Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordnete Eskandari-Grünberg gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung zur Vorlage E 102 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 11. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Frank, Feldmann, Cunitz, Reininger, Rinn, Dr. Dr. Rahn, Hübner und Krebs dienen zur Kenntnis. 12. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Reininger, Frank und Oesterling zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: M 244: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Ablehnung) M 247: CDU, GRÜNE und FDP ge gen SPD, LINKE., FAG und REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Liste sämtlicher Etatvorlagen. (Unterbrechung der Beratungen wegen Störungen auf der Besuchertribüne von 19.05 Uhr bis 19.10 Uhr.)