Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung -
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- Kätcheslachpark
- Kätcheslachweg
- Laubestraße
- Marie-Curie-Straße
- Mörfelder Landstraße
- Offenbacher Landstraße
- Oppenheimer Landstraße
- Riedbergallee
- Schifferstraße
- Strahlenberger Weg
- Stresemannallee
- Textorstraße
- Wendelsplatz
- Willemerstraße
- Zur Kalbacher Höhe
- Arthur-von-Weinberg-Straße
- Brückenstraße
- Burnitzstraße
- Deutschherrnufer
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Burnitzstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.10.2026.
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Vortrag des Magistrats vom 16.12.2013, M 243
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3377 (M 77) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. S. 218) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2012 (GVBl. S.645), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung - beschlossen:
Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Textorschule, Textorstraße 104 Stresemannallee unger. Nr. ab Main bis Burnitzstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße unger. Nr. von Burnitzstraße bis Mörfelder Landstraße, Mörfelder Landstraße ger. Nr. bis Südbahnhof, Brückenstraße ger. Nr. über Adlhochplatz, Laubestraße ger. Nr., Schifferstraße unger. Nr. bis zum Main, Schaumainkai bis Stresemannallee. Willemerschule, Willemerstraße 12 Mörfelder Landstraße ab Wendelsplatz bis Südbahnhof, Brückenstraße unger. Nr., Laube- Straße unger. Nr., Schifferstraße ger. Nr. bis zum Main, Sachsenhäuser Ufer, Deutschherrnufer bis Gerbermühlstraße und über Strahlenberger Weg bis Offenbacher Landstraße, Offenbacher Landstraße unger. Nr. bis Wendelsplatz. Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe 15 Alle Straßen am Riedberg zwischen Marie-Curie-Straße, Altenhöferallee ger. Nr. und Kätcheslachpark. Grundschule Riedberg II, Graf-von-Stauffenberg-Allee 55 (im Bau) Alle übrigen Straßen am Riedberg. Der Wohnbereich zwischen Riedbergallee, Kätcheslachweg, Kätcheslachpark und Arthur-von-Weinberg-Straße ist ein Überschneidungsgebiet zwischen der Grundschule Riedberg und der Grundschule Riedberg II. Der Schulträger oder das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main legen im Einvernehmen miteinander für die im Überschneidungsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler die zuständige Schule für den jeweiligen Einschulungsjahrgang fest.
Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen.
Begründung: A. Zielsetzung Willemerschule und Textorschule Nach der prognostizierten Entwicklung der Kinderzahlen im Bezirk der Textorschule genügen die Raumkapazitäten den zu erwartenden Klassenbildungen nicht mehr. Zielsetzung ist, die Schule durch eine Verkleinerung ihres Schulbezirkes in ihrer fünfzügigen Aufnahmekapazität zu halten. Nach dem Auszug der Abendhaupt- und Abendrealschule aus dem Gebäudekomplex in der Willemerstraße können der Willemerschule zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die sowohl ihrer Entwicklung zur Ganztagsschule zugutekommen als auch eine Erhöhung der jährlichen Aufnahmekapazität ermöglicht. Die Verschiebung der Schulbezirksgrenze soll zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2014 für die Einschulung im Schuljahr 2015/2016 wirksam werden. Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde durchgeführt. Grundschule Riedberg und Grundschule Riedberg II Nach erfolgter Baufertigstellung soll die zweite Grundschule auf dem Riedberg zum Schuljahresbeginn 2014/2015 als eigenständige Schule ihren Unterrichtsbetrieb aufnehmen. Gemäß Hessischem Schulgesetz ist für jede Grundschule ein eigener Schulbezirk zu bilden. Mit der Festlegung eines Überschneidungsgebietes soll die Möglichkeit geschaffen werden, Kapazitätsengpässe im Bedarfsfall zwischen beiden Schulstandorten auf dem Riedberg auszugleichen. Das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main hat den geplanten Schulbezirksänderungen zugestimmt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage 1 (ca. 214 KB) Anlage 2_SB_Riedberg (ca. 190 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FAG, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL