Sportanlage Sossenheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umbau eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld
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Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 243
Betreff:
Sportanlage Sossenheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umbau eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2008, § 3526 (M 254/07)
- Dem Umbau des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Sossenheim wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt.
Die Kostenberechnung schließt mit 890.000,00 € netto ab (1.059.100,00 € brutto ). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 890.000,00 € netto werden bewilligt.
Die Mittel werden auf den Betrag der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt begrenzt.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2008-2011 – Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten unter der Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten.
Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 131.275,00 € (10% Abschreibung = 89.000,00 € und 4,75% kalkulatorische Zinsen = 42.275,00 €) zu rechnen ist.
Mit der Maßnahme entstehen sachliche Folgekosten in Höhe von 15.000,00 € (Anschaffung von Pflegegeräten für den Kunstrasenplatz).
- Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung:
A. Zielsetzung
Auf der Sportanlage Sossenheim führen die SG Sossenheim e.V. mit insgesamt 1.562 Mitgliedern, davon 768 Kinder und Jugendliche ihren gesamten Übungs- und Wettkampfbetrieb durch. Auch die benachbarten städtischen Kindertagesstätten KT 19 und KT 78 nutzen diese Sportanlage für ihre Bewegungsprogramme.
Durch die sehr starke Inanspruchnahme ist das Tennenspielfeld auf dieser Sportanlage abgespielt, zumal die Bespielbarkeit in den letzten Jahren nur durch das Auffüllen der Unebenheiten mit Tennenmaterial möglich war.
Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass eine Grunderneuerung des Spielfeldes dringend erforderlich ist, da die Oberfläche nicht mehr den Voraussetzungen für einen regulären Punktspiel- und Trainingsspielbetrieb erfüllt.
Die Sportanlage Sossenheim erfüllt die Voraussetzung für die Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10687 (M 253). Damit ist ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist.
Im Zuge der Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld erfolgt auch der Einbau einer automatischen Beregnungsanlage und der Bau einer Trainingsbeleuchtungsanlage. Die Maßnahme ist mit dem Verein abgestimmt.
B. Alternativen
entfällt
C. Lösung
Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2008 unter der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten.
D. Kosten
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich kalkulatorische Kosten für Abschreibung (10%) und Verzinsung (4,75%) von insgesamt 131.275,00 € erwartet. Mit der Maßnahme entstehen sachliche Folgekosten in Höhe von 15.000,00 € (Anschaffung von Pflegeräten für den Kunstrasenplatz).
Personelle Folgekosten entstehen nicht.
Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 890.000,00 € netto wird in 2009 verpflichtet und zu 90 % im Jahr 2009 sowie zu 10% im Jahr 2010 kassenwirksam.
Anlage Erlaeut erungsbericht (nichtöffentlich - ca. 36 KB) Anlage Honorarb erechnung_1 (nichtöffentlich - ca. 3 KB) Anlage Honorarb erechnung_2 (nichtöffentlich - ca. 4 KB) Anlage Honorarb erechnung_3 (nichtöffentlich - ca. 3 KB) Anlage Honorarb erechnung_4 (nichtöffentlich - ca. 3 KB) Anlage Honorarb erechnung_5 (nichtöffentlich - ca. 3 KB) Anlage K ostenberechnung_Deckblatt (nichtöffentlich - ca. 3 KB) Anlage Kostenberec hnung (nichtöffentlich - ca. 47 KB) Anlage Plan_1 (nichtöffentlich - ca. 398 KB) Anlage Plan_2 (nichtöffentlich - ca. 347 KB) Anlage Plan_3 (nichtöffentlich - ca. 181 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Dezember 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)