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Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.12.2016, M 240

Betreff: Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

  1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2017 wird zur Kenntnis genommen.
    • a)Dem Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main - mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2017 von 2.112.000 EUR - mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2017 von 59.851.000 EUR - mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2017 von 41.339.000 EUR sowie
    • b)dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt.
  2. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2017 einzuarbeiten. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am
  3. September 2016 mit dem Wirtschaftsplan 2017 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2017: Plan 2017 (EUR) Erfolgsplan Umsatzerlöse 111.750.000 Aktivierte Eigenleistungen 2.000.000 Sonstige betriebliche Erträge 2.250.000 Materialaufwand 42.900.000 Personalaufwand 30.200.000 Abschreibungen 21.800.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.100.000 Finanzergebnis -9.100.000 Steuern 100.000 Auflösung(+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG +2.312.000 Jahresüberschuss +2.112.000 Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von 59.851.000 ergibt sich aus: Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter -190.000 Jahresüberschuss 2.112.000 Abschreibungen 21.800.000 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen 400.000 Darlehensaufnahmen 35.729.000 dem stehen gegenüber: Investitionen 41.339.000 Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital) 2.112.000 Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen 2.312.000 Jahresverlust 0 Tilgung von Darlehen 14.088.000 Plan 2017 (EUR) Im Investitionsplan sind für 2017 vorgesehen: Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.832.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen 11.367.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken 4.317.000 Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter 7.689.000 ARA Niederrad / Griesheim 12.242.000 ARA Sindlingen 83.000 Schlammentwässerung und -Verbrennung 508.000 Sonstige Maßnahmen 301.000 Summe Investitionen 41.339.000 Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden. Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Kanalbenutzungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) erwirtschaftet. Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der derzeit erhobenen Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 1,76 EUR pro m3 veranlagtem Frischwasserverbrauch sichergestellt. Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenvorkalkulation im Jahr 2015 erstellt und der Betriebskommission vorgelegt. Für die Gebührenkalkulation wurde ein Kalkulationszeitraum von 4 Jahren vom 01.01.2016 bis 31.12.2019 festgelegt. Aus der Gebührenvorkalkulation ergab sich keine Änderung der Gebührenhöhe. In 2019 wird für einen dann festzulegenden Kalkulationszeitraum eine neue Gebührenvorkalkulation erarbeitet. Anlage _Feststellungsvermerk (ca. 71 KB) Anlage _Stellungnahme_BK (ca. 33 KB) Anlage _Wirtschaftsplan_2017 (ca. 109 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.12.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Dezember 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 7 · 12.01.2017
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 24.01.2017
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 26.01.2017
TO II, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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