Verkauf einer Arrondierungsfläche in Bergen-Enkheim
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- Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz Alfred-Göbel-Weg13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz AlfredGöbelWeg20.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Vortrag des Magistrats vom 19.12.2011, M 236
Betreff: Verkauf einer Arrondierungsfläche in Bergen-Enkheim
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Frau Anke Köhler und Herr Olaf Strenge, 60316 Frankfurt am Main Grundstück: Gemarkung Bergen-Enkheim Flur 31 Nr. 79/2 hält 22 m2 Kaufpreis: 245,--/m2; für 22 m2 somit 5.390,-- € Besondere Bedingungen: a) Grunddienstbarkeit (Geh- und Wegerecht für die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim Flur 31 Nr. 98/1) b) Wirtschaftliche Vereinigung mit dem Grundstück Alfred-Göbel-Weg 10 (Gemarkung Bergen-Enkheim Flur 31 Nr. 81/4 hält 322 m2) Kosten und Steuern: gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Pojektdef. Nr. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert im Bereich des Kaufgrundstücks 490,- €/m2 beträgt. Das Grundstück ist als Gebäude- und Freifläche ausgewiesen, aber aufgrund des Zuschnitts nicht eigenständig bebaubar. Aus diesem Grund wurde vom ausgewiesenen Richtwert abgewichen und mit den Käufern Einigung über den vorgenannten Kaufpreis erzielt. Begründung: Die Eigentümer des Grundstücks Alfred-Göbel-Weg 10 sind mit dem Wunsch an die Stadt Frankfurt am Main herangetreten, dass Grundstück Gemarkung Bergen-Enkheim Flur 31 Nr. 79/2 hält 22 m2 zu ihrem Grundstück Alfred-Göbel-Weg 10 zu erwerben. Sie beabsichtigen, dieses mit Ihrem angrenzenden Grundstück Nr. 81/4 zu vereinigen und auf dem Gesamtgrundstück dann ein Einfamilienhaus mit Garage im Untergeschoss zu errichten. Das Kaufgrundstück ist wegen des Grundstückszuschnitts hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes nicht wirtschaftlich und auch nicht eigenständig bebaubar. Aus diesem Grund wurde auch von dem ausgewiesenen Richtwert abgewichen und mit den Käufern Einigung über den angegebenen Kaufpreis erzielt. Maßstab 1:2000 Gemarkung: Bergen-Enkheim; Flur: 31; Flst.: 79/2 Maßstab 1:500 Gemarkung: Bergen-Enkheim; Flur: 31; Flst.: 79/2Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 21.12.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Dezember 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP