Benennung einer Straße und Änderung des Benennungsbereichs einer Straße im Ortsbezirk 1 (Altstadt) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat
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Vortrag des Magistrats vom 22.10.2012, M 234
Betreff: Benennung einer Straße und Änderung des Benennungsbereichs einer Straße im Ortsbezirk 1 (Altstadt) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat I. Straßenbenennung Ortsbezirk 1 Stadtbezirk 010 (Altstadt)
- Benennung einer Straße Das rund 7.000 m2 umfassende Gebiet zwischen Dom und Römer sowie Schirn und Braubachstraße wird nach dem Abriss des Technischen Rathauses auf der Grundlage des historischen Altstadtgrundrisses aufgeteilt, so dass ein kleinteiliges, altstadttypisches Areal mit neuen Straßen entsteht. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird in Abstimmung mit der DomRömer GmbH Folgendes vorgeschlagen: Die im Bereich des Dom-Römer-Areals gelegene innere Erschließungsstraße zwischen Markt und Braubachstraße wird in "Hinter dem Lämmchen" benannt.
- Änderung des Benennungsbereichs einer Straße Der Benennungsbereich der Straße "Markt" wird auf Grund der Neubebauung des Dom-Römer-Areals angepasst. II. Der unter der Ziffer I vorgeschlagenen Benennung einer Straße und Änderung des Benennungsbereichs einer Straße wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung: Im Zuge der Bebauung des Dom-Römer-Areals entsteht eine neue adressbildende Straße parallel zur Braubachstraße als innere Erschließung. Diese Straße ist zu benennen. Die neuen Raumkanten der Gebäude an der bestehenden Straße "Markt" erfordern eine Anpassung des Benennungsbereichs. B. Alternativen: Keine. Die Benennungs- und Anpassungsmaßnahme sind aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen insbesondere von lokalen historischen Gegebenheiten herzuleiten. Bei der vorgeschlagenen Benennung wird auf den an gleicher Stelle vor der Zerstörung der Altstadt bestehenden Straßennamen zurückgegriffen. "Hinter dem Lämmchen" hieß eine schmale Gasse zwischen dem "Nürnberger Hof" und "Hühnermarkt", in der sich einige der bedeutendsten Fachwerkhäuser der Stadt befanden, darunter die Häuser "Zum Nürnberger Hof", "Zum Mohrenkopf" und "Zum Goldenen Lämmchen". Die Bezeichnung "Hinter dem Lämmchen" leitet sich demnach von der Lage der Straße hinter dem Gebäude "Zum Goldenen Lämmchen" ab. Der zukünftige Benennungsbereich des Marktes orientiert sich an den neuen Raumkanten der Altstadtbebauung und schließt den Bereich des ehemaligen Hühnermarktes mit ein. Eine weitere amtliche Benennung von Straßen innerhalb des Dom-Römer-Areals mit Namen aus der Zeit vor der Zerstörung der historischen Altstadt ist nicht erforderlich, da eine Adressbildung zu den bestehenden und dem vorgeschlagenen Straßennamen vorgenommen werden kann. Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. ist die Anzahl der Straßennamen zu beschränken. Darüber hinaus soll jeder Straßenname in Frankfurt a.M. nur einmal vorkommen, so dass auf die Benennung der ehemaligen Neugasse, die im Stadtteil Kalbach-Riedberg bereits existiert, verzichtet wird. Auf die ehemaligen Straßennamen "Nürnberger Hofgäßchen", "Neugasse", "Rebstock-Hof", "Hühnermarkt", "Lange Schirn", "Tuchgaden" und "Höllgasse" kann durch historische Straßennamensschilder, die den Zusatz "ehemalige"/ "ehemaliges" / "ehemaliger" tragen, hingewiesen werden. D. Kosten: Entfällt Anlage _Lageplan (ca. 431 KB)Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 24.10.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Oktober 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.01.2013 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, 3 SPD und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, LINKE. und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU