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Anmietung der Liegenschaft Zanderstraße/Speicherstraße für ein neues Rechenzentrum und die Verkehrsleitzentrale

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 230

Betreff:

Anmietung der Liegenschaft Zanderstraße/Speicherstraße für ein neues Rechenzentrum und die Verkehrsleitzentrale

  1. Es wird zugestimmt, dass die Liegenschaft Zanderstraße/Speicherstraße für das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik sowie die Verkehrsleitzentrale des Straßenverkehrsamtes zu folgenden Bedingungen angemietet wird: Vermieter: OFB Projektentwicklungs GmbH Myliusstraße 33 – 37 60323 Frankfurt am Main Mietfläche: 9.867 m², 66 Kfz-Stellplätze Mietzins: Gebäude 11,16 € je m² Sonderausstattung IKT 4,56 € je m² Grundstück 3,24 € je m² Kfz-Stellplatz 73,64 € je Platz Gesamtmietzins 191.938,56 € monatlich brutto 2.303.262,70 € jährlich brutto Mietnebenkosten: 3 Euro/qm Vorauszahlung im Monat Mietbeginn: mit Baufertigstellung Laufzeit: 20 Jahre, die ersten 5 Monate sind mietfrei.
  2. Die Verrechnung erfolgt in der Produktgruppe 1.35.02 Sachkonto 67000000 für Miete und Sachkonto 67001000 für Mietnebenkosten für das Amt 16, für das Amt 36 in der Produktgruppe 11.5, Sachkonto 67000000 für Mieten und Sachkonto 67001000 für Mietnebenkosten. Begründung: Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik war zusammen mit der Stadtbücherei in der angemieteten Liegenschaft Zeil 17-21 untergebracht. Die Stadtbücherei ist in das Gebäude der ehemaligen Stadtsparkasse (zuletzt Frankfurter Sparkasse) in der Hasengasse 4 umgezogen. Das Vertragsverhältnis über die Liegenschaft Zeil 17 – 21 wird beendet, ebenso das Vertragsverhältnis über die für die Verkehrsleitzentrale angemieteten Räume in der Konrad – Adenauer – Straße 15 im Parkhaus. Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik führt bereits seit einiger Zeit Beschwerde über das heute nicht mehr zeitgemäße Gebäude Zeil 17-21, sowie die technische Ausstattung. Weiterhin sollen in dem neuen Domizil alle Dependancen des Amtes an einem Platz zusammengeführt werden (auch Zusammenlegung der technischen Einrichtungen), um somit ein zentrales und effektives Handeln zu ermöglichen. Die Bewertung des Angebotes berücksichtigt neben den wirtschaftlichen Daten auch den Aspekt, dass damit das Vorhaben Bebauung Westhafen abgeschlossen werden kann, an dem die Stadt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist. Das Gebäude wird auf Basis neuester wärme- und sicherheitstechnischer Standards errichtet. Die Beheizung erfolgt im Wesentlichen mit der Abwärme des Rechenzentrums. Aufgrund der erforderlichen Zertifizierung nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) sind umfangreiche Aufwendungen im haustechnischen Bereich erforderlich, wie z. B. Notstromversorgungen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Zugangskontrolleinrichtungen und Videoanlagen. Hinzu kommen Kosten für rechenzentrumsübliche Kühlungen. Insoweit liegt der Mietpreis nachvollziehbar über demjenigen für einen gewöhnlichen Bürostandard.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Oktober 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.12.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.11.2007
TO I, TOP 40
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 230 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ältestenausschusses
Sitzung 26 · 15.11.2007
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO a) Die Vorlage M 230 wird nicht in die Tagesordnung der 17. Plenarsitzung aufgenommen. b) Die Vorlage M 230 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 11.12.2007
TO I, TOP 19
Angenommen
a) Der Vorlage M 230 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. der jeweils geschuldete Mietzins sich immer dann ändert, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2000 = 100) um zehn Prozent gegenüber dem Stand bei Beginn des Mietverhältnisses beziehungsweise der letzten Mietzinsänderung verändert hat, und zwar prozentual entsprechend im Ausmaß der vollen Änderung (erstmals) nach fünf Jahren; 2. unter der Ziffer 1. "Mietzins" der Vorlage M 230 folgender Passus angefügt wird: "Die Mietzinsforderungen werden forfaitiert, um Kommunalkreditkonditionen für das Vorhaben zu erreichen." b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Majer gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlage M 230 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
REPNPDÖkoLinX-ARL
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum und FAG (= kein Votum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 13.12.2007
TO II, TOP 34
Angenommen
a) Der Vorlage M 230 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. der jeweils geschuldete Mietzins sich immer dann ändert, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2000 = 100) um zehn Prozent gegenüber dem Stand bei Beginn des Mietverhältnisses beziehungsweise der letzten Mietzinsänderung verändert hat, und zwar prozentual entsprechend im Ausmaß der vollen Änderung (erstmals) nach fünf Jahren; 2. unter der Ziffer 1. "Mietzins" der Vorlage M 230 folgender Passus angefügt wird: "Die Mietzinsforderungen werden forfaitiert, um Kommunalkreditkonditionen für das Vorhaben zu erreichen." b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Majer gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlage M 230 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
BFFNPDÖkoLinX-ARL
Sonstige:
Linke (kein Votum)FAG (kein Votum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FAG (= kein Votum)

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