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Vergabe eines Erbbaurechts an dem Grundstück Klingenberger Straße 8

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht an dem Grundstück Klingenberger Straße 8 an die Eheleute Ingrid Rockinger-Dörfel und Knut Dörfel zu vergeben. Dies soll zur Klärung der Eigentumsverhältnisse und zur Förderung der Sanierung des Gebäudes beitragen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Dem Abschluss von Erbbaurechtsverträgen auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte: | Ingrid Rockinger-Dörfel und Knut Dörfel | Klingenberger Str. 10, 60599 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: | 1/2 ideeller Anteil am Erbbaurecht Klingenberger Str. 8, Gemarkung Frankfurt, Flur 577, Nr. 241/115, 390 m² Die Fläche ist im beigefügten Lageplan orange markiert. Erbbauzweck: | Wohnerbbaurecht Erbbauzeit: | Das Erbbaurecht endet am 31.12.2030 Erbbauzins: | 3.194,44 € p. a. bei jährlicher Zahlweise | Dieser Betrag wurde mit Vertrag vom 11.06.2007 festgelegt. Kaufpreis: | 138.582,- € Erbbauzinsanpassungsklausel: | Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Der Anteil am Erbbaurecht wird so übergeben, wie er daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüchen jeder Art. Besondere Bedingungen: | Sofern im Erbbaugrundstück Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt der Erbbauberechtigte auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestands und -betriebes ein. Vorkaufsrecht: | Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Anlieger- und | Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 Erschließungsbeiträge: | BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages / Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kontengruppe 50, Erträge aus Erbbaurechten. | Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwertkarte für den maßgeblichen Bereich derzeit einen Wert von 1.500,- €/m² für Ein- und Zweifamilienhäuser ausweist. Mit der Wertermittlung 152/2022 (als Aktualisierung zur Wertermittlung 118/2005) wurde der Verkehrswert der Liegenschaft auf 138.582,00 € festgesetzt.
  2. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Erbbauberechtigte der Liegenschaft Klingenberger Str. 8 sind die Eheleute Ingrid Rockinger-Dörfel und Knut Dörfel zu 1/2 ideellen Anteil und die Stadt Frankfurt am Main zu 1/2 ideellen Anteil. Das Erbbaurecht ist nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt. Der Anteil der Stadt ist mit einem Nießbrauchrecht für Frau Erna Schaaf belastet, löschbar bei Todesnachweis.

Probleme ergeben sich regelmäßig bei der Vermietung, wie auch bei sämtlichen Investitionen zur Erhaltung und Sanierung des Gebäudes.

Zur Lösung der schwierigen Eigentumsverhältnisse hat die Stadt den Eheleuten Rockinger-Dörfel/Dörfel bereits im Jahr 2005 zugesichert, ihnen den städtischen Anteil am Erbbaurecht zu veräußern, sobald die Nießbrauchberechtigte Frau Schaaf verstorben ist

Auf Basis des Wertgutachtens Nr. 118/2005 des Gutachterausschusses wurde ein Entschädigungsbetrag in Höhe von 73.000,- € festgelegt. Der endgültige Kaufpreis sollte bis zum Zeitpunkt des Verkaufs an Hand der Indexzahlen des Gutachterausschusses festgelegt werden.

Die Vorgehensweise sollte ermöglichen, dass die von Frau Rockinger-Dörfel und Herrn Dörfel bis zum endgültigen Kauf durchgeführten und finanzierten Sanierungsarbeiten nicht in den Kaufpreis einfließen.

Nach dem Tode der Nießbrauchberechtigten Frau Schaaf hat der Gutachterausschuss den Entschädigungsbetrag durch die kommunale Wertermittlung 152/2022 auf 138.582,- € für den halben Anteil am Erbbaurecht angepasst.

Der neue Erbbauzins für das gesamte Erbbaurecht wird auf 6.388,88 € festgesetzt und mit einer Wertsicherungsklausel versehen.

B. Alternativen

Beibehaltung des jetzigen Zustands mit unklaren Zuständigkeiten.

C. Lösung

Verkauf des Anteils am Erbbaurecht an die obengenannten Käufer.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Keine.

Anlage 1_Lageplan_500 (ca. 658 KB) Anlage _2_Lageplan_2000 (ca. 1,3 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. März 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.06.2024 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 26 · 23.04.2024
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 29 · 26.04.2024
TO I, TOP 54
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 02.05.2024
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 30 · 07.06.2024
TO I, TOP 54
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke

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