Beschluss zum Bau und der Finanzierung der Maßnahme "barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle ‚Hospital zum Heiligen Geist'"
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle ‚Hospital zum Heiligen Geist' vor, um die Nutzung für mobilitätsbeeinträchtigte Personen zu ermöglichen. Die Maßnahme wird mit einem Investitionsbedarf von 585.000 € gefördert und soll die Haltestelle an die geltenden Standards anpassen.
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Fischerfeldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
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Neues zu Fischerfeldstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Hospital zum Heiligen Geist wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt Frankfurt am Main zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 585 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) die Gesamtkosten der Baumaßnahmen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 2.482 T€ betragen. Hiervon entfällt auf die Stadt Frankfurt am Main ein Anteil von 585 T€ und auf die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 1.897 T€.
b) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Programm Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen - Mittel in Höhe von 585 T€ zur Verfügung stehen von denen bereits rd. 8 T€ verausgabt wurden (Stand 31.12.2021).
c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen.
d) Anträge zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurden und für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung nach dem GVFG in Höhe von 327 T€ und nach FAG in Höhe von 24 T€ gerechnet wird. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid.
e) ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird.
f) die Jahresfolgekosten i.H.v. rund 36 T€ sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rund 12 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.
g) die vorhandenen Verkehrsflächen zum 30.07.2021 einen Restbuchwert in Höhe von rund 12 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
- Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass der Magistrat mit der VGF eine Planungs- und Bau- Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat und ein Einzelabruf zur Rahmenvereinbarung hinsichtlich der städtischen Teile der Maßnahme abgeschlossen ist. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt auftritt.
Begründung
A. Zielsetzung
Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend wird im besonderen Maße die barrierefreie Gestaltung eingeschlossen, um mobilitätsbehinderten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen.
Ziel der Ausbauplanung der Haltestelle Hospital zum Heiligen Geist ist es, die vorhandenen Bahnsteige und die peripheren Gehbereiche so umzubauen, dass sie uneingeschränkt von mobilitätsbeeinträchtigten Personen benutzt werden können.
Darüber hinaus sind aber auch die Einrichtungselemente wie Fahrgastunterstand, Sitzgelegenheiten, Haltestellenschilder, Informations- und Fahrplantafeln, Abfallbehälter und Fahrkartenautomaten den neuen Gegebenheiten und den gültigen Standards anzupassen.
B. Alternativen
Um die Barrierefreiheit herzustellen, ist dieser Umbau unumgänglich. Bei Unterlassung der Maßnahme wäre die Haltestelle entgegen der Gesetzeslage (BGG vom Mai 2002) nicht barrierefrei zugänglich. Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind bis 2022 umzusetzen.
C. Lösung
In der weiterentwickelten und zwischen der VGF und den beteiligten städtischen Stellen (Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde und traffiQ) abgestimmten Planung wird die Haltestelle Hospital zum heiligen Geist barrierefrei umgebaut. Die Notwendigkeit des städtischen Anteils an der Maßnahme folgt aus dem barrierefreien Umbau der Haltestelle. Hier wird im Wesentlichen das Niveau des Bahnsteiges auf 24 cm ü. SOK angehoben, mit der Folge, dass eine Abgrenzung zum Straßenverkehrsraum mit Hochbord und einem Geländer ausgebildet werden muss. Dies bedeutet gegenüber dem Bestand, dass der Verkehr auf der Lange Straße verschwenkt werden muss. Die Fahrstreifen werden ab der Battonnstraße neu angeordnet. Die Fahrbahnstreifen werden auf zwei reduziert. Es wird eine Fahrradspur mit Radfahrstreifen / Schutzstreifen / Radwegsüberfahrt und Sicherheitstrennstreifen umgesetzt. Durch entsprechende Markierung der Radwegeführung auf der Fahrbahn inkl. dem notwendigen Sicherheitstrennstreifen wird ein hohes Maß an Verkehrssicherheit vorgesehen und weiterhin Längsparken in Fahrtrichtung erlaubt. Der städtische Anteil beinhaltet die Deckenerneuerung der Lange Straße sowie Anpassungen der Fußgängerfurt in der Fischerfeldstraße. Die Lichtsignalanlagen inkl. der hierfür erforderlichen Leerrohrtrassen und Signalsteuerung. Dies betrifft die Lichtsignalanlage im Bereich der Fußgängerfurt der Lange Straße sowie die des Bahnübergangs an der Fischerfeldstraße. Bestandteil dieser Vorlage sind die städtischen Maßnahmen, die den Umbau der Straßenbahnhaltestelle betreffen, d.h. insbesondere die Anpassung der Radverkehrsführung, die Straßendeckenerneuerung, die Maßnahmen im Bereich der Lichtsignalanlagen, die Gestaltung der Stellplätze, sowie die Ausrüstung des Gehweges mit taktilen Elementen. Gemäß Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung wird die Gesamtprojektleitung für die Planungs- und Baumaßnahmen durch die VGF erbracht. Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb notwendig.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.
- Investitionsbedarf: | 585.000,00 €
Die Mittel in Höhe von 585.000,00 € stehen zur Verfügung in:
Produktgruppe: 16.11
Projektdefinition: 5.006.701. -
Programm Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen
Kostenübersicht
| Teil 1 - Baukosten | brutto | |
| 1.1 | Straßenbau | 293.337,98 € |
| 1.2 | Verkehrssignalanlagen | 146.912,64 € |
| 1.3 | Amt 16 - IKT | 9.520,00 € |
| Summe | ||
| Baukosten | 449.770,62 € |
| Teil 2 - Baunebenkosten | brutto | |
| 2.1 | Straßenplanung | |
| und Koordinierung d. Trassenplanung Amt 66 | 33.928,61 € | |
| 2.2 | Planung und | |
| Bauleitung Amt 36 | 11.529,22 € | |
| 2.3 | Planung und | |
| Bauleitung Amt 16 | 9.638,67 | |
| € 2.4 | Bodengutachten | 3.570,00 € |
| 2.5 | Kanaluntersuchung | 3.570,00 € |
| 2.6 | Kampfmittelsondierung | 1.785,00 € |
| 2.7 | Baustelleneinrichtung | 25.882,50 € |
| 2.8 | Hilfeleistungen | 10.115,00 € |
| 2.9 | Vorbereitung | |
| Abfallentsorgung | 5.878,60 € | |
| Summe | ||
| Baunebenkosten | 105.897,60 € |
Gesamtkosten
| Summe Teil 1 - Baukosten | 449.770,62 € | |
| Summe Teil 2 - Baunebenkosten | 105.897,60 € | |
| 555.668,22 € | ||
| + 5% Unvorhergesehenes | 27.783,41 € | |
| Gesamtkosten | 583.451,63 € | |
| Gesamtkosten gerundet | 585.000,00 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| 2022 | 50.000,00 € |
| 2023 | 535.000,00 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
-keine-
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
-keine-
b) Sachkosten
| Bauunterhaltungskosten Straßenbau | 1.700 m² x | |
| 1,30 €/m² * | 2.210,00 € | |
| Verkehrssignalanlagen | 5% x | |
| (146.912,64 € + 11.529,22 €) | 7.922,09 € | |
| IKT | 5% x (9.520,00 € + 9.638,67 €) | 957,93 € |
| 11.090,02 € | ||
| * | Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und | |
| Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich. | ||
c) Kapitalkosten
| 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,25% / 2 * (585.000€ - 350.100€)) | 1.468,13 € | |
| * | Zinssatz für | |
| das Haushaltjahr 2022 gemäß HH-Rundschreiben vom 12.01.2022 | ||
| 2. Abschreibung Straßenbau | BND * | 30 Jahre | 1/30 | von | 372.189,09 € | 12.406,30 € |
| Verkehrssignalanlagen | BND * | 15 Jahre | 1/15 | von | 158.441,86 € | 10.562,79 € |
| Amt 16, IKT | BND * | 50 Jahre | 1/50 | von | 19.158,67 € | 383,17 € |
| 23.352,27 € | ||||||
| * | BND = | |||||
| betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. | ||||||
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 35.910,42 € |
| Jahresfolgekosten gerundet: | 36.000,00 € |
5. Jahreserträge:
| Auflösung von Sonderposten 350.100,00 € / 30 Jahre* | 11.670,00 € | |
| Gerundet | 12.000,00 € | |
| * | längste Abschreibung |
6. Leistungen Dritter:
| Zuwendungen nach GVFG | 326.800,00 € |
| Zuwendungen nach FAG | 23.300,00 € |
| Summe Leistungen Dritter | 350.100,00 € |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
-keine-
8. Sonstiges:
-keine-
Anlage _Kostenteilungsplan (ca. 571 KB) Anlage _Projektlageplan (ca. 893 KB) Anlage _Uebersichtskarte (ca. 1,6 MB) Anlage _Uebersicht_Gesamtkosten_Anteil (ca. 199 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Februar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)