Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 228
Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3629 (M 126) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 898 - Berger Straße / Höhenstraße ist einzustellen.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Mit Fassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße / Höhenstraße vom 12.09.2013 sollten folgende Ziele und Zwecke der Planung verfolgt werden: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße und Stärkung der Wohnnutzung in diesem innerstädtischen Bereich. Vor dem Hintergrund sich damals abzeichnender Umstrukturierungs- und Erneuerungstendenzen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes schien eine Bauleitplanung, die durch eine entsprechende Nutzungszonierung Rechtssicherheit für die verschiedenen Nutzergruppen und ihre Bedürfnisse erreicht, sinnvoll. Insbesondere das langjährige Brachliegen des ehemaligen "SATURN"-Areals gab hier ausschlaggebend Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 898, um bei einer möglichen Entwicklung planerische Vorgaben machen zu können. Da dieses Areal einen wesentlichen Teil der Fläche des Baublockes und somit des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ausmachte, waren die beabsichtigten Planungsvorstellungen für dieses Grundstück bei der Erstellung des Bebauungsplanes besonders relevant. So ist man zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens noch davon ausgegangen, dass der "SATURN"-Komplex niedergelegt werde und eine neue bauliche Entwicklung an dessen Stelle treten würde. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand am 14.05.2013 statt. Die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehenen Planungsabsichten sind in dem vom 21.01.2015 bis 23.02.2015 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurf eingegangen. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens fand jedoch ein Wechsel in der Eigentümerschaft des "SATURN"-Areals statt, der mit der Planungsabsicht einherging, den Gebäudekomplex im Bestand zu erhalten und lediglich umzubauen. Somit reichte für das Vorhaben eine Genehmigung nach bestehendem Baurecht aus. Dem Ortsbeirat 4 wurde das Vorhaben unter dem Namen "Berger Village" am 07.03.2017 durch die Architekten vorgestellt, die Baugenehmigung erfolgte am 22.06.2017. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache, dass zwischenzeitlich sämtliche größere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 898 realisiert wurden ("@home"; Heidestraße 54 - genehmigt am 30.11.2011, fertiggestellt am 30.04.2015 und "Berger-Palais"; Berger Straße 115-119 - genehmigt am 02.07.2015), ist das weitere Planerfordernis zu hinterfragen. Weitere bauliche Maßnahmen sind vorerst nicht zu erwarten, die einen Regelungsbedarf auslösen würden. Der Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 898 wurde mit den bislang verwirklichten bzw. genehmigten Vorhaben entsprochen. Mit den Vorhaben "@home", "Berger Palais" und "Berger Village" wurde in großem Umfang neuer Wohnraum geschaffen und entlang der Berger Straße mit der Realisierung bzw. dem Erhalt von Einzelhandelsflächen zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches beigetragen. Mit Einstellung des Bebauungsplanverfahrens würde hier kein bauplanungsrechtlich ungeregelter Bereich entstehen. Der seit dem 05.03.1966 rechtsverbindliche Bebauungsplan NO 21d Nr. 1 - Höhenstraße behält weiter seine Gültigkeit. Zudem ist mit der Erhaltungssatzung E42 - Nordend II, die am 04.02.2003 in Kraft getreten ist, die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes abgesichert. In der Gesamtschau bleibt festzustellen, dass die ursprünglich beabsichtigte Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens anderweitig erfüllt wurde bzw. durch bestehendes Planungsrecht sichergestellt wird. Ein entsprechendes Planerfordernis ist nicht mehr aufrechtzuerhalten. Aufgrund der dargestellten Situation wird das Verfahren eingestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. November 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL