Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1592
Betreff: Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen? Der Magistrat kann in der Sache abschließend mitteilen, dass der von der Klägerin eingereichte Berufungsantrag gegen das vom Verwaltungsgericht Frankfurt am 17.12.2012 gesprochene Urteil durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26.09.2013 zurückgewiesen wurde. Die Baugenehmigung wurde durch das Verwaltungsgericht Frankfurt für rechtswidrig erklärt. Der Bauherr kann und darf sie somit nicht mehr in Anspruch nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. November 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.