Verkauf des Grundstücks Gemarkung Fechenheim, Flur 6, Flurstück 116/542, Wächtersbacher Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf des Grundstücks Flurstück 116/542 in Fechenheim an die Herren Ogün und Ayhan Zorlu vor. Dies ist notwendig, um die geplante Aufstockung eines Mehrfamilienhauses im sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Der Verkauf wird als sinnvoll erachtet, da das Grundstück eigenständig nicht nutzbar ist.
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Steinauer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
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- Räume für Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim–Nord10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Steinauer Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: | 1. Herrn | Ogün Zorlu | Wilhelmstraße 17 | 44532 Lünen | 2. Herrn | Ayhan Zorlu | Steinauer Straße 9 A | 60386 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: | Gemarkung Fechenheim, Flur 6, Flurstück 116/542 hält 291 m². Kaufpreis: | 880,00 €/m² für 291 m², somit insgesamt 256.080,00 € Kosten und Steuern: | Die Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Rechts- und Sachmängelhaftung: | Das Kaufgrundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere Altlasten, für die Beschaffenheit des Untergrundes und die Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Eventuell in dem Grundstück verlegte Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind entweder grundbuchlich zu sichern oder auf Ihre Kosten zu verlegen. | Die Bebauung ist im Passivhausstandard und zum Teil geförderten Wohnungsbau zu errichten. Sollte dies aus baulichen oder lagebedingten Gründen nicht möglich sein, müssen die zu errichtenden Gebäude eine um 30 % bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d.h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 % erreicht werden. | Rund 26 % der Gesamtwohnfläche entsteht im geförderten Wohnungsbau. Verrechnung: | Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produkt gruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Gemäß Kommunaler Wertermittlung beträgt der angepasste Bodenwert bei einer WGFZ von 1,0 880 €/m².
- Der Magistrat, das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Herren Ogün und Ayhan Zorlu sind Eigentümer der Liegenschaft "Wächtersbacher Straße 29" und planen auf diesem Grundstück die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten. Das Objekt befindet sich derzeit in der Rohbauphase. Die Eigentümer planen nunmehr die Aufstockung um eine weitere Etage. Die Maßnahme ist jedoch nur unter Hinzurechnung/Einbeziehung der städtischen Fläche baurechtlich genehmigungsfähig. Die Aufstockung ist grundsätzlich zu begrüßen, da diese fast vollständig (rund 92 %) im sozialen Wohnungsbau erfolgt, was betrachtet auf die Gesamtfläche rund 26 % entspricht. Darüber hinaus muss keine weitere Fläche für den zusätzlichen Wohnraum versiegelt werden. Das städtische Flurstücks 116/542 soll lediglich begrünt werden. Da das Grundstück eigenständig nicht nutzbar ist und nur ein kleiner Teil (5 m²) als öffentlicher Gehweg benötigt wird, ist ein Verkauf sinnvoll.
B. Alternativen
Sofern eine Veräußerung der Fläche nicht erfolgt, kann die geplante Aufstockung im sozialen Wohnungsbau nicht erfolgen.
C. Lösung
Verkauf der städtischen Fläche an die Herren Zorlu.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
Anlage Lageplan_2000 (ca. 939 KB) Anlage Lageplan_500 (ca. 404 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)