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Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 223

Betreff: Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3650 (M 227)

  1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2020/2021 wird zur Kenntnis genommen.
    • a)Dem Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main - mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2020 von mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2021 von 2.112.000 EUR 2.112.000 EUR - mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2020 von mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2021 von 90.853.000 EUR 109.085.000 EUR - mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2020 von mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2021 von 73.841.000 EUR 90.573.000 EUR sowie
    • b)dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt.
  2. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2020/2021 einzuarbeiten. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am
  3. September 2019 mit dem Wirtschaftsplan 2020/2021 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2020/2021: Plan 2020 Plan 2021 (EUR) (EUR) Erfolgsplan Umsatzerlöse 122.600.000 124.500.000 Auflösung(+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG +4.512.000 +7.912.000 Aktivierte Eigenleistungen 2.000.000 2.000.000 Sonstige betriebliche Erträge 200.000 200.000 Materialaufwand 47.300.000 47.200.000 Personalaufwand 36.300.000 37.700.000 Abschreibungen 21.100.000 23.000.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.000.000 14.100.000 Finanzergebnis -8.400.000 -10.400.000 Steuern 100.000 100.000 Jahresüberschuss +2.112.000 +2.112.000 Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von 90.853.000 109.085.000 ergibt sich aus: Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter 7.450.000 410.000 Jahresüberschuss 2.112.000 2.112.000 Abschreibungen 21.100.000 23.000.000 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen 700.000 700.000 Darlehensaufnahmen 59.491.000 82.863.000 dem stehen gegenüber: Investitionen 73.841.000 90.573.000 Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital) 2.112.000 2.112.000 Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen 4.512.000 7.912.000 Jahresverlust 0 0 Tilgung von Darlehen 10.388.000 8.488.000 Plan 2020 Plan 2021 (EUR) (EUR) Im Investitionsplan sind für 2020/2021 vorgesehen: Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.914.000 5.390.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen 10.247.000 14.521.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken 3.080.000 2.151.000 Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter 16.378.000 10.682.000 Abwasserableitung Betriebseinrichtungen 11.226.000 11.918.000 ARA Niederrad / Griesheim 9.745.000 3.837.000 ARA Sindlingen 836.000 1.031.000 Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen 10.577.000 6.141.000 Schlammentwässerung und -Verbrennung 3.903.000 33.722.000 Sonstige Maßnahmen 935.000 1.180.000 Summe Investitionen 73.841.000 90.573.000 Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden. Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet. Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um - die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m3 veranlagtem Frischwasserverbrauch - die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m2 versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche. Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018 - M 165). Für die Gebührenbedarfsberechnung wurde ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 festgelegt; innerhalb dieses Zeitraums bleiben die Gebührensätze unverändert. Spätestens im Jahr 2021 wird für einen dann festzulegenden Kalkulationszeitraum ab 01.01.2022 eine neue Gebührenvorkalkulation erarbeitet. Anlage Feststellungsvermerk (ca. 7 KB) Anlage Investitionsprogramm (ca. 90 KB) Anlage Wirtschaftsplan_2020_2021 (ca. 177 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Dezember 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 36 · 16.01.2020
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 36 · 21.01.2020
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) FRANKFURTER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 28.01.2020
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO II, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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