Verkauf von Arrondierungsflächen an die Oskar Grundbesitz GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, für ein Wohnbauprojekt
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 218
Betreff: Verkauf von Arrondierungsflächen an die Oskar Grundbesitz GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, für ein Wohnbauprojekt
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Oskar Grundbesitz GmbH & Co. KG Rossertstr. 15, 60323 Frankfurt am Main Grundstücke: Gemarkung Frankfurt (14) Flur 171 a) Flur 171 Nr. 37/4 hält 255 qm Nr. 32/1 hält 32 qm Insgesamt 287 qm b) Flur 603 Nr. 4/18 hält 13.917 qm Nr. 4/6 hält 616 qm c) Flur 171 Nr. 38/6 hält 505 qm aus b) und c) eine Teilfläche von insg. ca. 139 qm Kaufpreis: a) 1.860,00 €/qm; für 287 qm somit 533.820,00 € b) 630,00/qm; für ca. 139 qm somit vorläufig 87.570,00 €. Minder- oder Mehrflächen werden nach der amtlichen Vermessung ausgeglichen. Besondere Bedingungen: a) Haftungsausschluss für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. b) Grundbuchliche Sicherung evtl. vorhandener Versorgungleitungen. c) Übernahme des im Grundbuch eingetragenen Sanierungsvermerks. d) Erschließungskosten für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung des Vertrags bautechnisch begonnen sind, trägt die Stadt unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld (§ 436 BGB), Kosten und Beiträge für nach der Beurkundung begonnene Maßnahmen sowie alle Kosten und Abgaben im Sinne des § 127 Abs. 4 BauGB, insbesondere den Kanalanschlussbeitrag, trägt der Käufer. e) Nachbesserungsklausel für die Dauer von 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages für den Fall, dass die unbebauten Grundstücke weiter veräußert werden sowie für den Fall, dass die Teilflächen aus den Grundstücken Flur 603 Nrn. 4/18 und 4/6 und Flur 171 Nr. 38/6 zukünftig in das Baugrundstück einbezogen werden f) Verpflichtung zur Verlegung einer Anschlussleitung (Wasserversorgung und Entwässerung) vom Baugrundstück des Investors zum Mainufer und Verpflichtung des Investors, die Ver- und Entsorgung einer öffentlichen Toilettenanlage an der Weseler Werft über diese Leitung und das Baugrundstück sicherzustellen. g) Rechtsnachfolgerregelung. Kosten und Steuern des Kaufvertrages und der Vertragsdurchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten der Käuferin. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für diese Flächen 2.800,00 €/qm (Nutzung: Wohnbauflächen - Mehrfamilienhäuser, GFZ 2,5) beträgt. Die Kaufpreise entsprechen den vom Stadtvermessungsamt in den kommunalen Wertermittlungen Nr. 03/2014 vom 05.02.2014 und Nr. 41/2014 vom10.07.2014 ermittelten Verkehrswerten. Begründung: Die Oskar Grundbesitz GmbH & Co. KG beabsichtigt, auf der Liegenschaft Oskar-von-Miller-Straße 6 - 12 (ehemaliges 'Sudfass'-Grundstück) das Bauprojekt "Wohnquartier Oskar Frankfurt" zu realisieren. Die Details hierzu regelt ein städtebaulicher Vertrag. Zur Arrondierung der bereits vorhandenen Grundstücke des Investors werden die städtischen Flächen benötigt. Die Grundstücke sind selbständig nicht zu verwerten. Die beiden Grundstücke Flur 171 Nrn. 37/4 und 32/1 werden Bestandteil des einheitlichen Baugrundstücks des Investors und entsprechend als Bauland bewertet und verkauft. Die Teilflächen aus den Grundstücken Flur 603 Nrn. 4/6 und 4/18 und Flur 171 Nr. 38/6 sind Böschungsflächen zwischen dem Baugrundstück und der öffentlichen Verkehrsfläche, die vom Investor als reine Arrondierungsflächen (Grünfläche, Wegeflächen) erworben werden und die nicht in die Berechnung der zulässigen BGF einfließen. Für den Fall, dass die Arrondierungsflächen zukünftig in das baulich genutzte Grundstück einbezogen werden, wird eine Nachzahlungsklausel vereinbart. Die Stadt Frankfurt am Main kann sich bis zur Auflassung an den Käufer auf dieser Fläche ein Geh- und Fahrrecht für die Öffentlichkeit sichern lassen. In diesem Fall reduziert sich der Kaufpreis von 87.570,00 € auf 43.875,00 €. Der Investor verpflichtet sich darüber hinaus, in Abstimmung mit dem Grünflächenamt eine Wasserversorgungsleitung und eine Abwasserleitung von dem Baugrundstück zum Mainufer zu verlegen. An diese Leitung kann von der Stadt kostenfrei eine öffentliche Toilette angeschlossen werden. Die Kosten für den Bau der Toilette, für das verbrauchte Wasser die Abwassergebühren sowie weitere Betriebskosten der Toilettenanlage trägt der zukünftige Betreiber. Aufgrund des bereits weit vorangeschrittenen Baugenehmigungsverfahrens wurden die Kaufverträge bereits notariell geschlossen. Sie sehen ein Wiederkaufsrecht für den Fall vor, dass die städtischen Gremien dem Verkauf nicht zustimmen. Eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung wird eingetragen. Als Wiederkaufspreis ist der vom Käufer gezahlte Kaufpreis vereinbart. Die im Falle des Wiederkaufs entstehenden Kosten trägt der Investor, sodass für die Stadt kein Kostenrisiko besteht. Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt Bezirk 14 Flur 171, Flurstücke 32/1, 37/4 und 38/6 tlw. Gemarkung Main Flur 603, Flurstücke 4/6 und 4/18 je tlw. Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt Bezirk 14 Flur 171, Flurstücke 32/1, 37/4 und 38/6 tlw. Gemarkung Main Flur 603, Flurstücke 4/6 und 4/18 je tlw.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 17.12.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Dezember 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und REP gegen LINKE. und NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)