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Abwasserreinigungsanlage (ARA) Frankfurt-Niederrad, Erweiterung der nachgeschalteten Denitrifikation - Mehrkosten

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.12.2019, M 215

Betreff: Abwasserreinigungsanlage (ARA) Frankfurt-Niederrad, Erweiterung der nachgeschalteten Denitrifikation - Mehrkosten

  1. Es dient zur Kenntnis, dass bei der Baumaßnahme "Abwasserreinigungsanlage (ARA) Frankfurt-Niederrad, Erweiterung der nachgeschalteten Denitrifikation" gegenüber der geprüften Kostenberechnung in Höhe von 11.060.000 EUR brutto Mehrkosten in Höhe von ca. 2.240.000 EUR brutto entstehen. Der Gesamtinvestitionsbedarf beträgt somit vorläufig ca. 13.300.000 EUR brutto.
  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) in ihrer 18. ordentlichen Sitzung am 19.09.2019 die Vorlage zu den Mehrkosten behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Mehrkosten zuzustimmen.
  3. Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 2.240.000 EUR (brutto) werden bewilligt. Die Mehrausgaben sind durch Querdeckung und Minderausgaben bei anderen Investitionen im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpläne der SEF gedeckt.
  4. Die Deckung der sich aufgrund der Mehrkosten von ca. 2.240.000 EUR erhöhenden Jahresfolgekosten ist sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Bei der biologischen Abwasserbehandlung sind im wesentlichen Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen zu entfernen. Der Abbau der Stickstoffverbindungen erfolgt teilweise zusammen mit dem Abbau von Kohlenstoffverbindungen in einem zweistufigen biologischen Reinigungsprozess. Die dann noch vorhandenen Stickstoffverbindungen werden in der ARA Niederrad aus verfahrenstechnischen Gründen in einer separaten nachgeschalteten Behandlungsstufe (fachtechnisch: Denitrifikation) entfernt. Beim Bau dieser Reinigungsstufe im Jahr 1998 wurden zunächst sieben Beckeneinheiten errichtet und gleichzeitig eine Erweiterung für einen späteren Bedarf vorgesehen. Im Laufe der Jahre hat sich sowohl die Abwasserzusammensetzung als auch die Gesamtbelastung der ARA Niederrad verändert. Deshalb bestand die Notwendigkeit, die nachgeschaltete Denitrifikation zu erweitern und zu optimieren, um auch zukünftig die wasserbehördlichen Auflagen einhalten zu können. Die nachgeschaltete Denitrifikationsanlage wurde um zwei Beckeneinheiten und um ein Becken für das Vorhalten von Spülwasser erweitert. Zusätzlich waren weitere verfahrenstechnische und betriebliche Optimierungen in den Bereichen der Verfahrenstechnik und Elektro-/ Mess- / Steuerungs- und Regelungstechnik (EMSR) notwendig. Die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung wurde vom Revisionsamt geprüft (Prüfungsmitteilung Nr. V 2017/0006 vom 14.02.2017) und durch die Betriebskommission der Stadtentwässerung mit Gesamtkosten in Höhe von (gerundet) 11.060.000 EUR (brutto) bewilligt (Beschluss-Nr. 25/2017 (XVIII. WP) vom 16.02.2017). Die Maßnahme wurde im Wesentlichen im Dezember 2018 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Einige Restarbeiten sollen bis Ende 2019 ausgeführt werden. Durch die Ergebnisse der Auftragsvergabe, den Zugewinn von neuen Erkenntnissen für verfahrenstechnische und betriebliche Optimierungen, als auch im Zuge der Bauausführung sind gegenüber der Entwurfsplanung Mehrkosten entstanden. Die Höhe der anstehenden Mehrkosten kann bisher aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes nur abgeschätzt werden. Eine genaue Ermittlung erfolgt abschließend auf Grundlage der genehmigten Nachträge und der Schlussrechnungen. Die Mehrkosten begründen sich im Einzelnen wie folgt:
  5. Baukosten (Rohbau und Metallbau) Die Auftragsvergabe der Roh- und Metallbauleistungen lag um ca. 192.000 EUR (ca. 5 %) höher als die geprüfte Kostenberechnungssumme von ca. 3.534.000 EUR. Zusätzlich dazu sind im Zuge der Ausführung Mehrkosten in Höhe von ca. 1.542.000 EUR durch Nachträge, Massenmehrungen und zusätzliche Leistungen entstanden. Im Wesentlichen sind es folgende Leistungen:
    • a)Durch eine längere Bauzeit aufgrund eines zu optimistisch erstellten Terminplanes, Baustillstand wegen Schlechtwetter, geänderten und zusätzlichen Leistungen gem. eines noch in Prüfung befindlichen Nachtragangebotes wurden Mehrkosten von ca. 239.000 EUR verursacht.
    • b)Weitere Mehrkosten entstanden durch geänderte Leistungen, wie zum Beispiel Erhöhung des Rückhaltevolumens für evtl. Undichtigkeiten in der Methanoltankanlage infolge von neuen Anforderungen des Regierungspräsidiums Darmstadt oder Schachtungen, die in Handarbeit aufgrund von unstimmigen Bestandsplänen, Hindernissen im Boden oder vermuteten Kampfmitteln in verdeckten Flächen notwendig wurden. Aufgrund von neuen Erkenntnissen wurden während der Baumaßnahme zusätzliche Leistungen angeordnet, wie zum Beispiel für Sanierungsmaßnahmen bei den bestehenden Anlagenteilen oder zusätzliche Auftriebssicherungen von Filterplatten. Diese geänderten und zusätzlichen Leistungen verursachen auf Grundlage von noch nicht genehmigten Nachtragsangeboten ca. 295.000 EUR Mehrkosten.
    • c)Massenmehrungen, z.B. bei der Entsorgung von belastetem Bodenmaterial, Verbauarbeiten und sonstige Leistungen, deren Notwendigkeit sich erst im Verlauf der Bauarbeiten ergab, werden voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von ca. 1.000.000 EUR verursachen. Die Baukosten werden nach dem jetzigen Stand mit ca. 5.268.000 EUR geschätzt. Somit werden die geprüften Baukosten von ca. 3.534.000 EUR voraussichtlich um ca. 1.734.000 EUR (ca. 49 %) überschritten.
  6. Verfahrenstechnik Die Auftragsvergabe der verfahrenstechnischen Leistungen lag um ca. 180.000 EUR (ca. 7 %) niedriger als die geprüfte Kostenberechnungssumme von ca. 2.418.000 EUR. Im Zuge der Ausführungen sind Mehrkosten von ca. 186.000 EUR durch zusätzliche bzw. geänderte Leistungen für verfahrenstechnische und betriebliche Optimierungen entstanden. Voraussichtlich werden die geprüften Kosten von ca. 2.418.000 EUR um ca. 6.000 EUR (weniger als 1 %) überschritten. Somit betragen die Kosten für die verfahrenstechnischen Leistungen ca. 2.424.000 EUR.
  7. EMSR-Technik Die Auftragsvergabe der EMSR-Technik lag um ca. 402.000 EUR (ca. 15 %) höher als die geprüfte Kostenberechnungssumme von ca. 2.558.000 EUR. Im Zuge der Ausführungen sind Mehrkosten von ca. 189.000 EUR durch zusätzliche bzw. geänderte Leistungen entstanden. Voraussichtlich werden die geprüften Kosten von ca. 2.558.000 EUR um ca. 591.000 EUR (ca. 23 %) überschritten. Somit betragen die Kosten für die EMSR-Technik ca. 3.149.000 EUR. Die Mehrkosten sind im Wesentlichen durch betriebliche Optimierungen für folgende Leistungen verursacht worden:
    • a)nachträgliche Leistungserhöhung der beiden Spülwasserpumpen von 132 kW auf 160 kW (Mehrkosten ca. 22.000 EUR).
    • b)Änderung der Redundanz von Gleichrichterbaugruppen in eine redundante Gleichspannungsanlage mit gesondertem Schaltschrank inkl. aller eingebauten Komponenten zur Erhöhung der Betriebssicherheit (Mehrkosten ca. 36.000 EUR).
    • c)Weitere Mehrkosten in der Höhe von ca. 131.000 EUR verursachen Massenmehrungen, diverse kleine Änderungen und zusätzliche Leistungen.
  8. Externe Baunebenkosten inkl. Ingenieurleistungen Aufgrund von Änderungen für verfahrenstechnische und betriebliche Optimierungen, der längeren Bauzeit sowie der gestiegenen Baukosten liegen die voraussichtlichen Nebenkosten bei ca. 2.458.000 EUR und sind somit um ca. 435.000 EUR höher als die geprüften Kosten von 2.023.000 EUR.
  9. Unvorhergesehenes Die genehmigte Summe für Unvorhergesehenes (ca. 5 % der Gesamtkosten) wurde durch die o.a. geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen aufgezehrt. B. Alternativen keine C. Lösung Die Lösung bestand in der Anpassung der Ausführungsplanung/Bauausführung an die geänderten Randbedingungen während der Projektabwicklung. D. Kosten
  10. Investitionsbedarf EUR brutto Mehrkosten ca. 2.240.000
  11. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: EUR brutto Ausgaben bis Ende 2018 gerundet 9.711.000 2019 1.500.000 2020 2.089.000
  12. Zugehörige Folgeinvestitionen keine
  13. Jahresfolgekosten Mehrkosten (EUR)
    • a)persönliche Ausgaben 0
    • b)Sachkosten:
  14. Unterhaltungskosten 0
  15. Abschreibung 93.041 c) kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 30.800 Gesamtsumme Jahresfolgekosten 123.841
  16. Jahreserträge (Deckung im kostendeckenden Gebührenhaushalt) 0
  17. Leistungen Dritter keine
  18. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  19. Sonstiges entfällt Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.12.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Dezember 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 36 · 16.01.2020
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 37 · 17.01.2020
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 215 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 36 · 21.01.2020
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 28.01.2020
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO II, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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