Ankauf der Geschäftsanteile der Firma ConCret i. L. sowie der Firma Euroga B. V. i. L. an der Rebstock Projektgesellschaft mbH
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant den Ankauf der Geschäftsanteile der Firma ConCret und der Euroga B.V. an der Rebstock Projektgesellschaft mbH für 600.000 EUR. Dies soll strategische Vorteile bringen und die Stadt vor unklaren finanziellen Interessen eines externen Investors schützen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Stadt Frankfurt am Main erwirbt die Anteile der Firma ConCret Vermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft für Geschäftsimmobilien mbH i.L. sowie der Eruroga B.V. i. L. an der Rebstock Projektgesellschaft mbH mit einem Nennbetrag von EUR 1.278.229,71 im Wege der Ausübung ihres satzungsmäßigen Vorkaufsrechtes für EUR 600.000,-- zuzügl. Nebenkosten.
- Dem Erwerb wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO zugestimmt.
- Die Mittel in Höhe von 600 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Stammkapitalzahlung erfolgt aus der PG 98.03, Projekt 5.001915 Erwerb von Beteiligungen und wird über die neu einzurichtende Projektdefinition bei Produktgruppe 13.01 abgewickelt. Der Deckung dieser Ausgaben aus der PG 13.01 5.005491 ("Entwicklung Rebstockgelände") wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Nebenkosten aus dem Budget der Produktgruppe 13.01, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sichergestellt sind.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Tätigkeit der Rebstock Projektgesellschaft mbH (RPG) umfasst die Entwicklung, Baureifmachung und Erschließung des Rebstockgeländes in Frankfurt am Main sowie die wirtschaftliche und technische Baubetreuung und Vermarktung. Das Stammkapital beläuft sich auf EUR 2.556.459,41. Gesellschafter sind die Stadt Frankfurt am Main (50 %), die Euroga B.V.i.I. Amsterdam (37,5 %) und die ConCret Vermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft für Geschäftsimmobilien mbH i.I. Frankfurt am Main (12,5 %). Letztere beiden Gesellschaften sind Spin Offs des ursprünglichen PPP-Partners Philipp Holzmann AG. Die Insolvenzverwalter der Gesellschaften haben der Stadt mit Schreiben vom 12.10.2022 mitgeteilt, dass die Geschäftsanteile der Gesellschaften für einen Preis von EUR 600.000,-- veräußert werden sollen. Dabei entfallen EUR 450.000 auf die Anteile der Euroga sowie EUR 150.000 auf die Anteile der Concret.
B. Alternativen
/ Realisierungsschritte
Mit Aufstockung der Geschäftsanteile fällt der Stadt Frankfurt auch ein höherer Gewinnanteil zu. Dieser deckt erwartungsgemäß absolut betrachtet den den vollen Kaufpreis. Es sprechen strategische Vorteile für die Kauf der Anteile. Ein auf Firmenverwertung spezialisierter Investor als neuer Gesellschafter mit unklaren finanziellen Interessen soll verhindert werden und ein erster wichtiger Schritt zur ohnehin ab Mitte der Zwanzigerjahre anstehenden Auflösung der RPG, die dann ihre Aufgaben erfüllt hat, wäre vollzogen.
C. Lösung
Die Höhe des Kaufangebotes ist zwar verhandelbar, aber da letztlich von dessen unbestimmbarer Gewinnerwartung und Geschäftspolitik abhängig nicht verifizierbar. Es liegt ein Wirtschaftsprüfergutachten, dass die Angemessenheit des Angebots bestätigt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Ankaufskosten in Höhe von EUR 600.000,-- steht die Projektdefinition 5.005491 ("Entwicklung Rebstockgelände") mit ausreichender Deckung aus Verkaufserlösen städtischer Grundstücke im Projektgebiet zur Verfügung. Die Nebenkosten (Notar, Rechtsberatung u.ä.) werden werden aus dem Budget der Produktgruppe 13.01, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sichergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und Gartenpartei (Ablehnung)