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Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH: Erwerb von Anteilen an der Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main -…

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Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH: Erwerb von Anteilen an der Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main - gemeinnützige GmbH einschließlich Satzungsänderungen

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 27.10.2017, M 214

Betreff: Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH: Erwerb von Anteilen an der Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main - gemeinnützige GmbH einschließlich Satzungsänderungen

  1. Die Stadt Frankfurt am Main stimmt dem Erwerb der Anteile des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V. an der Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main - gemeinnützige GmbH (Kompass gGmbH) durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH (Wifö GmbH) zum Nennwert von 13.750 € mit Wirkung zum 01.01.2018 zu.
  2. Die Stadt Frankfurt am Main stimmt den beigefügten Änderungen der Satzung der Wifö GmbH sowie der beigefügten Neufassung der Satzung der Kompass gGmbH zu.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass eine im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb beauftragte vertiefte EU-beihilferechtliche Prüfung der Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main und der Wifö GmbH an die Kompass gGmbH den Erlass eines Betrauungsaktes auf der Grundlage des Freistellungsbeschlusses 2021/21/EU der EU-Kommission dringend anrät. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH (Wifö GmbH) mit einem Stammkapital in Höhe von 26.000 €. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung aller Maßnahmen, die der Stärkung der Wirtschaftskraft der Stadt Frankfurt am Main dienen. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung wirbt die Gesellschaft im In- und Ausland für die Neuansiedlung von Unternehmen und berät die bereits in Frankfurt am Main ansässigen Unternehmen zur Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Ziel der Aktivitäten der Wifö GmbH ist die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in Frankfurt am Main. Die Wifö GmbH bietet aktive Firmenberatung an und verfolgt clusterbezogene Ansiedlungsstrategien. Als Beratungs- und Servicestelle für Frankfurter Unternehmen, ausländische Investoren und Existenzgründer unterstützt die Wifö GmbH bei den erforderlichen Schritten bis zur Geschäftseröffnung in Frankfurt. Unabhängig von Unternehmensgröße und Branche bietet die Wifö GmbH schnellen Zugang zu Informationen, Institutionen und Kontakten und unterstützt bei einem reibungslosen Marktzugang. Die Wifö GmbH ist zusammen mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. (Hessisches Bildungswerk) Gesellschafterin der Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main - gemeinnützige GmbH (Kompass gGmbH) mit einer Stammeinlage von 13.750 € bei einem Gesamtstammkapital von 27.500 € (50 Prozent). Die Kompass gGmbH wurde im Jahr 2000 als Gemeinschaftsunternehmen des Hessischen Bildungswerks, der "jumpp - Frauenbetriebe e. V." und der Wifö GmbH gegründet. Basierend auf einem von den Mitgliedern der Ständigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktkonferenz (SWAK) entwickeltem Modell wurde die Kompass gGmbH beauftragt, ein Schulungs- und Qualifizierungszentrum mit angegliedertem Gründerzentrum zu betreiben, das heutige Frankfurter Gründerzentrum der Wifö GmbH. Erklärtes Ziel der Maßnahme war es, Arbeitslose, Hochschulabsolventen, Studienabbrecher und andere von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit zu begleiten.
  4. Anteilserwerb Im Jahr 2014 erfolgte der Verkauf der 30%igen Beteiligung der "jumpp - Frauenbetriebe e. V." an die Wifö GmbH. Im Jahr 2015 kündigte das Hessische Bildungswerk an, seine Geschäftsanteile an der Kompass gGmbH (50 Prozent) veräußern zu wollen. Die Dienstleistungen der Wifö GmbH und der Kompass gGmbH für die Zielgruppe der Existenzgründer sind eng aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt. Die Wifö GmbH bietet eine sogenannte Wegeberatung an, in der potenzielle Existenzgründer über die grundlegenden, zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen einer Existenzgründung beraten werden. Daneben bietet die Wifö GmbH im unternehmenseigenen Frankfurter Gründerzentrum in der Hanauer Landstraße 521 kostengünstige Büroflächen und Coworkingspaces zur Miete für Existenzgründer an. Der Auslastungsgrad der zur Verfügung stehenden Räume betrug im Jahr 2016 hervorragende 98 Prozent. Die Kompass gGmbH setzt mit ihrem Dienstleistungsangebot an der Wegeberatung an und deckt Beratungsschwerpunkte ab, die die Wifö GmbH mit ihren eigenen Ressourcen nicht realisieren kann. Dazu gehören: - Kontinuierliche Begleitung von Personen im Gründungs-, Umsetzungs- und Aufbauprozess, - Unterstützung bei Bankgesprächen, - Zielgruppenspezifische Seminare und Informationsveranstaltungen, - Angebot eines Dienstleistungscenters (Büro, Sekretariat, Call-Center, Telefonzentrale, Internet-Raum), - Überprüfung der Marktfähigkeit von Gründungsideen durch ihre Erprobung in Übungsfirmen, - Spezielle Beratungsangebote für Migranten zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Das Flächenangebot des Frankfurter Gründerzentrums der Wifö GmbH in der Hanauer Landstraße 521 unter einem Dach mit dem Beratungsangebot der Kompass gGmbH bildet für Existenzgründer ein umfassendes Paket, ihre berufliche Selbständigkeit in der ersten Phase der Gründung festigen zu können. Mit ihren Dienstleistungen hat die Kompass gGmbH ein verlässliches Angebot etabliert, das im Gründergeschehen benötigt und von der Gründerszene angenommen wird. Mit den Leistungen werden verschiedene Zielgruppen bei der Erlangung einer selbständigen Existenz und damit beim Zugang bzw. der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt. Ein vergleichbares Dienstleistungsangebot würde von anderen, an Renditeerwartungen orientierten, privaten Unternehmen nur zu marktüblichen Bedingungen erbracht werden, was allerdings den von der Kompass gGmbH angesprochenen Zielgruppen nicht gerecht würde. Vor diesem Hintergrund ist eine Sicherung des Fortbestandes der Kompass gGmbH äußerst erstrebenswert, was nach dem angekündigten Rückzug des Hessischen Bildungswerks durch die Übernahme der Anteile durch die Wifö GmbH realisiert werden kann.
  5. Satzungsänderungen Im Zusammenhang mit der Übernahme der Anteile sind sowohl die Satzung der Wifö GmbH als auch die der Kompass gGmbH im Wesentlichen im Hinblick auf die Anforderungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für Mehrheitsbeteiligungen sowie den für Mehrheitsbeteiligungen geltenden Public Corporate Governance Kodex - Richtlinie guter Unternehmensführung für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main - (PCGK) anzupassen. Die Kompass gGmbH hat historisch bedingt keinen Aufsichtsrat. Gesellschaftsorgane sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Um der Verpflichtung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 der HGO zur Sicherstellung eines angemessenen Einflusses der Gemeinde insbesondere im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Überwachungsorgan Rechnung zu tragen, sollen nach vollständigem Anteilserwerb Maßnahmen und Rechtsgeschäfte der Kompass gGmbH, welche auf Ebene der Wifö GmbH eines Aufsichtsrats- oder Gesellschafterbeschlusses bedürften, dem Aufsichtsrat bzw. der Gesellschafterversammlung der Wifö GmbH vorgelegt werden (s. hierzu § 7 Abs. 4 neu und § 9 Abs. 7 neu in der beigefügten Synopse). Auf die Einrichtung eines eigenen Aufsichtsrates der Kompass gGmbH mit entsprechendem organisatorischen und sachlichen Mehraufwand kann so verzichtet werden. Zudem kann so eine größere inhaltliche Verzahnung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft hergestellt werden. Des Weiteren soll im Zuge der vorgenannten Satzungsänderung auch die Eilkompetenz des Aufsichtsratsvorsitzenden entsprechend A 3.2.2.2. letzter Absatz des PCGK in die Satzung der Wifö GmbH aufgenommen werden. Die Satzung der Kompass gGmbH soll nach Maßgabe des PCGK, der mit vollständiger Übernahme der Anteile durch die Wifö GmbH auch für die Kompass gGmbH gilt, und der HGO sowie der sonstigen im Konzern Stadt üblichen gesellschaftsvertraglichen Regelungen wie beigefügt neugefasst werden. Des Weiteren ist zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit eine Erweiterung des Satzungszwecks und Unternehmensgegenstandes der Kompass gGmbH erforderlich (s. § 2 der neugefassten Satzung): Als Ergebnis der Außenprüfung der Finanzverwaltung im Jahr 2014 wurde zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit eine Erweiterung des Unternehmenszwecks und -gegenstandes der Kompass gGmbH empfohlen, die den veränderten Tätigkeiten der Gesellschaft Rechnung trägt. Die Erweiterung ergänzt die bisherigen Aufgaben um die Aufgabe einer regionalen Netzwerkstelle, die sich im Sinne der Förderung von Existenzgründungen an Aktivitäten mit kommunalen Gebietskörperschaften und regionalen Akteuren - insbesondere der Wifö GmbH - sowie regional ausgerichteten Gründungsprojekten beteiligt. Um eine nachhaltige Sicherung von Gründungsvorhaben zu bewirken, Gründungen auch im internationalen Rahmen zu unterstützen und Gründern mit Migrationshintergrund auch die Teilhabe an Programmen der Wirtschaftsförderung im In- und Ausland zu ermöglichen, nutzt die Gesellschaft Förderprogramme der EU, des Bundes und des Bundeslandes Hessen. Da die Kompass gGmbH zunehmend EU-Drittmittel einwirbt und einwerben muss, bedingen diese EU- Projekte fast immer auch punktuelle Aktivitäten im Ausland. Darüber hinaus bildet die Erweiterung das von der Kompass gGmbH entwickelte 4-Phasen-Modell ab, nach dem die Gründer in verschiedenen Phasen einer Gründung begleitet werden. Der vorgelegte § 2 der Satzung ist mit der Finanzverwaltung abgestimmt.
  6. Beihilferecht Im Zusammenhang des geplanten Anteilserwerbs wurde eine EU-beihilferechtliche Prüfung der Kompass gGmbH beauftragt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass nicht rechtssicher ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei von der Stadt Frankfurt am Main (Sozialdezernat) bzw. der Wifö GmbH an die Kompass gGmbH gewährten Zuwendungen um (grundsätzlich verbotene) Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV handelt. Mittels einer EU-beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Zuwendungen auf Grundlage des Freistellungsbeschlusses 2021/21/EU der EU-Kommission könnte eine Befreiung von der EU-beihilferechtlichen Notifizierungspflicht und dem Durchführungsverbot erreicht werden. Es wird daher dringend empfohlen, die Kompass gGmbH nach den Regelungen des Freistellungsbeschlusses mit der Erbringung besonderer gemeinwohlorientierter "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" (DAWI) zu betrauen, was der Magistrat veranlassen wird. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind sämtliche Tätigkeiten der Kompass gGmbH in diesem Sinne förderfähig. Anlage 1_Synopse (ca. 103 KB) Anlage 2_Anlage_Gesellschaftsvertrag_Kompass (ca. 21 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 01.11.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Oktober 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 16 · 05.12.2017
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Enthaltung:
BFF
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 12.12.2017
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFrankfurterFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 14.12.2017
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung