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Förderung der Lokalen Ökonomie in Frankfurt am Main-Fechenheim

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.10.2010, M 214

Betreff: Förderung der Lokalen Ökonomie in Frankfurt am Main-Fechenheim

  1. Es dient zur Kenntnis, dass Fechenheim mit Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 13.07.2009 in das "Operationelle Programm für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007 bis 2013" aufgenommen wurde. Das bewilligte Programmvolumen beträgt 1 Mio. € und setzt sich aus EU-Fördermitteln von 0,5 Mio. €, aus Mitteln der Letztempfänger von 0,3 Mio. € und aus kommunalen Mitteln von 0,2 Mio. € zusammen.
  2. Die beiliegende Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel wird beschlossen.
  3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Maßnahme bislang nicht im Haushaltsplan 2010/2011 veranschlagt ist. Die Deckung erfolgt in 2010/2011 aus nicht in Anspruch genommenen städtischen Komplementärmitteln aus dem Produktbereich 13, Stadtplanung, Produktgruppe 13.01, Projektdef. Nr. 5.004030 Bund-Länder-Programm "Aktive Kernbereiche" - Fechenheim als Vorfinanzierung. Die abschließende Beordnung erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens
  4. Begründung: A. Zielsetzung Der Kernbereich von Fechenheim wurde mit Bescheid des Landes vom 31.10.2008 in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Kernbereiche in Hessen" aufgenommen. Fördermittel aus dem Stadterneuerungsprogramm können für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen innerhalb des Kernbereiches eingesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere die Aufwertung des öffentlichen Raumes, die Instandsetzung und Modernisierung von ortsbildprägenden Gebäuden, sowie die Durchführung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude und Flächen. Die zentrale Zielsetzung, die im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms verfolgt wird, ist die Sicherung und Attraktivierung des Kernbereichs als Nahversorgungszentrum und die Verbesserung der Grundversorgung für die Bewohner. Ergänzend zum Städtebauförderungsprogramm "Aktive Kernbereiche in Hessen" wurde Fechenheim in das "Operationelle Programm für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007 bis 2013" aufgenommen. Die Abgrenzung des Programmgebietes umfasst zum einen den Kernbereich, zum anderen aber auch die westlich und nördlich angrenzenden Gewerbegebiete. Die EU beteiligt sich in diesem Programm an der Förderung der Lokalen Ökonomie in Fechenheim. Es können Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Freiberufler gefördert werden, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft im Programmgebiet gestärkt und neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene gesichert werden. Im Gegensatz zum Kernbereich, wo sich ausschließlich kleinere Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe befinden, sind hier auch mittlere Unternehmen zu finden, die für die Bewohner von Fechenheim ein größeres Beschäftigungspotential bieten. Darüber hinaus sind die Beschäftigten der Unternehmen, die nicht in Fechenheim wohnen, teilweise Kunden in den Geschäften im Bereich des Ortskernes. Diese vielschichtigen Wechselwirkungen zwischen dem Ortskern und den angrenzenden Gewerbegebieten müssen bei der Durchführung eines Lokale Ökonomie Programms berücksichtigt werden. Eine Abgrenzung des Programmgebietes ist der Anlage zur Förderrichtlinie zu entnehmen. B. Alternativen - keine - C. Lösung Die Bewilligung und Bereitstellung der EU-Fördermittel durch das Land setzt voraus, dass die Stadt eine Förderrichtlinie erstellt, die die Bewilligung und Abrechnung gegenüber den Zuwendungsempfängern regelt. Auf der Grundlage einer Muster-Richtlinie, wurde gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, dem Existenzgründerzentrum Kompass gGmbH und dem Rhein-Main-Jobcenter eine Förderrichtlinie entwickelt, die den besonderen Gegebenheiten und Zielen für Fechenheim gerecht wird. Die genannten Institutionen werden im Rahmen eines Förderausschusses an der Prüfung und Entscheidung jedes einzelnen Förderantrages eines Letztempfängers mitwirken. Die Förderrichtlinie ist zwischenzeitlich mit dem Land abgestimmt, die Bewilligung der EU-Fördermittel in Höhe von 500.000,00 € an die Stadt erfolgte mit Zuwendungsbescheid vom 13.04.
  5. Da die Bewilligung bereits eine Fördermittelrate für 2010 enthält, müssen noch in diesem Jahr erste Ausgaben kassenwirksam werden, und erste Fördermittel beim Land abgerufen werden. Der Abstimmungsprozess der Richtlinie und der Aufbau der erforderlichen Entscheidungsstrukturen waren relativ zeitintensiv, so dass das Projekt nicht mehr rechtzeitig für den Haushalt 2010/2011 angemeldet werden konnte. Damit das Programm trotzdem anlaufen kann und keine Fördermittel verloren gehen, soll die Finanzierung aus dem Ansatz "Mitfinanzierung von Wohnungsbauvorhaben aus Mitteln zur Sozialbindung des Grundeigentums" erfolgen. D. Kosten
  6. Investitionsbedarf Im Rahmen der Bewilligung wurde ein Programmvolumen für die Laufzeit bis 2013 in Höhe von 1 Mio. € festgelegt. Hierin ist ein Anteil von Fördermitteln der EU in Höhe von 500 T€ enthalten. Die Letztempfänger müssen einen Anteil von mindestens 300 T€ erbringen, so dass der kommunale Anteil am Programm maximal 200 T€ beträgt. Die Finanzierung erfolgt in 2010/2011 zunächst aus nicht in Anspruch genommenen städtischen Komplementärmitteln aus dem Produktbereich 13, Stadtplanung, Produktgruppe 13.01, Projektdef. Nr. 5.004030 Bund-Länder-Programm "Aktive Kernbereiche" - Fechenheim. Diese Mittel sind zu gegebener Zeit hier wieder bereitzustellen, um die Förderungen durch Bund und Land nicht zu gefährden. Die insoweit erforderliche Beordnung erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2012.
  7. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Der Förderzeitraum durch die EU erstreckt sich von 2010 bis 2013 (vier Förderjahre). Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich ebenfalls auf den genannten Zeitraum.
  8. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums - entfällt -
  9. Jahresfolgekosten - entfällt -
  10. Jahreserträge - entfällt -
  11. Leistungen Dritter Zuweisungen der EU in Höhe von 500 T€
  12. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine -
  13. Sonstiges - entfällt - Anlage _Foerderrichtlinie (ca. 947 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 03.11.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Oktober 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.12.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 11
Sitzung 46 · 22.11.2010
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 46 · 06.12.2010
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPDStv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 46 · 07.12.2010
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 14.12.2010
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 16.12.2010
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPDStv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz

Mitdiskutieren

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