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Eigenbetrieb Kita Frankfurt Beschlussfassung über die geplante Ausgleichsleistung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die geplante Ausgleichsleistung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 zu beschließen. Dies ist notwendig, um die finanziellen Mittel für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung sicherzustellen. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird erwartet, um die Finanzierung zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Eigenbetrieb Kita Frankfurt mit Magistrats-Beschluss vom 13.01.2014 auf der Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung (Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab 8 Wochen bis 10 bzw. 12 Jahren in Kindertageseinrichtungen) betraut wurde.
  2. Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die mit dem Wirtschaftsplan 2024/25 geplante Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen.
  3. Die auf Basis des vom Eigenbetrieb Kita Frankfurt aufgestellten Wirtschaftsplans zulässige Ausgleichsleistung (geplante Ausgleichsleistung) für das Wirtschaftsjahr 2024 beträgt unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags 222.936.216 Euro und für das Wirtschaftsjahr 2025 235.921.772 Euro vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel im städtischen Haushalt.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass

gemäß den beihilferechtlichen Regelungen der Beschluss über die geplante Ausgleichsleistung von Kita Frankfurt vor Beginn des betreffenden Kalenderjahres gefasst werden muss.

der vom Eigenbetrieb Kita Frankfurt aufgestellte Wirtschaftsplan 2024 einen Jahresverlust von 211.432.100 Euro und für 2025 von 224.024.100 Euro ausweist.

nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanaufstellung 2024/25 im städtischen Haushalt nur eine Einlage in die Kapitalrücklage von 168.441.400 Euro für das Jahr 2024 und von 168.432.400 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen sind.

dadurch ein nicht gedeckter Fehlbetrag von 42.990.700 Euro in 2024 und von 55.591.700 Euro in 2025 entstehen würde.

  1. Der Eigenbetrieb Kita Frankfurt wird einen auf die in der städtischen Finanzplanung enthaltenen Einzahlungen in die Kapitalrücklage reduzierten Wirtschaftsplan 2024/25 einschließlich der darauf basierenden, endgültigen Festlegung der zulässigen Ausgleichsleistung erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

Begründung

Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.

Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 31.10.2023 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2024/25

mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2024 von211.432.100 €
mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2024 von236.821.900 €
mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von20.979.000 €
mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2023 von222.936.216 €
unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags
mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2025 von224.024.100 €
mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2024 von276.623.800 €
mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von47.833.000 €
mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2023 von235.921.772 €
unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags

zu beschließen.

Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt vom 13.01.2014 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 22 · 27.11.2023
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 213 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung der Delegation)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 22 · 04.12.2023
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
AfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.03.2024 berichtet, wie sich die geplante Ausgleichsleistung mit einer Deckungslücke von 43 Mio. € in 2024 und 55,6 Mio. € in 2025 über den Haushalt 2024/25 abdecken lässt und welche Sparmaßnahmen Kita Frankfurt unter Aufrechterhaltung der Qualität und des Ausbaus von Betreuungsplätzen vorschlägt); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
AfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.03.2024 berichtet, wie sich die geplante Ausgleichsleistung mit einer Deckungslücke von 43 Mio. € in 2024 und 55,6 Mio. € in 2025 über den Haushalt 2024/25 abdecken lässt und welche Sparmaßnahmen Kita Frankfurt unter Aufrechterhaltung der Qualität und des Ausbaus von Betreuungsplätzen vorschlägt); AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

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