Neubauvorhaben Wilhelm-Fay-Straße o. Nr. (Zenium Rechenzentrum) hier: Baumfällvorlage
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 213
Betreff: Neubauvorhaben Wilhelm-Fay-Straße o. Nr. (Zenium Rechenzentrum) hier: Baumfällvorlage
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der geplanten Neubaumaßnahme eines Rechenzentrums auf den Flurstücken 87/4, 89/4 an der Wilhelm Fay Straße o. Nr. ein Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich ist. Es sollen folgende Bäume gefällt bzw. versetzt werden: Baumkatasternummer: Baum Nr.101 Baumart: Silber-Linde (Tilia tomentosa); Stammumfang: 31 cm Baumkatasternummer: Baum Nr.102 Baumart: Silber-Linde (Tilia tomentosa); Stammumfang: 34 cm
- Der Fällung wird zugestimmt. 1. Planungsvorhaben: Das Architekturbüro KLEINUNDARCHITEKTEN GmbH plant für die Zenium Germany GmbH, die Errichtung eines Rechenzenrums mit 69 Stellplätzen und drei Meter hoher Sicherheitsumzäunung. Das Gebäude soll auf den Flurstücken 87/4; 89/4 an der Wilhelm Fay Straße o. Nr. in der Gemarkung Frankfurt am Main-Sossenheim errichtet werden (Anlage 1). Das geplante Bauvorhaben liegt gemäß des Bebauungsplanes B 341 Ä in einem Gewerbegebiet. Somit muss die Planung einer Zu-und Ausfahrt den ordnungsgemäßen Last- und Personenwagenverkehr sowie die Nutzung von Feuerwehr-und Rettungsfahrzeugen ermöglichen. 2. Problemdarstellung: Im direkten Bereich der geplanten Zu- und Ausfahrt an der Wilhelm Fay Straße o. Nr., gegenüber der Adolph-Prior-Straße befinden sich die Straßenbäume mit den Katasternummern 101 und 102. Beide Straßenbäume behindern maßgeblich die Ein- und Ausfahrtvorgänge von Lastkraftwagen, Betriebstechnischen Fahrzeugen, Rettungswagen und Feuerwehrlöschfahrzeugen (Anlagen 2 und 3). 3. Begründung: In der folgenden Begründung werden die geografischen Einschränkungen des Grundstücks aufgezeigt und erörtert, warum es sich bei der vorgesehenen Zu- und Ausfahrt um die einzig mögliche Positionierung handelt. Geografische Einschränkungen des Grundstücks: Entlang zweier Grundstücksgrenzen verlaufen Bundesautobahnen. Im Westen verläuft die Ausfahrt der A 648 paralell zum Grundstück und mündet in die im Norden angrenzende A 66. Im Süden grenzt das Baugrundstück direkt an ein Nachbargrundstück. In diesen Bereichen kann verkehrstechnisch keine Gundstückzufahrt platziert werden. Die im Osten verlaufende Wilhelm-Fay-Straße geht im Norden in eine Straßenbrücke über, welche die Autobahn A 66 überspannt. Das Straßenniveau steigt zur Brücke hin an, durch den daraus resultierenden Höhenunterschied kann auch dort keine Erschließung erfolgen. Im weiteren Verlauf der Wilhelm-Fay Straße wird zudem eine mögliche Zu- und Ausfahrtsmöglichkeit durch einen öffentlichen Zuweg verhindert. Dieser verläuft parallel zur Grundstückgrenze und gehört nicht zu den Flurstücken 87/4; 89/4 (Anlagen 1 und 4). Der Abstand zwischen Wilhelm-Fay-Straße und der Grundstückgrenze beträgt im Mittel ca. 17 m; direkt gegenüber der Einmündung zur Adolph-Prior-Straße bildet die Grundstückgrenze jedoch eine Ausbuchtung. Es handelt sich bei dieser Stelle um die einizige Möglichkeit, eine sinnvolle und funktionale Zu-und Ausfahrt zu positionieren. Die Wilhelm-Fay-Straße hat in diesem Bereich ihre größte Breite, wodurch Ein-und Ausfahrvorgänge erleichtert werden, die Zufahrt kann zudem auch direkt über die gegenüberliegende Adolph-Prior-Straße angefahren werden, wodurch der Verkehrsfluss auf der Wilhelm-Fay-Straße gewährleistet bleibt. Durch die Ausbuchtung der Grundstücksgrenze ist der Eingriff im öffentlichem Raum an dieser Stelle am geringsten (Anlagen 1 und 2). Bepflanzung der Wilhelm-Fay-Straße: Entlang der Wilhelm-Fay-Straße sind Bäume in, weitgehend regelmäßigen Abständen gepflanzt worden. Die Pflanzabstände der Straßenbäume erschweren die Planung einer Zu- und Ausfahrt an jeder Stelle der Straße (Anlage 5). Um den Eingriff im öffentlichen Raum möglichst gering zu halten und Lastkraftwagen, Rettungswagen und Feuerwehrlöschfahrzeugen eine funktionierende Zufahrt zu ermöglichen, muss eine Versetzung oder Fällung der Straßenbäume 101 und 102 vorgenommen werden. 4. Zustand/Größe der Bäume Die Silberlinde (Tilia tomentosa) mit der Baumkatasternummer 101 befindet sich auf einem dem dem Radweg vorgelagerten Grünstreifen entlang der Wilhelm-Fay-Straße. Sie hat eine Höhe von ca. 6 m, eine Kronendurchmesser von ca. 2 m und einen Stammumfang von ca. 31 cm. Die Wertminderung aufgrund von Astungswunden beträgt 10 %. Der 14 Jahre alte Baum weist keine Alterswertminderung auf. Die Silberlinde (Tilia tomentosa) mit der Baumkatasternummer 102, befindet sich ebenfalls auf dem Radweg vorgelagerten Grünstreifen entlang der Wilhelm-Fay-Straße. Sie hat eine Höhe von ca. 6 m, einen Kronendurchmesser von ca. 2 m und einen Stammumfang von ca. 34 cm. Die Wertminderung aufgrund von Astungswunden beträgt 5 %. Der 14 Jahre alte Baum weist keine Alterswertminderung auf. 5. Umpflanzung/Ersatzpflanzung Die Umpflanzung bzw. Ersatzpflanzung der Straßenbäume liegt im Ermessen des Grünflächenamtes und der ausführenden Firma. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Fachamt und dem Bauherrn/Zenium Germany GmbH werden die Werterstattung sowie die Neupflanzung geregelt. 6. Wertermittlung (Verkehrswert) Nr.101, Silberlinde (Tilia tomentosa): 2.952,00 € Nr.102, Silberlinde (Tilia tomentosa): 3.116,00 € (Angaben nach Wertermittlung des Grünflächenamtes vom 11.09.2018) Anlage 1_Lageplan (ca. 2,2 MB) Anlage 2_Ausschnitt_Zufahrt (ca. 189 KB) Anlage 3_Foto_Straßenbaeume (ca. 134 KB) Anlage 4_Luftbild (ca. 452 KB) Anlage 5_Bepflanzung (ca. 1 MB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.11.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. November 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.12.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und 1 BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)