Sportfördermittel hier: zusätzliche städtische Förderung aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten TuS Makkabi Frankfurt e. V.
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die städtische Förderung für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten auf insgesamt 8.050.327,50 € zu erhöhen. Dies ist notwendig, um die geplante Sportanlage trotz gestiegener Baukosten zu realisieren und den Mitgliedern des Vereins adäquate Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten zu bieten.
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Bertramswiese — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
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- Orangefarbene Bänke09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bertramswiese per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass dem Verein TuS Makkabi Frankfurt e.V., per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5885 (M 54), Sportfördermittel in Höhe von 4,50 Mio. € für die Errichtung von zwei Fußball-Kunstrasenplätzen, Kleinfeldern und einer Sporthalle mit Umkleide- und Funktionsräumen auf der bestehenden Sportanlage Dornbusch/ Wilhelm-Epstein-Straße, bewilligt wurden.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass dem Magistratsvortrag M 54 mit der Maßgabe zugestimmt wurde, dass bis zur finalen Variantenentscheidung der U-Bahn-Strecke D2, des Lückenschlusses Bockenheim-Ginnheim, zunächst die Baumittel freigegeben werden, die keine der tangierenden Varianten behindern. Die vollständigen Mittel sollten nach der Variantenentscheidung freigegeben werden. Der Magistrat hat aktuell drei Varianten ausgewählt (B 429 vom 04.11.2022), die in einer Machbarkeitsstudie zur finalen Entscheidung der Streckenführung geprüft werden. Keine der ausgewählten Varianten werden das Bauvorhaben des TuS Makkabi auf der Sportanlage Dornbusch tangieren oder beeinträchtigen und damit einem Baubeginn entgegenstehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass dem Verein TuS Makkabi Frankfurt e.V. durch die unverschuldete zeitliche Verzögerung erhebliche Planungsmehrkosten, insbesondere aufgrund gestiegener Rohstoffpreise im Bausektor, entstanden sind, sodass sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme aktuell auf ca. 16,54 Mio. € belaufen. Abzüglich der Kosten für nicht sportlich genutzte Flächen, ergibt sich daraus ein Zuwendungsbetrag von nunmehr insgesamt 8.050.327,50 €.
- Es wird zugestimmt, dass der bereits bewilligte Zuschussbetrag um 3.550.327,50 € auf 8.050.327,50 € erhöht wird. Die Finanzierung erfolgt aus den Projekten "5.007482" (i. H. v. 3.182.857,50 €) und "5.003452" (i. H. v. 367.470,00 €). Die Mittelverwendung erfolgt über das Projekt "Zuschuss Makkabi", 5.
- Die Mittel werden per Sollveränderung zur Verfügung gestellt.
- Ferner wird zugestimmt, dass über den Zuschussbetrag nach den Sportförderrichtlinien hinaus weitere Mittel i. H. v. 2.912.127,50 €, unter dem Vorbehalt eines rechtkräftigen Haushaltes 2023, zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007590 "Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim (Planungsmittel)". Die Mittelverwendung erfolgt über das Projekt "Zuschuss Makkabi", 5.
- Die Mittel werden per Sollveränderung zur Verfügung gestellt.
- Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren (bei teilmassiver Bauweise) für die Fördersumme von 10.962.455,00 €, mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 274.061,38 € p.a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 79.477.80 € pro Jahr zu rechnen ist. Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5885 (M 54), beträgt die Abschreibungsdauer 40 Jahre. In Analogie zur Abschreibungsdauer ist im Förderbescheid festzustellen, dass die Zweckbindung der Baumaßnahme ebenfalls 40 Jahre beträgt. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dieser Baumaßnahme ermöglicht die Stadt Frankfurt dem Verein TuS Makkabi mit seinem stetigen Mitgliederzuwachs, eigene Raum- und Sportplatzkapazitäten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu schaffen. Bisher nutzt Makkabi mehr als 15 Standorte von Frankfurt bis nach Kronberg um die starke Nachfrage nach zusätzlichen Sportangeboten, vor allem für die zahlreichen Jugendlichen, abzudecken.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die Kosten aufgrund gestiegener Rohstoffpreise im Bausektor und die damit verbundene Steigerung der Gesamtkosten der Baumaßnahme sind nachvollziehbar. Folglich ist der Zuschuss aus Sportfördermitteln auf 8.050.327,50 € zu erhöhen.
Weitere Mittel in Höhe von ca. 2,91 Mio. €, über den Zuschussbetrag nach den Sportförderrichtlinien hinaus, sollen unter dem Vorbehalt eines rechtkräftigen Haushaltes 2023, Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007590 Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim (Planungsmittel) bereitgestellt werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
| Gesamtübersicht Kosten | 16.537.016,- € |
| anerkannte Kosten (nach Abzug der Kosten für nicht sportlich genutzte Flächen wie Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenkosten) | 16.100.655,- € |
| Zuwendungsbetrag/Sportfördermittel (50% der anerkannten Kosten) | 8.050.327,50 € |
| hiervon bereits in Aussicht gestellter Zuschuss gem. M 54 v. 04.06.2020 | ./.4.500.000,- € |
| Ergänzender Zuschussbedarf gem. Sportförderrichtlinien PG 21.16 | 3.550.327,50 |
| € Weiterer Zuschussbedarf aus PG 16.11 | 2.912.127,50 |
| € Finanzierung durch Makkabi | |
| Eigenanteil TuS Makkabi | 4.824.561,- € |
| Zuschuss Land Hessen | 750.000,- € |
Der vorliegende Antrag von TuS Makkabi Frankfurt e.V. wurde geprüft.
Die zusätzlichen Kosten der Baumaßnahme werden anerkannt und können im Rahmen der Sportförderrichtlinien unter Berücksichtigung des Jugendanteils aus Mitteln der Produktgruppe 21.16 und der Projektdefinition 5.007482 und 5.003452 als Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung des ergänzenden städtischen Zuschusses aus Mitteln der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007590 Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim (Planungsmittel), steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2023.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von 10.962.455,- € nach
Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
b) Sachkosten
wie z. Bsp. Kosten für
- Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege
- Verwaltungskosten
- Steuern, Abgaben und Versicherungen
- Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom
- Bedienung, Wartung und Inspektion
- Verkehrs- u. Grünflächen
- Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung (1,45%) | 79.477.80 € p. a.
2. Abschreibung (40 Jahre) | 274.061,38 € p. a .
5. Jahreserträge: | | Keine
6. Leistungen Dritter: | Keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | Keine
8. Sonstiges:
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.01.2024 im OBR 9 angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die zwei Kunstrasenplätze aus ökologischen Gründen gestrichen werden); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die zwei Kunstrasenplätze aus ökologischen Gründen gestrichen werden); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF