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Sportfördermittel hier: zusätzliche städtische Förderung aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten TuS Makkabi Frankfurt e. V.

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die städtische Förderung für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten auf insgesamt 8.050.327,50 € zu erhöhen. Dies ist notwendig, um die geplante Sportanlage trotz gestiegener Baukosten zu realisieren und den Mitgliedern des Vereins adäquate Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten zu bieten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass dem Verein TuS Makkabi Frankfurt e.V., per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5885 (M 54), Sportfördermittel in Höhe von 4,50 Mio. € für die Errichtung von zwei Fußball-Kunstrasenplätzen, Kleinfeldern und einer Sporthalle mit Umkleide- und Funktionsräumen auf der bestehenden Sportanlage Dornbusch/ Wilhelm-Epstein-Straße, bewilligt wurden.
  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass dem Magistratsvortrag M 54 mit der Maßgabe zugestimmt wurde, dass bis zur finalen Variantenentscheidung der U-Bahn-Strecke D2, des Lückenschlusses Bockenheim-Ginnheim, zunächst die Baumittel freigegeben werden, die keine der tangierenden Varianten behindern. Die vollständigen Mittel sollten nach der Variantenentscheidung freigegeben werden. Der Magistrat hat aktuell drei Varianten ausgewählt (B 429 vom 04.11.2022), die in einer Machbarkeitsstudie zur finalen Entscheidung der Streckenführung geprüft werden. Keine der ausgewählten Varianten werden das Bauvorhaben des TuS Makkabi auf der Sportanlage Dornbusch tangieren oder beeinträchtigen und damit einem Baubeginn entgegenstehen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass dem Verein TuS Makkabi Frankfurt e.V. durch die unverschuldete zeitliche Verzögerung erhebliche Planungsmehrkosten, insbesondere aufgrund gestiegener Rohstoffpreise im Bausektor, entstanden sind, sodass sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme aktuell auf ca. 16,54 Mio. € belaufen. Abzüglich der Kosten für nicht sportlich genutzte Flächen, ergibt sich daraus ein Zuwendungsbetrag von nunmehr insgesamt 8.050.327,50 €.
  4. Es wird zugestimmt, dass der bereits bewilligte Zuschussbetrag um 3.550.327,50 € auf 8.050.327,50 € erhöht wird. Die Finanzierung erfolgt aus den Projekten "5.007482" (i. H. v. 3.182.857,50 €) und "5.003452" (i. H. v. 367.470,00 €). Die Mittelverwendung erfolgt über das Projekt "Zuschuss Makkabi", 5.
  5. Die Mittel werden per Sollveränderung zur Verfügung gestellt.
  6. Ferner wird zugestimmt, dass über den Zuschussbetrag nach den Sportförderrichtlinien hinaus weitere Mittel i. H. v. 2.912.127,50 €, unter dem Vorbehalt eines rechtkräftigen Haushaltes 2023, zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007590 "Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim (Planungsmittel)". Die Mittelverwendung erfolgt über das Projekt "Zuschuss Makkabi", 5.
  7. Die Mittel werden per Sollveränderung zur Verfügung gestellt.
  8. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren (bei teilmassiver Bauweise) für die Fördersumme von 10.962.455,00 €, mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 274.061,38 € p.a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 79.477.80 € pro Jahr zu rechnen ist. Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5885 (M 54), beträgt die Abschreibungsdauer 40 Jahre. In Analogie zur Abschreibungsdauer ist im Förderbescheid festzustellen, dass die Zweckbindung der Baumaßnahme ebenfalls 40 Jahre beträgt. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit dieser Baumaßnahme ermöglicht die Stadt Frankfurt dem Verein TuS Makkabi mit seinem stetigen Mitgliederzuwachs, eigene Raum- und Sportplatzkapazitäten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu schaffen. Bisher nutzt Makkabi mehr als 15 Standorte von Frankfurt bis nach Kronberg um die starke Nachfrage nach zusätzlichen Sportangeboten, vor allem für die zahlreichen Jugendlichen, abzudecken.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Die Kosten aufgrund gestiegener Rohstoffpreise im Bausektor und die damit verbundene Steigerung der Gesamtkosten der Baumaßnahme sind nachvollziehbar. Folglich ist der Zuschuss aus Sportfördermitteln auf 8.050.327,50 € zu erhöhen.

Weitere Mittel in Höhe von ca. 2,91 Mio. €, über den Zuschussbetrag nach den Sportförderrichtlinien hinaus, sollen unter dem Vorbehalt eines rechtkräftigen Haushaltes 2023, Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007590 Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim (Planungsmittel) bereitgestellt werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf:
Gesamtübersicht Kosten16.537.016,- €
anerkannte Kosten (nach Abzug der Kosten für nicht sportlich genutzte Flächen wie Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenkosten)16.100.655,- €
Zuwendungsbetrag/Sportfördermittel (50% der anerkannten Kosten)8.050.327,50 €
hiervon bereits in Aussicht gestellter Zuschuss gem. M 54 v. 04.06.2020./.4.500.000,- €
Ergänzender Zuschussbedarf gem. Sportförderrichtlinien PG 21.163.550.327,50
€ Weiterer Zuschussbedarf aus PG 16.112.912.127,50
€ Finanzierung durch Makkabi
Eigenanteil TuS Makkabi4.824.561,- €
Zuschuss Land Hessen750.000,- €

Der vorliegende Antrag von TuS Makkabi Frankfurt e.V. wurde geprüft.

Die zusätzlichen Kosten der Baumaßnahme werden anerkannt und können im Rahmen der Sportförderrichtlinien unter Berücksichtigung des Jugendanteils aus Mitteln der Produktgruppe 21.16 und der Projektdefinition 5.007482 und 5.003452 als Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung des ergänzenden städtischen Zuschusses aus Mitteln der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007590 Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim (Planungsmittel), steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2023.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von 10.962.455,- € nach

Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

b) Sachkosten

wie z. Bsp. Kosten für

- Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege

- Verwaltungskosten

- Steuern, Abgaben und Versicherungen

- Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom

- Bedienung, Wartung und Inspektion

- Verkehrs- u. Grünflächen

- Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien

c) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung (1,45%) | 79.477.80 € p. a.

2. Abschreibung (40 Jahre) | 274.061,38 € p. a .

5. Jahreserträge: | | Keine

6. Leistungen Dritter: | Keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | Keine

8. Sonstiges:

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.01.2024 im OBR 9 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 2
Sitzung 26 · 04.12.2023
TO II, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 22 · 04.12.2023
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 22 · 07.12.2023
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die zwei Kunstrasenplätze aus ökologischen Gründen gestrichen werden); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 62
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die zwei Kunstrasenplätze aus ökologischen Gründen gestrichen werden); BFF-BIG (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 26 · 25.01.2024
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

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