Robert-Blum-Schule - Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Schule, Betreuung und Cafeteria
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 20
Betreff: Robert-Blum-Schule - Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Schule, Betreuung und Cafeteria
- Dem Erweiterungsbau der Robert-Blum-Schule für die Verwaltung, den Schulbetrieb, die Betreuung und die Cafeteria wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Dem Abriss der Holzbaracke sowie der Garage wird zugestimmt.
- Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt werden in Höhe von 8.374.812 € brutto bewilligt. Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2014 der Stadt Frankfurt am Main und die Anforderungen der EnEV 2014 mit dem Anforderungsniveau 2016 sind eingehalten. Im Entwurf des Investitionsprogramms 2019-2022 sind unter der Projektdefinition 5.005501 insgesamt 8.527.000 € für die Erweiterung der Robert-Blum-Schule inkl. Neubau der Cafeteria enthalten. Der nicht benötigte Betrag von 152.000 € wird mit der Aufstellung des Investitionsprogramms 2020-2023 gestrichen. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen in Höhe von 6.931.098 € erfolgt unter der Produktgruppe 20.01, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.005501.500.999.100-700. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von netto 1.278.538 € erfolgt unter der Produktgruppe 20.01, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.007954.500.999.100-700. Die Verausgabung der konsumtiven Aufwendungen für den Abriss der Holzbaracke sowie Garage in Höhe von 165.177 € erfolgen auf dem Sachkonto 61610000, Innenauftrag
- Begründung:
- A)Zielsetzung Die Robert-Blum-Schule ist eine 5-zügige Grundschule in Höchst. Die bestehenden Raumkapazitäten der Robert-Blum-Schule entsprechen nicht dem notwendigen Raumbedarf einer 5-zügigen Ganztagsschule, die inklusiv arbeitet: Die Ganztagsangebote finden in einer baufälligen, alten und nicht mehr zu sanierenden Holzbaracke statt. Da die Schule keinen Speisesaal hat, wird das Essen derzeit provisorisch in den Ganztagsräumen verzehrt. Weiterhin stehen zwei Klassencontainer auf dem Schulhof, damit wenigstens die dringend notwendigen Bedarfe abgedeckt werden können. Da die Holzbaracke abgängig ist und die temporär gestellten Container nur gemietet sind, muss eine Erweiterung der Robert-Blum-Schule erfolgen. Nach der Erweiterung wird die baufällige Holzbaracke abgerissen.
- B)Alternativen keine
- C)Lösung Grundlage für den Erweiterungsbau ist das vom Magistrat im Jahre 2017 beschlossene Raumprogramm für die Robert-Blum-Schule. Dieses wurde gemeinsam mit der Schulgemeinde entwickelt. Die Wünsche und Anregungen wurden soweit möglich berücksichtigt. Die Anzahl der Klassenräume kann durch die Erweiterung erhöht und dem beschlossenen Raumprogramm angepasst werden. Die Holzbaracke kann durch die im Erweiterungsbau geschaffenen Betreuungsräume ersetzt, die Zahl der Betreuungsplätze kann erhöht und die Schule zur Ganztagsschule entwickelt werden. Im Erweiterungsbau wird ein Speisesaal umgesetzt, der den Platzbedarf einer 5-zügigen Ganztagsschule abbildet. Dieser Raum kann auch als Bewegungsraum genutzt werden. Auch aktivitätsfördernde Angebote/Projekte wie z. B. Theater, Theatervorstellungen und jahrgangsübergreifende Projekte im musischen Bereich können so angeboten werden. Durch mobile Trennwände des Mehrzweckraums I sowie der Intensivklasse kann die Fläche zudem erweitert werden. Die Schaffung eines Bewegungsraums ist von besonderer Bedeutung, da die Robert-Blum-Schule keine eigene Turnhalle besitzt und lediglich die benachbarte Vereinssporthalle für den Sportunterricht angemietet ist. Die Cafeteria wird als Mischküche hergestellt, da hier die Synergien mit den umliegenden Schulen berücksichtigt werden. Diese Küche wird ebenfalls für die Zulieferung von warmen Speisen an die Karl-von-Ibell-Schule und später an die neue IGS 15 oder auch Grundschule in Unterliederbach (ehemals Standort der Karl-Oppermann-Schule) genutzt. Durch die Einrichtung eines Erste-Hilfe-Raumes besteht gleichfalls die Möglichkeit der multifunktionalen Nutzung als Therapieraum. Durch das neu eingeplante Mitarbeiterzimmer (ehemals Lehrerzimmer) und die Verlagerung der Verwaltung in den Erweiterungsbau können im Bestandsgebäude die noch benötigten Klassenräume geschaffen werden. Für die Jugendhilfe sind ein Büro und ein Besprechungsraum vorgesehen. Für weitere sozialpädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern ist die multifunktionale Nutzung der Klassen- und Gruppenräume möglich. Der Erweiterungsbau spiegelt das bestehende u-förmige Gebäude aus den Jahren 1995 und 2004 und soll eine Einheit mit dem alten Bestandsgebäude bilden. Bei der Umsetzung des Erweiterungsbaus wird gleichzeitig das bereits vorhandene u-förmige Gebäude im oberen Geschoss barrierefrei erschlossen. Das Thema "Außenfassade" wird im Rahmen der Ausführungsplanungen nochmals genau betrachtet.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf: 8.209.636 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf inklusive Cafeteria zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2017 2018 320.000 € 0 € 143.715 € 200.000 € 2019 4.305.403 € 2.060.972 € 2020 3.584.233 € 4.080.000 € 2021 0 € 1.724.949 € Summe 8.209.636 € 8.209.636 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)Personelle Folgekosten keine
- b)Sächliche Folgekosten 51.112 € Differenz zum Bestandsgebäude
- c)Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% 225.765 € Abschreibung 184.460 €
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine Anlage 1_Kostendeckblatt_S_1-5 (nicht öffentlich - ca. 439 KB) Anlage 1_Kostendeckblatt_S_6 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (ca. 38 KB) Anlage 3_Plan_1 (ca. 198 KB) Anlage 3_Plan_2-5 (ca. 462 KB) Anlage 4_Raumprogramm (ca. 169 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 13.02.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Februar 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.04.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)