Übertragung einer Teilfläche eines Grundstücks in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 20
Betreff: Übertragung einer Teilfläche eines Grundstücks in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main
- Es dient zur Kenntnis, dass sich das Grundstück im Stadtbezirk 44, Gemarkung 493 Frankfurt am Main, Ginnheim, Flur 14, Flurstück 101/2 in der Vermögensverwaltung des Liegenschaftsamtes befindet und unmittelbar an das Gelände der Kindertagesstätte 132 angrenzt. Die Einrichtung nutzt das Grundstück mit 856 qm als Spiel- und Außengelände seit vielen Jahren. Eine Teilfläche von 63 qm wurde zur Herstellung der Erschließungsanlage Ginnheimer Waldgasse benötigt und daher vom Liegenschaftsamt dem Amt für Straßenbau und Erschließung übertragen. Der Vermögenswert des Gesamtgrundstücks beläuft sich auf 413.550,00 €.
- Der Übertragung einer Teilfläche von 856 qm des Grundstücks - im Stadtbezirk 44, Gemarkung 493 Frankfurt am Main, Ginnheim, Flur 14, Flurstück 101/2 mit einem Vermögenswert von 385.200 € - in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main zum 01.01.2011 wird zugestimmt. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.06.2008, § 4107 die Gründung des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main beschlossen. Mit der Gründung des Eigenbetriebes Städtische Kitas Frankfurt am Main ist es wichtig, die wirtschaftliche Transparenz herzustellen und die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu beordnen, um klare Zuständigkeiten zu erhalten. Seit mehreren Jahren war die Übertragung des Grundstücks Gemarkung 493 Frankfurt am Main, Ginnheim, Flur 14, Flurstück 101/2 und die damit verbundene Änderungen der Zuständigkeiten geplant. Die Herstellungsbedarfe für die Erschließung der Ginnheimer Waldgasse sollten zunächst geklärt sein. Zur Herstellung der Erschließungsanlage Ginnheimer Waldgasse wurde eine Teilfläche von 63 qm benötigt und daher dem Amt für Straßenbau und Erschließung übertragen. Dass durch die Kita 132 genutzte Teilgrundstück von 856 qm kann dem Betrieb Städtische Kitas Frankfurt am Main übertragen werden. B - Alternativen Keine C - Lösung Aus o. g. Gründen ist die Übertragung des Grundstücks in die Vermögensverwaltung des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main notwendig. Die Teilfläche des Grundstücks hat einen Vermögenswert von 385.200,00 € Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Städtische Kitas hat in ihrer Sitzung am 27.04.2010 der Vermögensübertragung des Grundstücks zugestimmt. D - Kosten Die Teilfläche des Grundstücks Stadtbezirk 44, Gemarkung 493 Ginnheim, Flur 14, Flurstück 101/2 soll zum Vermögenswert in Höhe des bilanziellen Buchwertes (385.200,00 €) vom städtischen Haushalt an den Betrieb Städtische Kitas Frankfurt am Main übertragen werden. Die Vermögensübertragung erfolgt als Sacheinlage in das Sondervermögen des Betriebes. Mittel zur Zahlung des Kaufpreises sind daher nicht erforderlich. Anlage _Grundstuecksauszug (ca. 61 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.01.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Januar 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL; Stv. Holtz (= Enthaltung)