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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Bezirk 38, Flur 3, Flurstück 63/49, Offenbacher Landstraße 569

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad an die H&W Haus & Wohnen GmbH vor, um die angrenzenden Flächen zu bebauen. Dies soll zur Schaffung von Wohnraum und zur Förderung des geförderten Wohnungsbaus beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Begründung

A. Zielsetzung

Der Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 569 trat im Herbst 2016 an die Stadt Frankfurt am Main mit dem Ziel heran, das an seinen Grundbesitz angrenzende Flurstück, Flur 3 Nr. 63/49 zu erwerben, um die Flächen insgesamt zu bebauen. Das sehr schmale und ungleichmäßig geschnittene Grundstück der Stadt bildet an seiner östlichen Seite den Grenzverlauf zu Offenbach und ist eigenständig nicht bebaubar. Vor diesem Hintergrund war ausnahmsweise eine Veräußerung im Rahmen einer Arrondierung mit dem Nachbargrundstück vorgesehen. Der Kaufpreis wurde seinerzeit auf 319.700,00 € ermittelt, der Bodenrichtwert lag zu diesem Zeitpunkt bei 460,00 € pro m2 bei einer WGFZ von 1,0. Bevor die erforderlichen Zustimmungen der städtischen Gremien vorlagen, veräußerte der Eigentümer seine Grundstücke an die H&W Haus & Wohnen GmbH, sodass der beabsichtige Verkauf des Flurstücks 63/49 nicht mehr zustande kam. Nunmehr hat die H&W Haus & Wohnen GmbH die Planungen zur Bebauung der Fläche mit einer Wohnnutzung erneut aufgegriffen und möchte hierzu das städtische Flurstück erwerben. Das Grundstück soll zum aktuellen Bodenrichtwert 2020 in Höhe von 990,00 € pro m2 bei einer WGFZ von 1,6 veräußert werden. Aufgrund dessen beläuft sich der Verkaufspreis jetzt auf 917.400,00 €. Pacht- oder Nutzungsverträge bestehen nicht, so dass aktuell keine Einnahmen generiert werden können. Der Erwerber verpflichtet sich zur Errichtung von 30 % gefördertem Wohnungsbau bezogen auf das gesamte Bauprojekt, wenngleich das städtische Grundstück nur einen geringen Anteil an der Gesamtmaßnahme darstellt. Gemäß Abstimmung zwischen Investor und Energiereferat soll eine Bebauung mit einem Heizwärmebedarf von 19 kWh (m2a) für das Gesamtprojekt errichtet werden, wodurch ein sehr guter Energiekennwert für das gesamte Gebäude erreicht wird und somit die Vergabe gemäß Beschluss der StVV § 5502 vom 26.02.2009 als erfüllt gilt. Zusätzlich wir eine Photovoltaikanlage errichtet.

B. Alternativen

Wird die Fläche nicht veräußert, ist eine vergleichbare Bebauung mit Geschosswohnungsbau sowie einem Anteil gefördertem Wohnungsbau auf der städtischen Fläche nicht möglich. Die Vergabe eines Erbbaurechts, die einen Ankauf der Nachbarfläche zur Bildung eines nutzbaren Baugrundstückes erfordern würde, wird vom Nachbarn und Bauherren nicht gewünscht.

C. Lösung

Veräußerung der genannten Grundstücke an H&W Haus & Wohnen GmbH.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Dezember 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 46 · 22.01.2021
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 208 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 28.01.2021
TO II, TOP 75
Angenommen
Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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