Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Bezirk 38, Flur 3, Flurstück 63/49, Offenbacher Landstraße 569
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad an die H&W Haus & Wohnen GmbH vor, um die angrenzenden Flächen zu bebauen. Dies soll zur Schaffung von Wohnraum und zur Förderung des geförderten Wohnungsbaus beitragen.
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A. Zielsetzung
Der Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 569 trat im Herbst 2016 an die Stadt Frankfurt am Main mit dem Ziel heran, das an seinen Grundbesitz angrenzende Flurstück, Flur 3 Nr. 63/49 zu erwerben, um die Flächen insgesamt zu bebauen. Das sehr schmale und ungleichmäßig geschnittene Grundstück der Stadt bildet an seiner östlichen Seite den Grenzverlauf zu Offenbach und ist eigenständig nicht bebaubar. Vor diesem Hintergrund war ausnahmsweise eine Veräußerung im Rahmen einer Arrondierung mit dem Nachbargrundstück vorgesehen. Der Kaufpreis wurde seinerzeit auf 319.700,00 € ermittelt, der Bodenrichtwert lag zu diesem Zeitpunkt bei 460,00 € pro m2 bei einer WGFZ von 1,0. Bevor die erforderlichen Zustimmungen der städtischen Gremien vorlagen, veräußerte der Eigentümer seine Grundstücke an die H&W Haus & Wohnen GmbH, sodass der beabsichtige Verkauf des Flurstücks 63/49 nicht mehr zustande kam. Nunmehr hat die H&W Haus & Wohnen GmbH die Planungen zur Bebauung der Fläche mit einer Wohnnutzung erneut aufgegriffen und möchte hierzu das städtische Flurstück erwerben. Das Grundstück soll zum aktuellen Bodenrichtwert 2020 in Höhe von 990,00 € pro m2 bei einer WGFZ von 1,6 veräußert werden. Aufgrund dessen beläuft sich der Verkaufspreis jetzt auf 917.400,00 €. Pacht- oder Nutzungsverträge bestehen nicht, so dass aktuell keine Einnahmen generiert werden können. Der Erwerber verpflichtet sich zur Errichtung von 30 % gefördertem Wohnungsbau bezogen auf das gesamte Bauprojekt, wenngleich das städtische Grundstück nur einen geringen Anteil an der Gesamtmaßnahme darstellt. Gemäß Abstimmung zwischen Investor und Energiereferat soll eine Bebauung mit einem Heizwärmebedarf von 19 kWh (m2a) für das Gesamtprojekt errichtet werden, wodurch ein sehr guter Energiekennwert für das gesamte Gebäude erreicht wird und somit die Vergabe gemäß Beschluss der StVV § 5502 vom 26.02.2009 als erfüllt gilt. Zusätzlich wir eine Photovoltaikanlage errichtet.
B. Alternativen
Wird die Fläche nicht veräußert, ist eine vergleichbare Bebauung mit Geschosswohnungsbau sowie einem Anteil gefördertem Wohnungsbau auf der städtischen Fläche nicht möglich. Die Vergabe eines Erbbaurechts, die einen Ankauf der Nachbarfläche zur Bildung eines nutzbaren Baugrundstückes erfordern würde, wird vom Nachbarn und Bauherren nicht gewünscht.
C. Lösung
Veräußerung der genannten Grundstücke an H&W Haus & Wohnen GmbH.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Dezember 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)