Bebauungsplan Nr. 822 - Nördlich Sossenheimer Weg/östlich Teutonenweg hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 24.09.2007, M 208
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 822 - Nördlich Sossenheimer Weg/östlich Teutonenweg
hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7985 (M 228)
- Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 822 - Nördlich Sossenheimer Weg / östlich Teutonenweg wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 04.07.2007 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet mit Reihenhäusern und Stadthäusern im nördlichen Bereich und einem Sondergebiet für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters im südlichen Bereich des Plangebietes geschaffen werden.
- Es dient zur Kenntnis dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 19.06.2006 durchgeführt worden ist, - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 22.05.2006 bis 23.06.2006 durchgeführt worden ist.
- Dem Abschluss des vorgelegten Durchführungsvertrages in der Fassung vom 24.08.2007 einschließlich Anlagen wird zugestimmt.
- Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Westen geringfügig bis zur Mitte des Teutonenwegs erweitert. Zu III.: Die Durchführung des Vorhabens erfolgt auf der Grundlage eines Vorhabenplans nebst Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB. Der Vorhabenplan ist Bestandteil des vorgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Durchführungsvertrag verpflichtet den Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Bei dem vorgelegten Durchführungsvertrag wurde auf das Beifügen der Anlage 3 verzichtet, da diese Anlage den Anlagen 1. und 2. dieses Vortrages des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung entspricht. Zu IV.: Nach § 3 (2) BauGB ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Die gleichzeitige Beteiligung der Behörden soll durchgeführt werden, da Stellungnahmen zu erwarten sind, die nicht zu einer Änderung des Planentwurfs führen und somit eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden kann. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Hinweis: Anlagen Landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten und Durchführungsvertrag stehen digital nicht zur Verfügung. Anlage 1_Begruendung (ca. 774 KB) Anlage 2_Textteil (ca. 20 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.11.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Zurückstellung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Zurückstellung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung)