Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2022 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahresabschluss 2022 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu bestellen. Dies erfolgt gemäß den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen. Das erwartete Ergebnis ist eine ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peter-Klöckner-Straße 5 56073 Koblenz als Prüfer für den Jahresabschluss 2022 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes)).
- Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte: - Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften - Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720) - Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war - Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main
Begründung
A. Zielsetzung
Für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung.
Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Der gem. § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss und der gemäß § 26 EigBGes aufzustellende Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde.
Neben den im Eigenbetriebsgesetz benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen.
Gem. § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gem. § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.
Mit Beschluss Nr. 6 vom 13.07.2022 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, erneut als Prüfer für den Jahresabschluss 2022 zu bestellen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und die Angebote anschließend ausgewertet. Regelmäßig (nach Ablauf von fünf Jahren) wird das Verfahren wiederholt, dabei wird der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 - 2022 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Prüfungsleistung für den Jahresabschluss 2022 werden zu einem Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich 10.560,00 EUR netto erbracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)