Vorzeitige Verlängerung des Mietvertrages über die Anmietung der Liegenschaft Mainzer Landstraße 315 - 321 für das Jugend- und Sozialamt
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Mietvertrag für die Liegenschaft Mainzer Landstraße 315-321 um 6 Jahre und 3 Monate zu verlängern, um die weiterhin notwendige Nutzung durch das Jugend- und Sozialamt zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um die bereits begonnenen Umbauarbeiten zur Barrierefreiheit und die damit verbundenen Investitionen zu sichern.
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Seit 01.10.2009 ist das Objekt Mainzer Landstraße 315-321, 60326 Frankfurt am Main angemietet. Anfangs waren in dem Gebäude der Besondere Dienst 3 und 4, seit Anfang 2017 ausschließlich der Besondere Dienst 3 verortet. Die Liegenschaft hat sich in den vergangenen Jahren zur Erfüllung der Aufgaben (Hilfen wie Wohnungslosigkeit und Sucht) in vollem Umfang bewährt. Das Gebäude soll auch über das bisherige Mietvertragsende, den 30.09.2024, weiterhin publikumsgerecht genutzt werden. Im Rahmen bevorstehender Brandschutzertüchtigungen seitens des Vermieters wurde dem Jugend- und Sozialamt die Möglichkeit geboten, das Publikumsleitsystem barrierefrei zu gestalten. Die Stabsstelle Inklusion hat diese Barrierefreiheit in vollem Umfang gefördert (Kostenrahmen ca. 190.000, -- €). Die Umbaumaßnahmen wurden bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Vermieter die Vereinbarung getroffen, dass er die gesamte Toilettenanlage im EG nach den Wünschen des Jugend- und Sozialamtes modernisiert und eine Behinderten-Toilette nach DIN 18040-1 ertüchtigt.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Der derzeitige Mietvertrag läuft zum 30.09.2024 aus. Vor dem Hintergrund des bewährten Standortes, der benannten Ertüchtigungen mit den damit verbundenen Kosten, ist eine langfristige Anmietung der Liegenschaft wirtschaftlich und zielführend. Mit den Maßnahmen, die bereits 2020 umgesetzt werden, kann eine verbesserte Publikumssteuerung und eine besucherfreundliche Nutzung langfristig sichergestellt werden. Eine Mietvertragsverlängerung um vorerst 10 Jahre, ab 01.01.2021 bis einschließlich 31.12.2030 mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre wird deshalb angestrebt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Trotz der anstehenden Umbauarbeiten der Toilettenanlage im EG verändert sich die monatlich zu zahlende Miete nur unwesentlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Dezember 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)