Verkauf des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 30, Nr. 1724/5
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Vortrag des Magistrats vom 27.11.2015, M 204
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 30, Nr. 1724/5
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: rhein-main-haus GmbH Am Stauweiher 16, 63674 Altenstadt Kaufgrundstück: Gemarkung Bergen-Enkheim (68) Flur 30 Nr. 1724/5 hält 17 m2 Kaufpreis: 700,00 €/qm, somit für 17 m2 11.900,00 EUR Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: a) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. b) Vertrag aufschiebend bedingt durch den Abschluss des Kaufvertrages für das Grundstück Flur 30 Nr. 1724/3. c) Wirtschaftliche Vereinigung der Grundstücke Nr. 1724/3 (Privatbesitz) und Nr. 1724/5. d) Heckenpflege durch Grünflächenamt entfällt Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 700,00 EUR/qm beträgt. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Der Käufer erwirbt das städtische Grundstück Gemarkung Bergen-Enkheim (68) Flur 30 Nr. 1724/5 und beabsichtigt auf diesem und dem angrenzenden Grundstück Nr. 1724/3 eine Wohnbebauung zu realisieren. Das städtische Grundstück ist bereits in die Liegenschaft Alfred-Göbel-Weg 18 (Flur 30 Nr. 1724/3) einbezogen. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Straßenverkehrsfläche. Der Verkauf dieses Grundstücks dient daher der Bodenbeordnung und der Arrondierung des Grundstücks Nr. 1724/3. Der in Ansatz gebrachte Kaufpreis von 700,00 €/m2 entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert für Wohnbebauung. Das Kaufgrundstück ist selbständig nicht verwertbar. Der Kaufpreis ist daher angemessen. Maßstab 1:500 Gemarkung Bergen-Enkheim Flur 30 Flurstück 1724/5 Maßstab 1:200 Gemarkung Bergen-Enkheim Flur 30 Flurstück 1724/5Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 02.12.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. November 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)