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Jahresabschluss 2016 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes

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Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 202

Betreff: Jahresabschluss 2016 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3179 (M 142)

  1. Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Den Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.542.844.344,60 €, Das Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe von 113.954.190,37 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 39.840.651,89 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 74.113.538,48 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 172.767.128,99 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 234.416.948,44 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von - 113.382.637,44 €, einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von - 3.177.681,86 €, und mit einem Zahlungsmittelbedarf von - 178.210.138,75 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 113.563.288,82 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2016 und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2016 ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss 2016 mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
  3. Die geprüften drei Jahresabschlüsse 2016 für die Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II bis IV - nach § 113 HGO zu beraten und wie folgt zu beschließen: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 736.137.981,61 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 25.629.899,27 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 31.092.770,58 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 1.892,95 €, und mit einem Zahlungsmittelbedarf von - 5.460.978,36 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von - 996.000,19 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 30.293.260,00 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von - 173.600,46 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 2.446.458,00 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 2.252.961,40 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 193.766,66 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 165.190,86 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim Vermögensrechnung mit einer Summe von 96,42 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2016 der drei Sondervermögen Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2016 der Sondervermögen und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2016 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die Jahresabschlüsse mit den Lage- und Rechenschaftsberichten an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
  4. Den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil VI - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Konzernbilanzsumme von 23.699.354.891,49 €, Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 319.437.634,37 €, und einem Konzernbilanzgewinn von 807.215.109,86 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Konsolidierten Gesamtabschluss 2016 und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2016 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes: Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wurde vom Magistrat mit Beschluss vom 21.04.2017 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 83 vom 21.04.2017 über das Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadt Frankfurt am Main und über die Jahresabschlüsse für die drei Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Der Konsolidierte Gesamtabschluss 2016 wurde vom Magistrat mit Beschluss vom 10.11.2017 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 219 vom 10.11.2017 über das Ergebnis des Konsolidierten Gesamtabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 wurden der Stadtverordnetenversammlung mit Vortrag des Magistrats M 142 vom 10.08.2018 übergeben. Zu diesen Berichten wird durch den Magistrat nachfolgend Stellung genommen. Teil I Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main Tz. 6.3.2 Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien Produktbereich 12 Brandschutz und Rettungsdienst - Produktgruppe 12.02 "Leitstelle": Alle Kennzahlen der Produktgruppe In den Jahren 2015 und 2016 gab es, wie im Prüfbericht in Ziffer 6.3.2 Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien dargestellt, Probleme mit der Systemtechnik der Funk-Draht-Vermittlung. Hierzu wurde ein intensiver Schriftverkehr mit dem Hersteller geführt, der u. a. auf seine Pflichten aus dem Service-Vertrag hingewiesen wurde. Das Verfahren zur Dokumentation von Gesprächseingängen ist inzwischen überholt, soweit rechtliche Erfordernisse in Verbindung mit anzustellenden wirtschaftlichen Überlegungen eine Überholung zuließen. Leider ist die Gesamtanlage aufgrund ihres Alters nach wie vor fehleranfällig, dies betrifft alle Komponenten, die teilweise älter als 10 Jahre sind. Die Systemtechnik der zentralen Einsatzleitstelle Frankfurt am Main sollte bereits vor einigen Jahren aktualisiert und an die landesweit in Hessen eingesetzte Technologie angepasst werden. Dies ist insbesondere wegen Verzögerungen im Vergabeverfahren des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport noch immer nicht erfolgt. Allerdings arbeitet eine Projektgruppe nach wie vor mit Hochdruck an den Schritten zur Umstellung auf ein neues Leitstellensystem, sowohl bei Hard- als auch bei Software. Probleme in der Auswertung sind allerdings auch für die restliche Lebensdauer der Systeme nicht auszuschließen, sollten aber mindestens hinsichtlich der Einsatzzahlen durch Daten des Einsatzleitsystems zu kompensieren sein. (Dez. IX) Produktbereich 20 Bildung - Produktgruppe 20.01 "Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben": Alle Kennzahlen der Produktgruppe Die Berechnung von Versorgungsgraden im Rahmen des Jahresabschlusses wird weder für sinnvoll umsetzbar noch für zielführend gehalten. Raumauslastungen werden regelmäßig bei der Erstellung eines Schulentwicklungsplans geprüft. (Dez. XI) Tz. 6.3.5.2 Entwicklung der Schulden Die hier angesprochene Thematik des Abbaus von Altschulden wird in den Gremien des Deutschen Städtetags diskutiert, allerdings handelt es sich hier nicht um die Problematik der in der Vergangenheit aufgenommenen Investitionskredite, denen ja entsprechende Anlagepositionen gegenüberstehen, sondern um die zunehmende Belastung aus (z.T. langfristigen) Kassenkreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung. Hier hat das Land Hessen ja gerade mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Hessenkasse einen entscheidenden Schritt zur diesbezüglichen Entschuldung der hessischen Kommunen unternommen. (Dez. II) Tz. 6.3.8 Entwicklung in den Produktbereichen Die Abweichung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 3.150 T€ wird im JA 2016 auf Seite 107 erläutert: "Hervorgerufen wird der Minderaufwand auch durch nicht verbrauchte Sachmittel, welche aus für die Sanierung der Liegenschaft "Alte Mainzer Gasse 4" gezielt gebildeten Resten bestehen". (Dez. II) Tz. 6.4.2 Kassenprüfungen durch leitende Dienstkräfte in Ausübung der Dienstaufsicht Im Stadtschulamt findet, neben der regelmäßig stattfindenden Kassenprüfung durch das Revisionsamt, eine Prüfung der Handkasse durch die Amtsleitung statt. Die Aufgabe der Kassenprüfung ist an die Geschäftsstelle der Verwaltungsleitung delegiert. (Dez. XI) Tz. 7.2.1.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Vermögensberechnung Aktiva 1.2.2 Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken Viktoria Luise Schule ehem. Grundschule Rebstock Der versäumte Betrag in Höhe von 140.616,48 € (Ausstattung der Viktoria Luise Schule ehem. Grundschule Rebstock) wurde in 2017 auf die Anlage 4079163 aktiviert und die AfA für die Vorjahre nachgeholt. (Dez. XI) Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) Die Frage, ob die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) wirtschaftlich berechtigt war und ist, hat die SSF erneut mit ihrem Wirtschaftsprüfer (WP) erörtert und ihn um eine schriftliche Bewertung gebeten. Dieser kommt, wie schon der vorherige WP zu dem Ergebnis, dass das wirtschaftliche Eigentum für die Bauten auf dem Stadiondreieck (Commerzbank- Arena und Wintersporthalle) bei der SSF liegt und der Ausweis der Vermögensstände in der Bilanz der Gesellschaft zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. (§ 246 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz HGB). Darüber hinaus weist der WP auf die negativen grunderwerbssteuerlichen Konsequenzen hin, die der Abschluss eines Erbpachtvertrages nach sich ziehen würde. (Dez. IX) Aktiva 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Der noch offene Aktivposten bei der Maßnahme "Straßenbahntrasse Mörfelder Landstraße" betrifft die Lichtsignal-Technik vom Amt 36. Eine Zuordnung der Kosten zu den Inventarnummern ist durch das Amt 66 nicht möglich. Mit dem Amt 36 wurde vereinbart, dass die Finanzabwicklung in Eigenleistung ohne Mitwirkung durch Amt 66 ausgeführt wird. Die Meldungen für die Maßnahme "Umbau von acht Bestandsstationen der Stadtbahnlinie U5..." für den Anteil Straßenbau und Begrünung sind in der Zwischenzeit erfolgt. Weiterhin sind Anteile für das Amt 36 enthalten, hierzu wird auf den vorherigen Absatz verwiesen. (Dez. VI) Aktiva 1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Die Prüfungsfeststellungen bzgl. der Verwaltung der Wohnungsbaudarlehen entsprechen insoweit dem derzeitigen Projektstand. Ergänzend ist festzustellen, dass inzwischen der Vertrag zur Unterzeichnung an die Firma H & H versandt wurde. Sobald aktuelle Erkenntnisse, vor allem im Hinblick auf die weitere Terminplanung, vorliegen, wird das Revisionsamt unmittelbar unterrichtet. (Dez. IV) Passiva 4.9 Sonstige Verbindlichkeiten Die angeratene Kontenklärung wird vom Amt für Bau und Immobilien (ABI) vorangetrieben. Hierzu fand am 27.04.2018 bereits ein gemeinsamer Termin in der Stadtkämmerei statt. (Dez. V) Tz. 7.2.4.11 Beteiligungsübersicht (Ziffer 4.6.7. des Jahresabschlusses) Die Anmerkung des Revisionsamtes bzgl. einer Ergänzung des weiteren prozentualen Anteils an der Frankfurt Ticket RheinMain GmbH ist in der bereits aufgeführten Fußnote (hier Fußnote 4)) aufgeführt, insofern ist der Ergänzungswunsch nicht nachvollziehbar. (Dez. II) Tz. 8.1.1.1 Produktgruppe: 11.01 Einwohnerangelegenheiten (Bürgeramt, Statistik und Wahlen) - Einheitliche Behördenrufnummer D 115, Gebührenerhebung, Gebührenfestsetzung Grundsätzliches: Das Projekt stand von Anfang an unter Termindruck mit vorgegebenem Termin zur Aufschaltung in den 115-Verbund. Insofern konnte nicht jede einzelne mündliche Absprache und Festlegung als Vermerk festgehalten werden. Jedoch fanden regelmäßige Projektleitungs- (1- bis 2-wöchentlich) sowie Projektgruppensitzungen (2- bis 3-monatlich) statt, in denen alle erforderlichen Details besprochen wurden. Über die dabei getroffenen Festlegungen und Entscheidungen wurden 25 Protokolle der Projektgruppensitzungen sowie 141 Protokolle der Projektleitungssitzungen gefertigt. Zu den Feststellungen im Prüfbericht im Einzelnen: Ermittlung der Gebühren (S. 180) Als tatsächlich durch Kooperationen für die Stadt Frankfurt am Main zusätzlich entstehende Kosten wurden seinerzeit lediglich die Personalkosten identifiziert. Das Servicecenter mit all den daran hängenden Kosten hatte die Stadt Frankfurt am Main rein aus eigenem Interesse in der bekannten Größe (60 Arbeitsplätze) geplant, aufgebaut und in Betrieb genommen. Kein Schreibtisch, kein Stuhl, PC oder Telefon musste zusätzlich beschafft werden; die Räume waren ohnehin angemietet. Dennoch sollten gewisse Grundkosten anteilig auch auf die Kooperationspartner umgelegt werden. Letztlich wurde nicht die Systematik der Berechnungsmethode der KGSt für die Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes übernommen, sondern lediglich die Werte als Quelle für die Bemessung der Personalkosten herangezogen. Die angewandte Berechnungsmethode ist eine Deckungsbeitragsrechnung. Der Berechnung wurden die durch die zusätzlichen Calls entstehenden direkt zurechenbaren (Personal-)Kosten zugrunde gelegt. Durch einen Gemeinkostenaufschlag in Höhe von gut 33% wurden Einnahmen erzielt, die der Beteiligung an den Frankfurt-internen Gemeinkosten dienen. Der gewählte Zuschlagssatz liegt dabei deutlich über den Empfehlungen sowohl der KGSt als auch des 115-Verbundes, damit ein gewisser Puffer für z. B. Personalkostensteigerungen vorhanden war. Am Beispiel des Jahres 2016 wurden den Kooperationspartnern für rd. 75.000 Calls rd. 300.000 Euro in Rechnung gestellt und eingenommen. In diesem Betrag sind 225.000 Euro direkte Personalkosten und ein Deckungsbeitrag von 75.000 Euro enthalten. Diese 75.000 Euro stehen jährlich zur Entlastung der für die Stadt Frankfurt ohnehin anfallenden Gemeinkosten zur Verfügung. Die Anwendung unserer Berechnungsmethode ist zu jeder Zeit offen gegenüber allen Beteiligten kommuniziert worden, stadtintern wie extern, und hat letztendlich ihren Niederschlag und ihre Legitimation in verschiedenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung gefunden. Ergänzende Hinweise: In den Jahren 2013 und 2014 wurde vom 115-Verbund das sog. Hessen-Lab beschlossen, mit dem die Realisierung einer flächendeckenden Erreichbarkeit in einem Bundesland erprobt werden sollte. Die aus ganz Hessen bei der 115 eingehenden Anrufe wurden auf die SC Kassel und Frankfurt verteilt. Dem dazu von Mitgliedern des 115-Verbundes erstellten Konzept liegt die Kostenberechnung zugrunde, wie sie bisher auch von der Stadt Frankfurt am Main angewendet wurde/wird. Die Flächendeckung in Hessen ist nach Abschluss des Hessen-Labs in den Regelbetrieb übergegangen. Ebenfalls dient diese Art der Kostenermittlung als Basis für die in den Jahren 2018 und 2019 versuchsweise vorgesehene bundesweite Flächendeckung. Das dazu im 115-Verbund erarbeitete Konzept wurde von allen Gremien des 115-Verbunds beschlossen und befindet sich mit Unterstützung des Geschäfts- und Koordinierungsstelle des 115-Verbunds beim BMI in der Vorbereitung zur Umsetzung. Die Stadt Frankfurt am Main hat gemeinsam mit der Stadt Offenbach vom Land Hessen für die Kooperation im Bereich des telefonischen Bürgerservices im Jahr 2013 eine Förderung für interkommunale Zusammenarbeit in Höhe von 50.000 Euro erhalten. Auch hier wurde die dem entsprechenden Antrag beizufügende Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Basis der seinerzeit in Rede stehenden Kosten von 4,- Euro je Call erstellt - und akzeptiert. Ende 2016 waren die in dem Antrag prognostizierten Effizienzgewinne nachzuweisen. Die vorgelegte Berechnung, die kostenrechnerisch auf der gleichen Grundlage basiert, wurde vom RP-Darmstadt akzeptiert. Umsatzsteuerrecht (S. 181) Das Thema einer denkbaren Umsatzsteuerpflicht ist eines "der" Grundsatzthemen des gesamten 115-Verbunds, da von einer entsprechenden Entscheidung alle derzeit 50 SC betroffen wären. Das BMI steht dazu in engem Austausch mit dem Bundesfinanzministerium und würde bei sich andeutender Veränderung der derzeitigen Rechtsauslegung umgehend mit den SC Kontakt aufnehmen. Derzeit werden in den SC Aufgaben wahrgenommen - auch für Kooperationspartner - die keinesfalls von Dritten wahrgenommen werden dürften (Zugriff auf Fachverfahren). Vorsorglich werden in neu abzuschließende oder zu aktualisierende Öffentlich-Rechtliche Vereinbarungen Hinweise auf eine sich ggf. ergebende Umsatzsteuerpflicht aufgenommen. Synergien zwischen Amt 12 und Stabsstelle 16A erschließen (S. 181) Die strategische Betreuung der Behördennummer 115 wurde von Anfang an dem E-Government und damit 16A zugeordnet. Im 115-Servicecenter wurden betriebliche Aufgaben wahrgenommen. Dadurch war es möglich, sich im 115-Verbund angemessen zu engagieren, ohne die betrieblichen Aufgaben zu vernachlässigen. Durch aktuelle organisatorische Festlegungen wurde eine neue Abgrenzung zwischen den betrieblichen Zuständigkeiten des 115-Servicecenters und der strategischen Zuständigkeit von 16A vorgenommen. Die grundsätzliche Arbeitsteilung hat sich in der Praxis bewährt. (Dez. V) Tz. 8.1.1.3 Produktgruppe: 17.01 Wohnen (Amt für Wohnungswesen) - Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe Auf Seite 183 des Berichtes heißt es in der Teilziffer 8.1.1.3: "In 585 laufenden Neufällen stand die abschließende Entscheidung (...) noch aus. Daher war festzustellen, dass nicht alle zum 01.07.2016 abgabepflichtigen Haushalte einen Fehlbelegungsbescheid erhalten haben. Die genaue Anzahl der offenen Fälle ließ sich nicht mit einem vertretbaren Zeitaufwand feststellen. Dies gilt demnach auch für die Höhe der entgangenen städtischen Einnahmen." Hierzu wird angemerkt, dass es sich um Angaben zum Stichtag 25.07.2017 handelt, also um einen momentan aufgenommenen Sachstand während der laufenden Bearbeitung. Die genaue Anzahl der abgabepflichtigen Haushalte an diesem Stichtag zu ermitteln hätte bedeutet, diese Fälle final zu bearbeiten. Das Arbeitspensum der kommenden Wochen wäre sofort zu erledigen gewesen, was unmöglich zu lösen war. Nicht alle der angesprochenen Fälle waren zum 01.07.2016 bereits abgabepflichtig. Da es sich bei den 585 noch ausstehenden Entscheidungen nicht um Rückstände handelte, war der Rückschluss irreführend, dass hierbei bereits Einnahmen entgangen wären. Zum letzten Satz auf der gleichen Seite des Berichtes: "Weiterhin stellten wir fest, dass während der laufenden Bearbeitung keine Kontrollmaßnahmen (...) stattfinden", wird mitgeteilt, dass durch die Sachbearbeitung zwei voneinander unabhängige Berechnungen zur Überprüfung erfolgen. Die Berechnungen des IT-Fachverfahrens "WinAWOS" werden mit einer Berechnung mittels eines standardisierten Excel-Sheets verglichen. Bei einer Abweichung der Ergebnisse erfolgt eine nochmalige Kontrolle der eingegebenen Daten durch die Sachbearbeitung. Darüber hinaus wurden pro Quartal insgesamt 75 zufällig gewählte Fälle im Rahmen der Vorgangskontrollprüfung durch die Führungskräfte der Abteilung sachgebietsübergreifend gegengeprüft. (Dez. IV) Tz. 8.1.1.4 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jobcenter Frankfurt am Main) - Prüfung der Kosten für Unterkunft, Heizung und einmali-ge Leistungen sowie Prüfung der Verbuchung von Zahlungsrückflüssen Die vom Revisionsamt beanstandeten Fälle wurden durch das Jobcenter Frankfurt am Main nachbearbeitet und weisungskonform korrigiert. Die Prüffeststellungen wurden insgesamt mit den Führungskräften des Leistungsbereichs besprochen und diese bezüglich der festgestellten Mängel sensibilisiert. Die Führungskräfte haben die festgestellten Mängel mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leistung kommuniziert. Betreffend des internen Kontrollsystems wird im Jobcenter Frankfurt am Main grundsätzlich eine risikoorientierte Prüfung der Leistungsfälle durchgeführt. Diese beinhaltet auch die Prüfung der Unterkunftskosten. Die Fallauswahl der zu prüfenden Fälle basiert regelmäßig auch auf dem Kriterium "Unterkunftskosten". Im Jahr 2017 erfolgte die Weiterentwicklung der Fachaufsichtsinstrumente mit externer Beratung. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.5 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Prüfung der Zuschussgewährung an Vereine und andere Einrichtungen Bei Beschränkung der Zuwendung auf einen Fest- oder Höchstbetrag sieht der Magistrat keinerlei Anreiz zur Ausgabenreduzierung bei den geförderten Trägern und somit die Umsetzung möglicher Einsparungen. Dies gilt genauso bei einer vom Revisionsamt erwähnten Anteilsfinanzierung. Die Fehlbedarfsfinanzierung und die damit verbundene Offenlegung aller Geschäftsdaten ist aus Sicht des Magistrats besser geeignet, Wirtschaftlichkeit zu fördern und finanzielle Anreize durch Nutzung von Einsparungseffekten zu setzen. Hierzu können dem Revisionsamt eine Darstellung zu Finanzierungsarten und Berechnungsbeispiele zur Verfügung gestellt werden. Für Einrichtungen und Maßnahmen wird seit einigen Jahren in stichprobenartiger Auswahl einer Einnahme- oder Ausgabeposition im Verwendungsnachweis einzelner Träger, in begründeten Fällen sogar gezielt im gesamten Verwendungsnachweis, eine Prüfung von Belegen vorgenommen. Diese Prüfungen sollen Zug um Zug bei allen Angeboten stattfinden, ein entsprechender "Prüfplan" wird zeitnah aufgestellt. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass eine regelhafte Gesamtprüfung von Buchführung und Belegen aller Träger vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse erfordert, die aktuell nicht vorhanden sind. Auch ist wegen der hohen Anzahl der verschiedenen Träger und Maßnahmen eine alle umfassende jährliche Prüfung mit der vorhandenen Stellenausstattung quantitativ nicht möglich. Alternativ wird eine externe Vergabe dieser Prüfungen geprüft. Die Prüffeststellung, dass der vordruckmäßige Sachbericht nicht nur auf Angabe von zwei Beispielen zur inhaltlichen Tätigkeit beschränkt werden sollte, trifft zu. Die überarbeitete Struktur der standardisierten Sachberichte wird die Darstellung der Zielerreichung beinhalten. Der Projektauftrag zur Einführung eines systematischen Controllings (Fördercontrolling) wurde noch in 2016 unterzeichnet. Im laufenden Verfahren werden derzeit die Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur Ausschreibung der IT-Fachanwendung und mit Unterstützung durch externe Beratung die Durchführung des Zielfindungsprozesses bei der Fachabteilung erarbeitet. Zur Festlegung der korrekten Finanzierungsart wurde zwischenzeitlich der Zuwendungsbescheid überarbeitet, weiterhin ist hierzu ein Prüfplan in der Abstimmungsphase. Bei den Anforderungen an die Berichterstattung der Träger wurde die Vorgabe einer Struktur der Sachberichte für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit überarbeitet. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.6 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jobcenter Frankfurt am Main) - Fallumstellung von A2LL auf ALLEGRO (Kosten der Unterkunft und Heizung) Die Prüffeststellungen in den Einzelfällen wurden den zuständigen Führungskräften des Jobcenters Frankfurt am Main zur Nachbearbeitung übermittelt und von diesen erledigt. Die Feststellung, dass das Fachverfahren ALLEGRO nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 5 Nr. 1 der Gemeindekassenverordnung und des § 33 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung entspricht, kann nur zur Kenntnis genommen werden. ALLEGRO ist ein gem. § 50 Abs. 3 SGB II zentral und bundesweit von der Bundesagentur für Arbeit eingeführtes Fachverfahren in den gemeinsamen Einrichtungen und als solches auch vom Jobcenter Frankfurt am Main zu nutzen. Insofern liegen hier auch keine detaillierten Unterlagen (Prüftestat, Freigabeerklärung) vor. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.7 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Abrechnung der Hilfen zur Gesundheit mit dem Landeswohl-fahrtsverband Hessen bei Leistungsgewährung nach dem 8. Kapitel SGB XII Nach den Prüfungen durch das Revisionsamt hat das Jugend- und Sozialamt rückwirkend für die Jahre 2010 bis 2015 Auswertungen der abrechenbaren Fälle vorgenommen und dabei die Krankenhilfekosten identifiziert . Die Gesamtsumme der erstattungsfähigen Beträge in Höhe von 569.918,84 Euro wurden danach nachträglich mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) abgerechnet und von diesem erstattet. Ein finanzieller Schaden konnte damit abgewendet werden. Für die Abrechnung der Krankenhilfekosten ab dem Jahr 2016 wurde ein neuer Verfahrensablauf zwischen den beteiligten Stellen vereinbart, der eine jährliche Prüfung und Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten vorsieht. Dies wird auch von mehreren Seiten überwacht und hat zu einer Verstetigung des Arbeitsablaufes geführt. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.8 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Ausländer Zum Verfahren zur Geltendmachung und Abrechnung der Kosten für die vor dem 01.11.2015 eingereisten unbegleiteten minderjährigen Ausländer gab es keine Beanstandungen. In der Summe konnten so in einem knapp bemessenen Zeitraum rund 43,5 Mio. Euro mit den Kostenträgern abgerechnet und vereinnahmt werden. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.9 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Vorrangige Leistungen Die Stellungnahmen zu den Einzelbeanstandungen der geprüften Sozialrathäuser Ost, Nord und Sachsenhausen wurden zwischenzeitlich mit dem Revisionsamt besprochen. Mit dem Revisionsbericht konstatierte das Revisionsamt, dass durch die einschlägigen Frankfurter Richtlinien (FRL) hinreichende Arbeitshilfen und Ablaufbeschreibungen bestehen, wodurch bei entsprechender Beachtung eine korrekte und rechtssichere Verfahrensweise gewährleistet wird. Insoweit ergab sich hier kein Nachbesserungsbedarf. Die vom Revisionsamt monierte und als eine wesentliche Ursache für die unzureichende Sachbearbeitungsqualität bewertete ausstehende Inkraftsetzung der FRL "Vorgangskontrollsystem (VKS)" erfolgte zum 01.03.2018, die Veröffentlichung im amtsinternen Intranet bereits am 19.02.2018. Ziel des "Internen Kontrollsystems (IKS)" ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Sachbearbeitung, die Verhinderung von Schadensfällen und die Prävention von strafrechtlichen Handlungen in den Leistungsbereichen des SGB VIII, UVG, SGB XII und AsylbLG. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend für eine gezielte Optimierung des Fortbildungsprogramms und der einzelnen Arbeitsabläufe genutzt. Des Weiteren regte das Revisionsamt an, auf die Geltendmachung von vorrangigen Leistungen in den Sozialrathäusern und Besonderen Diensten hinzuweisen, insbesondere auf die FRL zu § 82 SGB XII Buchstabe C vom 09.11.2004 (zuletzt aktualisiert am 06.01.2014) und Buchstabe F vom 20.06.2011 (zuletzt aktualisiert am 22.02.2017). Darüber hinaus könnten entsprechende Fortbildungen/Schulungen zur Qualitätssicherung angeboten werden. Diese Anregungen wurden aufgegriffen und die Teamleitungen im Arbeitskreis Soziale Hilfen sensibilisiert, dieses Thema regelmäßig zum Gegenstand von Dienstbesprechungen zu machen. Auch zukünftig soll dieses Thema in regelmäßigen Abständen aufgegriffen werden. Seit Anfang 2015 durchlaufen alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch die interne Fortbildung/Schulung "Start-Hilfe". Das Thema Einkommen und Vermögen nimmt dabei einen ganzen Tag ein (= 1/5 der Lehrgangszeit). Bei freien Plätzen können auch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen, langfristig soll das Thema auch für diesen Mitarbeiterkreis generell angeboten werden. Zum Thema Rente gab es in der Vergangenheit mehrere Lehrgänge "Sozialhilfe: Und was ist mit Rente? Ansprüche aus der Rentenversicherung mit Änderungen durch das Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz (RV-LVerbG)", die vom Versicherungsamt durchgeführt wurden; Zielgruppe waren hier alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Soziale Hilfen. Zur Feststellung, dass vorrangige Ansprüche auf Unterhalt und Ansprüche auf Kostenersatz durch Erben nicht realisiert wurden, hat der zuständige Fachbereich reagiert und die Frankfurter Richtlinie zu §§ 94 SGB und 102 XII grundlegend überarbeitet sowie im internen Fachportal Soziales umfängliche Informationen und Arbeitshilfen zu beiden Bereichen zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde im Oktober 2016 ein Vorprojekt mit dem Ziel gestartet, die Prüfung und Realisierung von Ansprüchen auf Elternunterhalt nach den §§1601 ff. BGB einer spezialisierten und zentralisierten Bearbeitung zuzuführen. Die stellenplanmäßige Beordnung ist für 2018 vorgesehen. Der Hinweis des Revisionsamtes, es werde "erneut deutlich, dass die rechtzeitige und vollständige Einnahmeeinziehung (...) im Bereich des Jugend- und Sozialamtes nach wie vor Optimierungsbedarf aufweist" wird in dieser generellen Formulierung zurückgewiesen. Wie nicht nur die unter Tz. 8.1.1.8 vom Revisionsamt festgehaltenen Prüfungsfeststellungen, sondern auch die in anderen Bereichen des Jugend- und Sozialamtes stetig steigenden Einnahmen nachweisen, bestehen nur noch in Teilbereichen Optimierungsbedarfe. Die Gesamterträge des Amtes sind von 257,35 Mio. Euro in 2014 auf 362,61 Mio. Euro in 2017 gestiegen, dies wurde nur durch eine weitgehend rechtzeitige und vollständige Einnahmeeinziehung möglich. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.10 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Förderung der Altenhilfe Die vom Revisionsamt festgestellten sechs fehlenden Verwendungsnachweise zu Förderungen von Altentagesstätten liegen inzwischen vor und wurden geprüft. Das Revisionsamt weist hier wie unter Tz. 8.1.1.5 darauf hin, dass bei den geprüften Zuwendungen für Altentagesstätten gewählte Finanzierungsart "Fehlbedarfsfinanzierung" aus Sicht einer wirtschaftlichen Leistungserbringung vermieden werden sollte. Die Sicht des Magistrats wurde bereits im entsprechenden Abschnitt dargelegt. Die Feststellung, dass Sachberichte im Bereich Förderung von Altentagesstätten in 3 Fällen nicht den Anforderungen in Bezug auf die Darstellung des erzielten Erfolgs genügen, trifft zu. Hier wird das Jugend- und Sozialamt mit Einführung des Fachverfahrens Fördercontrolling (siehe ebenfalls Tz. 8.1.1.5) sukzessive eine Standardisierung der Betrachtung aller Verfahren im Zuschussbereich erzielen, die eine Vollständigkeit sowie termingerechte Vorlage von Nachweisunterlagen gewährleistet und eine Erfolgskontrolle umfasst. Die Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm Würde im Alter Ambulante Altenpflege wird zurzeit überarbeitet. Die geförderten Maßnahmen richten sich an ältere Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum bestehenden Hilfesystem finden und somit auch keinen Pflegegrad vorweisen können. Unter anderem wird dabei die Berichtspflicht der Maßnahmenträger ausführlicher und auch deutlicher formuliert. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.11 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Frankfurter Arbeitsmarktprogramm Die Schlussbesprechung der Prüfung des Revisionsamtes wurde zwischen Mitarbeitern der FRAP-Agentur und dem Revisionsamt geführt, das Jugend- und Sozialamt war dabei nicht vertreten. Daher können zu den dort getroffenen Vereinbarungen keine Angaben gemacht werden. Daneben wurden zwischen dem Jugend- und Sozialamt und der FRAP-Agentur Veränderungen hinsichtlich einer Erfolgsmessung der Maßnahmen besprochen und implementiert. Neben der Einführung eines unterjährigen Berichtswesens und der Durchführung und Auswertung von Teilnehmerbefragungen, die im Bericht zur Kommunalen Beschäftigungsförderung veröffentlicht werden, wurden die vom Jugend- und Sozialamt bereits vor Veröffentlichung des Revisionsberichtes eingeführten standardisierten Sachberichte für die Maßnahmen der Jugendberufshilfe (Angebote für die Altersgruppe U25) mit gezielter Abfrage aller steuerungsrelevanten Daten der FRAP-Agentur vorgestellt und zur Nutzung empfohlen. Angaben zu Gründen von Maßnahmeabbrüchen sowie zum Verbleib sind hierbei integriert. Hinsichtlich der Verwendungsnachweisprüfung durch die FRAP-Agentur sollte laut Revisionsamt außerdem die Aufsichtspflicht des Jugend- und Sozialamtes thematisiert werden. Diese ergibt sich aus dem öffentlichen Betrauungs- und Beleihungsakt der Stadt Frankfurt, durch den die FRAP-Agentur entsprechend § 44 Abs. 3 LHO die Befugnis hat, im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts zu entscheiden. Die Befugnis bezieht sich im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms auf die Verwaltung von Fördermitteln und die Gewährung von Zuwendungen im Sinne der §§ 23, 44 LHO und der entsprechend anwendbaren Verwaltungsvorschriften. Die Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit der von der FRAP Agentur zu treffenden Maßnahmen in Bezug auf die Fördermittel liegt beim Jugend- und Sozialamt. Derzeit wird amtsintern geprüft, welche Angaben der FRAP-Agentur im Einzelnen notwendig sind, damit das Jugend- und Sozialamt die geforderte Aufsicht ordnungsgemäß ausüben kann. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Abwicklung der Verwaltung der Fördermittel ist der Stadt gegenüber unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres zu erbringen. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.12 Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/Pädagogische Aufgaben (Stadtschulamt) - Vertragsmanagement bei Vermietung Der Bereich des Vertrags- und Mietmanagement wird im Amt für Bau und Immobilien unter dem Fachbereich Immobilienmanagement neu strukturiert. (Dez. V + XI) Tz. 8.1.1.13 Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (Stadtschulamt) - Kita-Elternentgelte Mit Einführung der Landesförderung zur 6 Std.-Beitragsfreistellung im Kita-Bereich und der Zielgruppe der 3-6 jährigen Kinder entfällt die Stufenfestsetzung für Familien mit Kindern in dieser Altersgruppe. Für den Bereich der Kinder unter drei Jahren sowie der Kinder um Grundschulalter müssen neue Vereinbarungen der Finanzierung sowie Staffelungen (§ 90 SGB VIII Pauschalisierte Kostenbeteiligung) festgelegt werden. (Dez. XI) Tz. 8.1.1.14 Produktgruppe: 21.16 Sportförderung (Sportamt) - Förderung des Sports Es ist anzumerken, dass nach Prüfung durch das Revisionsamt die Beanstandungen besprochen und in der weiteren Bearbeitung durch das Sportamt berücksichtigt werden. (Dez. IX) Tz. 8.1.1.16 Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling (Stadtkäm-merei) - konzeptionelle Weiterentwicklung der Haushaltswirtschaft und des Rechnungswesens im Bereich "Gewährung städtischer Zuwendungen" Zu dieser Fragestellung hat bereits ein erster Abstimmungstermin mit dem Revisionsamt stattgefunden. (Dez. II) Tz. 8.1.1.17 Produktgruppe: 32.01 Personalservice und -controlling (Personal- und Organisationsamt) - Personalabrechnungsverfahren LOGA Den Ausführungen des Revisionsamtes schließt sich der Magistrat grundsätzlich an. Im täglichen Kontakt der LOGA-Hotline mit den LOGA-Anwender/innen in den dezentralen Personalstellen der Ämter und Betriebe wurde deutlich, dass grundsätzliche Unsicherheiten hinsichtlich der Arbeit mit dem Personalabrechnungsverfahren P&I LOGA bestehen und dass bestimmte - eigentlich zwingend erforderliche - Kenntnisse zu Arbeitsabläufen in manchen Bereichen nicht vorhanden sind. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, wird es als sinnvoll erachtet, entsprechende Regelungen zu treffen und in der AGA III bereitzustellen. In der AGA III, 501 wurden ehemals Regelungen "über die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Betrieben und dem Personal- und Organisationsamt bei der Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Angestellten, Arbeiter/innen und für die Beamten/-innen" getroffen. Diese im Jahr 2007 letztmalig aktualisierten Regelungen wurden aus der Veröffentlichung herausgenommen, da der Inhalt nicht mehr zeitgemäß war und die tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr abgebildet wurden. Abschnitt 501 soll in Kürze in aktualisierter Form und angepasst an die aktuellen Erfordernisse einer dezentralen Personalabrechnung bei der Stadt Frankfurt am Main wieder veröffentlicht werden. Mit dieser Maßnahme wird auch den mit dem Revisionsamt bereits im Schlussgespräch abgestimmten Maßnahmen zum "4-Augen-Prinzip" nachgekommen. Die Regelungen zum "4-Augen-Prinzip" werden präzisiert. (Dez. III) Tz. 8.1.2.1 Produktgruppe: 16.01 Erschließung (ASE) - beauftragte Stundenlohnarbeiten Im Zuständigkeitsbereich des Baubezirkes Nord/Ost, 66.6, wird die 2015 festgelegte Kontrollquote von 5 % beachtet. Eigenständige Stundenlohnarbeiten werden separat und nachvollziehbar beauftragt, durchgeführt, kontrolliert und abgerechnet. Die erforderlichen Stundenlohnnachweise wurden und werden verlangt. Anfallende Stundenlohnarbeiten werden, wie zwischen dem Revisionsamt, Vergabeamt und ASE vereinbart, getrennt nach Rahmenverträgen aufgelistet, addiert und fortgeschrieben. Die mittels Stundenlohnarbeiten durchgeführten Arbeiten, häufig Gefahrstellenbeseitigung, werden im Nachhinein kontrolliert. Der Geschäftsprozess wurde definiert und mit den anderen Baubezirken abgestimmt. Dieser wurde dem Dezernenten im Rahmen der Bezirkskonferenz Baubezirk Nord/Ost im Juli vorgestellt. Dadurch wird eine einheitliche Verfahrensweise sichergestellt. Im Anschluss daran erfolgten die formgerechte Bearbeitung mittels ADONIS(r) (Geschäftsprozessmanagement-Werkzeug) und die entsprechende Hinterlegung im System. (Dez. VI) Tz. 8.1.2.2 Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr (ASE) - vom Land geförderte Baumaßnahmen Das für die Bearbeitung von Landeszuschüssen zuständige Sachgebiet im Amt für Straßenbau und Erschließung verfügt über eine interne Gesamtübersicht der bewilligten Fördermaßnahmen und der einzuhaltenden Fristen. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Stabstelle 66.3S seit 2015 geführt und ständig aktualisiert. Eine projektbezogene Sammlung wird vom Sachgebiet beziehungsweise wurde zusätzlich für jede Zuschussmaßnahme digital angelegt und geführt. Diese Ordner enthalten für jede Maßnahme alle Beschlüsse, GVFG-Anträge, Bescheide, geprüfte Antragsunterlagen, den laufenden Schriftverkehr sowie Schlussverwendungsnachweise mit den entsprechenden Anlagen (beispielsweise Finanzkontrolle). Es finden regelmäßige Abstimmungen mit der Bauleitung beziehungsweise Dritten zu förderfähigen Baumaßnahmen statt. Auch wird für jede Maßnahme des Amtes für Straßenbau und Erschließung eine Finanzkontrolle geführt. Eine nachvollziehbare aussagefähige Kostenermittlung zum Mittelabruf liegt in Form von SAP Auszügen, den bei Hessen Mobil vorgelegten Mittelabrufen, bei. Diese werden auch digital hinterlegt. (Dez. VI) Tz. 8.1.2.3 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Rückforderung gewährter Darlehen Auf das Auszahlungsverfahren ALLEGRO bestand im Jahr 2016 für den mit der Rückforderung gewährter Darlehen betreuten Arbeitsbereich des Jugend- und Sozialamtes nur ein lesender Zugriff, für diesen wurde vom Jobcenter Frankfurt am Main ein mobiles Arbeitsplatzgerät zur Verfügung gestellt. Eine Ausweitung der Anzahl der Zugriffe wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewährt. Dies verzögerte die Darlehensrückforderung erheblich, so dass zwischen dem Jugend- und Sozialamt und dem Jobcenter Frankfurt am Main ein Datenabgleich zwischen den bekannten Kautionsfällen mit dem Fallbestand des Jobcenters vereinbart wurde. Dieser erfolgt seit 2016 regelhaft einmal im Quartal über ein sicheres Datenaustauschsystem. Durch diesen Abgleich ist eine schnellere Identifizierung der Fälle, die nicht mehr im SGB II Leistungsbezug sind, gewährleistet und somit auch eine schnellere Rückforderung der Kautionen. Der lesende Zugriff wurde leider zum August 2016 ohne Ersatz beendet. Eine EDV-gestützte Auswertung der Fälle, die ein Darlehen erhalten haben, dem Jugend- und Sozialamt aber nicht bekannt sind, ist damit nicht mehr möglich. Die manuell erstellte Auswertung erfolgte bisher regelhaft stichprobenweise in jedem Quartal. Dabei wird geprüft, ob zu den vom Jobcenter Frankfurt am Main ausbezahlten Darlehen die für eine Rückforderung notwendigen Unterlagen dem Jugend- und Sozialamt zugestellt wurden. Dadurch konnten die nicht gemeldeten Fälle minimiert und damit das Einnahmeausfallrisiko erheblich gesenkt werden. Seit Anfang des Jahres 2018 wird diese Prüfung auf alle vom Jobcenter Frankfurt am Main ausbezahlten Darlehen angewandt. Die zur Implementierung einer systemischen und regelmäßigen Vorgangskontrolle (internes Kontrollsystem) einzuführende Frankfurter Richtlinie ist wie unter Tz. 8.1.1.9 bereits beschrieben zwischenzeitlich in Kraft getreten. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.4 Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte (Kulturamt Frankfurt am Main, Museum für Moderne Kunst) - Kassensicherheit Beim Museum für Modere Kunst sind leider innerhalb von rd. zweieinhalb Jahren Bargeldeinnahmen vermutlich gestohlen worden. Die Aufklärung gestaltete sich schwierig und beide Strafanzeigen gegen Unbekannt wurden eingestellt. Um weiteren Fällen dieser Art vorzubeugen, wurde im letzten Jahr eine neue Stelle für die Aufgabe des Kassenvorstandes geschaffen. Darüber hinaus sind umfangreiche organisatorische Maßnahmen getroffen worden. Diese reichen vom Einbau eines neuen Tresors über die Lagerung der Gelder in einem nur zwei Mitarbeitern zugänglichen Raum und die festgelegten Tage zur Geldeinzahlung bei der Bank bis hin zur Erstellung von speziellen Dienstanweisungen für die Mitarbeiter, die mit den Kassen zu tun haben. Es kam seither zu keinerlei Beanstandungen seitens der Museumsdirektion und der Ämter. Zum letzten Punkt der Stellungnahme wird festgestellt, dass es sich bei den Überschreitungen des Bargeldhöchstbestandes in beiden Fällen um Wochenendeinnahmen (Freitag - Sonntag) handelt. Die Einnahmen wurden jeweils am darauffolgenden Montag unmittelbar bei der Bank eingezahlt. Eine Einzahlung außerhalb der Banköffnungszeiten ist nicht möglich. An den einzelnen Tagen dazwischen wurde der Kassen-Höchstbetrag nicht überschritten. (Dez. VII) Tz. 8.2.1.1 Gesamtstädtische IT-Strategie (Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformpro-jekte, Bürgerservice und IT) Die Analysephase hinsichtlich der vom Magistrat beschlossenen Untersuchung des Demand-Supply-Organisationsmodells ist abgeschlossen. Wie in der Stellungnahme des Revisionsamts vorgeschlagen, wurden die Vor- und Nachteile einer Umsetzung mit dem geplanten Pilotbereich abgewogen und bewertet. Infolgedessen ist die Umsetzung der Handlungsempfehlung der Firma CANCOM zunächst mit einer anderen Organisationseinheit vorgesehen. (Dez. V) Tz. 8.3.2.2 Aufzugsnachrüstung in der Stadtbahnstation Westend Zum Prüfbericht des Revisionsamtes teilt die VGF mit, dass bereits die KGV und die politischen Gremien die Realisierung des Personenaufzuges gemäß Variante 2.0 (vom Mittelbahnsteig der Station Westend aus auf eine Verkehrsinsel auf der Bockenheimer Landstr. / Einmündung Myliusstraße) beschlossen haben. Deshalb ist aus Sicht des Magistrats eine erneute Überprüfung der Variante 4.1.b nicht notwendig, da zusätzlich hierzu gerade eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorbereitet wird. (Dez. VI) Tz. 8.3.3.2 Sammelbeschluss für die Planungsmittelfreigabe von insgesamt acht im Haushalt stehenden Projekten Der Sammelbeschluss für die Planungsmittelfreigaben sollte als Arbeitserleichterung für die Verwaltung dienen. Die enthaltenen Projekte wurden alle für den Doppelhaushalt 2015/2016 bereits im Jahr 2013 angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2016 standen für diese Projekte die eingestellten Planungsmittel zur Verfügung. Um nicht alle Projekte einzeln durch den Magistrat genehmigen zu lassen, wurde dies per Sammelbeschluss vorgenommen. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.3 Kindertageseinrichtung Florianweg, Bergen-Enkheim, Neubau Die Optimierungsvorschläge des Revisionsamtes zur Wirtschaftlichkeit wurden bei der Neuplanung eingearbeitet und in der Bau- und Finanzierungsvorlage umgesetzt. Durch die wirtschaftlichen Entscheidungen konnten die jährlichen Kostensteigerungen des Baupreisindex so gering wie möglich gehalten werden. Die Maßnahme befindet sich aktuell in der Bauausführung. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.6 Kinderzentrum An der Wörthspitze (KiZ 28), energetische Ertüchtigung und Anbau zur Optimierung des Raumprogramms Die im Bericht des Revisionsamtes zum Kinderzentrum An der Wörthspitze (KT 28) aufgeführten Anregungen wurden größtenteils als sinnvoll erachtet und in die Planung übernommen: - Der 30 Jahre alte Heizkessel wurde, im Vorfeld der Maßnahme, über Bauunterhaltungs-Mittel ausgetauscht. - Anstatt einer innenliegenden Dachrinne wurde eine außenliegende Dachrinne ausgeführt. - Die Dämmstärke im EG wurde, gemäß den Mindestanforderungen der ENEV, verringert. - Die Außenwände der beheizten Räume im UG wurden gedämmt, ebenso die Decken der unbeheizten Kriechkellerräume. - Die abgehängten Decken im neuen Gruppen- und im neuen Integrationsraum wurden, gemäß den Planungsrichtlinien, mit einer einfachen GK-Akustikdecke anstatt mit einer Holzdecke ausgestattet. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Übergabe an den Nutzer werden derzeit Minderkosten von -156.500,34 € netto gegenüber der reduzierten Bau- und Finanzierungsvorlage für die Gesamtmaßnahme erwartet. (Dez. V) Tz. 8.3.3.7 Günderrodeschule, Hufnagelstraße 25, Anbau von 8 Klassenräumen Die Essensversorgung soll für 120 Kinder im Mehrzweckraum in Schichten erfolgen. Die zunächst angesetzten 20 Essen pro Schicht konnten durch Verdichtung der Möblierung im Laufe der weiteren Planung auf 40 Essen pro Schicht erhöht werden, sodass bei einem Durchlauf von 2 Schichten gemäß Standardraumprogramm die Sicherstellung von 80 Essen, bei 3 Schichten von 120 Essen möglich ist. Das Standardraumprogramm sieht die Sicherstellung einer 60 %-Abdeckung bei der Essensversorgung vor. Bei hier vorhandenen 400 Grundschulkindern bedeutet das die Realisierung von 240 Essen als Mittagsangebot. Dass diese Anzahl von 240 Essen als Ziel nicht erreicht werden kann, war bereits bei Projektstart klar. Grund ist der Platzmangel auf dem Grundstück. (Dez. V) Tz. 8.3.3.

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Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. November 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 11.12.2018
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
I. Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 wird zur Kenntnis genommen. II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der Stellungnahme des Magistrats wie folgt: Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.542.844.344,60 €, Das Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe von 113.954.190,37 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 39.840.651,89 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 74.113.538,48 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 172.767.128,99 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 234.416.948,44 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von - 113.382.637,44 €, einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von - 3.177.681,86 €, und mit einem Zahlungsmittelbedarf von - 178.210.138,75 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 113.563.288,82 €. III. Sie beschließt ferner die geprüften drei Jahresabschlüsse 2016 für die Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II bis IV - nach § 113 HGO wie folgt: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 736.137.981,61 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 25.629.899,27 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 31.092.770,58 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 1.892,95 €, und mit einem Zahlungsmittelbedarf von - 5.460.978,36 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von - 996.000,19 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 30.293.260,00 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von - 173.600,46 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 2.446.458,00 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 2.252.961,40 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 193.766,66 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 165.190,86 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim Vermögensrechnung mit einer Summe von 96,42 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil VI - und der Stellungnahme des Magistrats über den vom Revisionsamt geprüften Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Konzernbilanzsumme von 23.699.354.891,49 €, Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 319.437.634,37 €, und einem Konzernbilanzgewinn von 807.215.109,86 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Konsolidierten Gesamtabschluss 2016, die Jahresabschlüsse der Sondervermögen und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2016 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 13.12.2018
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
I. Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 wird zur Kenntnis genommen. II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der Stellungnahme des Magistrats wie folgt: Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.542.844.344,60 €, Das Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe von 113.954.190,37 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 39.840.651,89 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 74.113.538,48 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 172.767.128,99 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 234.416.948,44 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von - 113.382.637,44 €, einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von - 3.177.681,86 €, und mit einem Zahlungsmittelbedarf von - 178.210.138,75 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 113.563.288,82 €. III. Sie beschließt ferner die geprüften drei Jahresabschlüsse 2016 für die Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II bis IV - nach § 113 HGO wie folgt: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 736.137.981,61 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 25.629.899,27 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 31.092.770,58 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 1.892,95 €, und mit einem Zahlungsmittelbedarf von - 5.460.978,36 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von - 996.000,19 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 30.293.260,00 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von - 173.600,46 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 2.446.458,00 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 2.252.961,40 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 193.766,66 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 165.190,86 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim Vermögensrechnung mit einer Summe von 96,42 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil VI - und der Stellungnahme des Magistrats über den vom Revisionsamt geprüften Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Konzernbilanzsumme von 23.699.354.891,49 €, Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 319.437.634,37 €, und einem Konzernbilanzgewinn von 807.215.109,86 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Konsolidierten Gesamtabschluss 2016, die Jahresabschlüsse der Sondervermögen und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2016 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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