Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Bonames, Bezirk 49, Flur 4, Flurstück 245/42, Gonzenheimer Straße 37
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 14.11.2014, M 202
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Bonames, Bezirk 49, Flur 4, Flurstück 245/42, Gonzenheimer Straße 37
- Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbauberechtigte Eheleute Olga und Sergej Stroh Friedrich-Stampfer-Straße 4 60437 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück Gemarkung Bonames, Bezirk 49, Flur 4, Flurstück 245/42, Gonzenheimer Straße 37 hält 194 m2 Die Fläche ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 99 Jahre Erbbauzins 2.182,50 EUR p.a. (11,25 EUR/m2) Gebäudewertentschädigung 138.000,00 EUR Anpassung Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach Verbraucherpreisindex. Besondere Bedingungen Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern. Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 450,00 EUR/m2 beträgt. Begründung: Die Vergabe der Liegenschaft "Gonzenheimer Straße 37" im Erbbaurecht wurde vom 09.05.2014 bis 30.06.2014 auf immowelt.de öffentlich ausgeschrieben. Zum Ende der Ausschreibungsfrist lagen bei einer Vielzahl von Interessenbekundungen nur zwei Angebote vor. Der Verkehrswert des bebauten Erbbaurechts wurde vom Gutachterausschuss mit 134.000,00 EUR ermittelt. Der neben der Gebäudewertentschädigung zu zahlende Erbbauzins beträgt fünf Prozent aus dem halben Bodenrichtwert und entspricht damit dem für städtische Erbbaurechte außerhalb von Siedlungsgebieten üblichen Betrag. Die Höhe des Erbbauzinses war bei der Ausschreibung vorgegeben. Die Liegenschaft wird im Auftrag des Jugend- und Sozialamtes, Sozialrathaus Am Bügel, vermarktet. Der Erlös dient der Finanzierung aufgelaufener Kosten der Hilfe zur Pflege. Die Eheleute Stroh haben ein Angebot in Höhe von 138.000,00 EUR abgegeben und liegen somit über dem geforderten Mindestkaufpreis. Sie wollen das Haus renovieren und selbst beziehen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde durch Kontoauszüge nachgewiesen. Das zweite Angebot liegt mit 100.000,00 EUR weit unter dem Verkehrswert und kann daher keine Berücksichtigung finden. Daher wird eine Vergabe an die Eheleute Stroh befürwortet. Maßstab 1:500 Gemarkung Bonames Flur 4, Flurstück 245/42 Maßstab 1:2000 Gemarkung Bonames Flur 4, Flurstück 245/42Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 19.11.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.12.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)