Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die In-der-City-Bus GmbH hier: Revision Linienbündel E
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Direktvergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel E an die In-der-City-Bus GmbH fortzuführen. Dies geschieht unter Modifikation des Vertragscontrollings und einer angepassten Abrechnungsmethodik, um den gestiegenen Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr gerecht zu werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
Der Revisionsbericht des Linienbündels E wird zur Kenntnis genommen und der Handlungsempfehlung zur Weiterführung der Direktvergabe unter Modifikation des Vertragscontrollings und einer angepassten Abrechnungsmethodik ab 2022 wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Busverkehrsleistungen im Linienbündel E wurden für den Zeitraum von Dezember 2016 bis Dezember 2026 auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr.1370/ 2007 (VO 1370) über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße direkt in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) vergeben. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) hat den Magistrat mit Beschluss § 6332 vom 24.09.2015 (M 143) beauftragt, nach Ablauf von vier Geschäftsjahren eine Revision der Direktvergabe des Linienbündels E durchzuführen. Diese Revision wurde nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2020 der ICB durchgeführt.
In dieser Revision wurde die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Als Zielsetzungen für die Direktvergabe wurden mit vorgenanntem Beschluss von der STVV festgelegt, dass die zuvor im Rahmen der wettbewerblichen Vergaben zugrunde gelegten Anforderungen an die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Sinne einheitlicher Qualitätsstandards und einer hohen Wirtschaftlichkeit auch im Rahmen der Direktvergabe zu gewährleisten sind. Ergänzend wird angeführt, dass auch im Rahmen der Direktvergabe sicherzustellen ist, dass die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich gehalten werden. Die Revision umfasst daher die Kriterien Kosten und Wirtschaftlichkeit, Leistungserbringung, Kundenanliegen und Qualität.
Der Aufsichtsrat von traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt mbH nahm den vorgelegten Revisionsbericht in der Sitzung 3/2021 am 20.12.2021 zur Kenntnis und stimmte der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlung zu, den bestehenden öDA des Linienbündels E unter Modifikation des Vertragscontrollings und einer angepassten Abrechnungsmethodik weiterzuführen. Diese modifizierte Abrechnungssystematik soll bereits rückwirkend ab Januar 2022 zur Anwendung kommen.
B. Alternativen
und Wirtschaftlichkeit
Die Gesamtkosten (ohne Infrastrukturaufwendungen) für einen Fahrplankilometer steigen in den Jahren 2016 bis 2020 im gesamten Frankfurter Busverkehr kontinuierlich an. Dabei fallen die Kosten je Fahrplankilometer in den direktvergebenen Linienbündeln D und E im Vergleich zu denen im Ausschreibungsverfahren vergebenen Bündel (Wettbewerbsbündel) höher aus, wobei die Kosten je Fahrplankilometer im Linienbündel E unter den Kosten des Linienbündels D liegen.
Im Vergleich mit den anderen Linienbündeln gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Verkehrsunternehmen unterschiedliche Kosten- und Erlösstrukturen haben. Dies ist mitunter auf die verschiedenen Charakteristika der einzelnen Linienbündel zurückzuführen. Dazu gehören beispielsweise Differenzen in der Verkehrsstruktur (z.B. Linienführung oder Fahrgeschwindigkeit), Vorgaben zu Fahrzeugtypen oder zu Reservequoten.
Im Linienbündel E erwirtschaftete die ICB im Jahr 2020 ein Jahresergebnis nach Umlagen in Höhe von 574.268 Euro. Da im Jahr 2020 die Fahrgastzahlen bedingt durch die Corona-Krise zurückgegangen sind, brachen die Umsatzerlöse der Verkehrsunternehmen ein. Um die pandemiebedingten Ausfälle der Fahrgeldeinnahmen auszugleichen, wurden in den Jahren 2020 und 2021 Billigkeitsleistungen vom Bund und dem Land Hessen (ÖPNV-Rettungsschirm) gewährt. traffiQ hat für alle in Frankfurt am Main tätigen Verkehrsunternehmen einen gemeinsamen Antrag beim Land Hessen hierzu gestellt und koordiniert die Verwendungsnachweisführung. Im Rahmen dieses ÖPNV-Rettungsschirms konnte auch die ICB öffentliche Finanzmittel erhalten, davon im Linienbündel E in Höhe von 2,6 Mio. Euro. Damit die Verkehrsunternehmen schnellstmöglich wieder Fahrscheine verkaufen und somit Fahrgeldeinnahmen generieren können, wurde zusätzlich der Einbau von Trennscheiben beim Fahrpersonal aus Corona-Finanzmitteln beantragt und bewilligt (Förderprogramm des Landes Hessen).
C. Lösung
Eine Weiterführung des öDA ohne Modifikationen ist zwar möglich, wird jedoch aus kostentechnischen und administrativen Gründen nicht empfohlen. Die neue Abrechnungssystematik schafft mehr Transparenz hinsichtlich der Kostenstrukturen bedeutender Sollkostenparameter und trägt auf diese Weise dazu bei, die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. Dieses fundierte Kostencontrolling wird bereits in den anderen direkt vergebenen Linienbündeln C und D angewendet, sodass die Implementierung im Linienbündel E zudem den administrativen Aufwand des Verkehrsunternehmens verringert und eine Vereinheitlichung der Abrechnungssystematik ermöglicht.
Es besteht theoretisch auch die Möglichkeit, das Linienbündel E in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren neu zu vergeben. Diese Vorgehensweise widerspricht jedoch dem Beschluss der STVV vom 13.10.2016, § 632 (M 165), die Hälfte der lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen, die ICB, zu vergeben.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Um den gestiegenen Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt am Main gerecht zu werden und in Übereinstimmung mit dem Beschluss der STVV verbleibt die Fortführung des öDA unter Modifikation des Vertragscontrollings und einer angepassten Abrechnungsmethodik als Handlungsoption.
Erläuterung zum Revisionsbericht: Mit Beschluss der STVV zur Direktvergabe Linienbündel E (vom 24.09.2015, § 6332, M 143) wurde der Magistrat beauftragt, nach Ablauf von vier Jahren eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend wird der STVV ein Revisionsbericht sowie ein Handlungsvorschlag, der spezifische Einflussfaktoren sowie aktuelle Entwicklungen berücksichtigt, vorgelegt (siehe Anlage).
Die Revision des Linienbündels E hat unter anderem ergeben, dass die Kosten pro Fahrplankilometer für die erbrachten Verkehrsleistungen in den direktvergebenen Linienbündeln über den Kosten der Wettbewerbsbündel liegen. Da neben einer guten Qualität die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten sind, wurde eine neue Abrechnungssystematik für die ICB entwickelt. Diese neue Abrechnungssystematik schafft eine detaillierte Betrachtung der Kostenfaktoren und ermöglicht mehr Transparenz hinsichtlich der Berechnung des Aufwands.
Im Linienbündel C wurde bereits die neue Abrechnungsmethodik angewendet. Ebenfalls findet diese im Linienbündel D zum Fahrplanjahr 2022 Anwendung. Lediglich in Bündel E ist die neue Abrechnungssystematik bisher noch nicht vertraglich festgelegt. Um jedoch eine Angleichung der Abrechnungssystematik zu schaffen und somit den administrativen Aufwand für die ICB zu minimieren, soll die gleiche Abrechnungsmethodik in allen drei Linienbündeln etabliert werden. Darüber hinaus ermöglicht eine einheitliche Abrechnungsmethodik eine verbesserte Vergleichbarkeit der Kostenstruktur zwischen den Linienbündeln C, D und E.
Folglich wird der STVV empfohlen, den Vertrag Bündel E vom Dezember 2016 mit der Laufzeit von 10 Jahren unter Modifikation des Vertragscontrollings und einer angepassten Abrechnungsmethodik weiterzuführen. Diese modifizierte Abrechnungssystematik soll bereits rückwirkend ab Januar 2022 zur Anwendung kommen.
Abschließend erfolgt ein Überblick über die Qualität der Leistungserbringung, sowie die Kundenanliegen und das Qualitätssystem im Linienbündel E. Der vollständige Revisionsbericht kann dem Anhang entnommen werden.
Leistungserbringung
Die Qualität der Leistungserbringung wird unter anderem anhand von Fahrtausfällen und Ausfallquoten dargestellt. Letztere berechnen sich aus dem Anteil der nicht geleisteten Fahrplan-kilometer an der bestellten Leistung in Prozent. Um eine präzise Ausfallquote berechnen zu können, ist die Meldequalität der Verkehrsunternehmen von essenzieller Bedeutung. Grundsätzlich muss in diesem Kontext die Meldequalität der ICB positiv hervorgehoben werden.
Werden zunächst die Jahre 2017 und 2018 betrachtet, liegen die Ausfallquoten der direktvergebenen Bündel D und E deutlich über dem Durchschnitt der Wettbewerbsbündel. Im Jahr 2018 steigen die Ausfallquoten in allen Linienbündeln des Frankfurter Busverkehrs an. Das Linienbündel E verzeichnet von 2017 auf 2018 eine deutlich geringere Steigerung als die übrigen Frankfurter Linienbündel. Wird nun der Zeitraum von 2018 bis 2019 betrachtet, ist in den direktvergebenen Linienbündeln D und E ein Rückgang der Ausfallquoten zu verzeichnen. Gleichzeitig steigt diese in den Wettbewerbsbündeln an. Als Folge dessen sind im Jahr 2019 die Unterschiede hinsichtlich der Ausfallquote in allen Linienbündeln nur noch marginal.
Kundenanliegen
Eine Gesamtbetrachtung der Kundenanliegen verdeutlicht grundsätzlich einen Rückgang der Kundenanliegen in allen Linienbündeln. Insgesamt liegen jedoch die Kundenanliegen in den Linienbündeln der Direktvergabe unter denen des Wettbewerbs. Dies wird auch im Jahr 2016 deutlich. Nach dem Übergang des Linienbündels E in die Direktvergabe im Dezember 2016 verzeichnen die Kundenanliegen einen starken Rückgang.
Qualitätssystem
Im direktvergebenen Verkehrsvertrag für das Linienbündel E sind objektive und subjektive Qualitätskriterien vereinbart.
In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse der objektiven Qualitätskriterien verbleiben diese in den Wettbewerbsbündeln in den Jahren 2016 bis 2020 auf relativ konstantem Niveau. Das Linienbündel E hingegen zeigt eine kontinuierliche Steigerung der objektiven Qualität in dem Zeitraum von 2017 bis 2020. Ab dem Jahr 2019 schneiden die direktvergebenen Linienbündel D und E insgesamt besser ab als die wettbewerblichen Linienbündel. Auch im Pandemie-Jahr 2020 erzielt die ICB im Durchschnitt ein besseres Ergebnis als der übrige Frankfurter Busverkehr und erzielt die Toleranzgrenze von 97,5 %.
Hinsichtlich der subjektiven Qualitätskriterien liegt die allgemeine Kundenzufriedenheit im Betrachtungszeitraum von 2016 bis 2019 sowohl der direktvergebenen Linienbündel D und E als auch in Wettbewerbsbündeln im guten Bereich. Die Differenz zwischen dem Linienbündel E und dem übrigen Frankfurter Busverkehr ist marginal und liegt teils nur in der zweiten Nachkommastelle. Das Pandemiejahr 2020 kann grundsätzlich in Zusammenhang mit der Kundenzufriedenheit nicht im Zeitverlauf berücksichtigt werden. Aufgrund der geringen Stichprobe, bedingt durch die Pandemie-Maßnahmen wie den Lockdown, konnten die Fahrgäste ausschließlich in den Monaten Januar und Februar befragt werden.
Anlage _Revisionsbericht (ca. 890 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Februar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.03.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)