Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021 und…
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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021 festzustellen. Dies geschieht, um den Jahresfehlbetrag von -14.699.755,22 € durch Teilauflösung der Kapitalrücklage auszugleichen und die finanzielle Situation transparent darzustellen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 am
- Mai 2022 erteilt wurde.
2. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt
| a) Die Bilanzsumme beträgt | 14.163.875,00 €. |
| b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend | |
| mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von | - |
| 14.699.755,22 € aus. | |
| c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von | - |
| 14.699.755,22 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. |
3. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
4. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen.
5. Der Bericht 2021 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen.
Im Übrigen nimmt die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle zur Kenntnis.
Begründung
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 (§ 152) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH.
Die Prüfung wurde im Mai 2022 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH am 23. Mai 2022 erteilt.
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen.
Im Jahr 2021 leistete die Stadt Frankfurt am Main Zahlungen in Höhe von 15.404.375,96 €. Die erhaltenen Zahlungen enthalten eine fiktive Miete für kostenlose Raumnutzungen von 155.000,00 €. Die Gesamtaufwendungen des Betriebs wurden bis zur Höhe von 14.699.755,22 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt.
Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken, in der nach der Entnahme ein Rest in Höhe von 1.411.415,52 € verbleibt.
Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex.
Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Magistratsbeschluss vom 08.07.2013) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2021 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Demnach übersteigen die Aufwendungen und die Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung der Delegation); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)