Friedhof Zeilsheim Grunderneuerung Trauerhalle und Außenanlage sowie Neubau Nebengebäude hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 02.10.2017, M 195
Betreff: Friedhof Zeilsheim Grunderneuerung Trauerhalle und Außenanlage sowie Neubau Nebengebäude hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Der vorliegenden Planung zur Grunderneuerung der Trauerhalle und der umgebenden Außenanlagen sowie dem Neubau der Nebengebäude auf dem Friedhof Zeilsheim wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme Gesamtkosten von rund 1.252.000,00 € entstehen. III. Die im Investitionsprogramm 2015-2018, Produktbereich 22 - Umwelt, in der Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät" unter der Projektdefinition 5.001967 "Neukonzeption Trauerhallen" zur Verfügung stehenden Mittel für die Umsetzung der Maßnahme, werden zur Auszahlung freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten, soweit diese den städtischen Haushalt belasten, auf 56.555,00 € belaufen werden. Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät". Kapitalkosten 42.255,00 €
Sachkosten 14.300,00 € Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht.
Begründung: A. Zielsetzung Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die Grunderneuerung der Trauerhalle und ihrer Außenanlagen sowie den Neubau von Nebengebäuden inkl. Toilettenanlage auf dem Friedhof Zeilsheim. Im Vorgriff sollen die vorhandenen Nebengebäude mit Totenhaus, Toilettenanlage, Betriebsbereich, Keller- und Lagerräumen abgerissen werden. Die Abbrucharbeiten für die Nebengebäude sind nicht Bestandteil der B+F-Vorlage. Die Trauerhalle wurde 1961 errichtet. Sie wurde 2016 gemeinsam mit ihrem Außenraum als Kulturdenkmal ausgewiesen. Denkmalpflegerisch besteht die Erwartung, die Trauerhalle nach dem Rückbau der Nebengebäude wieder in einen angemessenen räumlichen Kontext zu setzen und den vorhandenen Hofcharakter wieder abzubilden. Die vorhandenen Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand: Neben technischen Mängeln weisen die Räume auch energiewirtschaftliche und hygienische Mängel auf. Die Bestattungszahlen und die Nutzung der Kühlräume sind rückläufig. Dies bedeutet, dass keine Kühlzellen mehr in Zeilsheim vorgehalten und bei Bedarf auf dem Friedhof in Höchst genutzt werden können. Weiterhin ist der Betriebsbereich auf dem Friedhof Zeilsheim nicht mehr notwendig. Die für den Friedhof Zeilsheim zuständigen Mitarbeiter/-innen beginnen und beenden aktuell ihren Arbeitstag auf dem Friedhof in Sindlingen. B. Alternativen Die Grunderneuerung der Trauerhalle ist aus Perspektive der Politik und der Erwartung der Bevölkerung sowie der Denkmalpflege alternativlos. Die Entscheidung über den Abbruch und Neubau eines Betriebsbereiches wurde intensiv geprüft. Im Rahmen des Friedhofskonzeptes 2020 wurde eine Organisationsuntersuchung der Frankfurter Friedhöfe unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erarbeitet. Das Konzept gibt unter anderem Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Gebäuden (Trauerhallen, Totenhäusern, Betriebshöfen), die beachtet wurden. Die Bausubstanz wurde auf Bauschäden und Schadstoffbelastungen untersucht. Auf dieser Grundlage und in Zusammenarbeit mit städtischem Denkmalamt und Landesdenkmalamt wurde die Planung erarbeitet. C. Lösung Trauerhalle und Nebengebäude inkl. Toilettenanlage Es wurde eine funktionale und dennoch kostengünstige Gesamtkonzeption mit einem einfachen Ausbau gewählt. Dabei wurden die Anforderungen des Raumprogramms sowie die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Die Trauerhalle bleibt erhalten und wird grunderneuert. Eine energetische Sanierung der Trauerhalle kann nicht stattfinden. Ein kleines, eingeschossiges, unter energetischen Gesichtspunkten konzipiertes Nebengebäude (Nebengebäude 1) mit Multifunktionsraum, Hausanschlussraum und Toilettenanlage wird an die Trauerhalle angebaut. Ein weiterer Lagerraum ist im Bereich des Betriebsgeländes als separates Gebäude (Nebengebäude 2, Fertiggarage) geplant. Trauerhalle Die denkmalgeschützte Trauerhalle besitzt mit einem Mosaik aus farbig gestalteten Putzflächen auf der nordöstlichen Eingangsfassade und ihrer Buntglasfassade im südwestlichen Wandbereich eine beachtenswerte baukünstlerische Ausstattung. Es erfolgt eine umfassende Grunderneuerung der Trauerhalle. Die marode Dachabdichtung und Verblechung wird komplett abgebrochen und erneuert. Sämtliche Wandflächen werden überarbeitet. Die Farbfassung des Gebäudes wird mit Hilfe von Farbbefunden des Restaurators neu festgelegt. Weiterhin werden Akustikplatten und Bodenbelag erneuert sowie Türen und Fenster überarbeitet. Die Trauerhalle wird mit energiesparenden Leuchten, einer modernen Akustikanlage mit Lautsprechern im Innen- und Außenbereich und einer Belüftungsanlage ausgestattet. Es werden 14 neue Sitzbänke für ca. 70 Besucher eingebaut. Unter den Sitzbänken ist eine elektrische Strahlungsheizung vorgesehen. Die Trauerhalle kann aufgrund ihrer Größe und der bleiverglasten Hauptwand nicht energetisch wirtschaftlich beheizt werden. Die Strahlungsheizung dient sowohl einer leichten Temperierung im Sitzbereich als auch dem Frostschutz. Die eingebaute Orgel wird während der Grunderneuerung eingehaust und geschützt. Der vorhandene Ambo (Rednerpult) wird aufgearbeitet. Unter der Trauerhalle befindet sich ein kleiner Kellerraum mit der defekten, schon seit Jahrzehnten nicht mehr benutzten Sarg-Absenkanlage. Die Sarg-Absenkanlage wird abgebaut. Der Kellerraum bleibt zu Wartungszwecken über einen neu zu errichtenden Kellerschacht zugänglich. Nebengebäude 1 (Multifunktionsraum, Hausanschlussraum und Toilettenanlage) und Nebengebäude 2 (Fertiggarage) Mit dem Umstrukturierungsprozess im Friedhofsbereich geht auch die Neuverteilung der Ressourcen (Mitarbeiter/-innen, Maschinen und Geräte, Räumlichkeiten) einher. Auf dem Friedhof Zeilsheim sind daher nur zwei kleine Nebengebäude erforderlich. Im Nebengebäude 1 sind ein Multifunktionsraum, ein Hausanschlussraum und eine öffentliche, behindertengerechte Toilette vorgesehen. Der Multifunktionsraum dient als Vorbereitungsraum für Pfarrer/in, als Besprechungsraum für Angehörige und Unterstellmöglichkeit für Mitarbeiter/-innen. Das Nebengebäude ist mit einem Pultdach inkl. Vordach im Eingangsbereich ausgestattet. Mittels Falzlüfter in den Fenstern werden die Räume be- und entlüftet. Die Beheizung erfolgt mit elektrischen Heizkörpern. Die neue Fertiggarage (Nebengebäude 2) auf dem Betriebsgelände dient zur Unterbringung von Arbeitsmaterial und Werkzeug. Maschinen und Geräte sind zentral auf dem Friedhof Höchst untergebracht. Außenanlagen Nach dem Rückbau der Nebengebäude ist es notwendig, die Trauerhalle wieder in einen angemessenen räumlichen Kontext zum Friedhof zu setzen. Wichtiger Aspekt der Neugestaltung ist die Wiederherstellung eines Außenraums um die Trauerhalle mit Raumkanten, die von der ursprünglichen Gebäudestellung abgeleitet werden und den ehemals vorhandenen Hofcharakter wieder darstellen. Die neuen mit dem Denkmalamt abgestimmten Raumkanten werden durch den erforderlichen Abriss der vorhandenen Gebäude, den Neubau des Nebengebäudes, eine Mauer in Verlängerung des Gebäudes, die Neupflanzung einer Hainbuchenhecke und kleinkroniger Bäume definiert. Die Lage dieser Elemente orientiert sich an der derzeitigen Hofbegrenzung durch die alten Nebengebäude. Vorplatz Unter Vorgabe des Denkmalschutzes wird die der Trauerhalle vorgelagerte Freifläche in zwei Teilbereiche gegliedert: Symmetrisch auf den Eingang der Trauerhalle ausgerichtet wird der neue Vorplatz (wassergebundene Wegedecke) als Rechteck angelegt. Östlich des Vorplatzes schließt sich eine kleinere, ebenfalls rechteckige Rasenfläche mit einer vorhandenen Linde an. Um die Rasenfläche verlaufen befestigte Wege mit Sitzbänken. Im Eingangsbereich des Friedhofs sind Pflanzflächen mit Sträuchern, Bodendeckern und Stauden vorgesehen. Alle bestehenden Bäume bleiben erhalten. Die vorhandene Einfassungsmauer aus Bruchsteinen wird nach Westen erweitert. Die Zugänge zu der Trauerhalle werden alle barrierefrei ausgebildet. Rückseitige Erschließung Die Zufahrt für die Bestattungsunternehmen erfolgt, wie bisher, über das Betriebsgelände zum Seiteneingang der Trauerhalle. An der Rückseite des neuen Nebengebäudes weitet sich die Zufahrt auf und bietet Platz für kurzzeitiges Parken oder das Abstellen von Kranzwagen. Weitere Maßnahmen Der Hauptweg südwestlich der Trauerhalle wird stärker akzentuiert. Ungenutzte Aufweitungen am Hauptweg werden zurückgebaut. Bestehende, einzelne Rhododendronbüsche werden mit Bodendeckern und Stauden zu einem Weg begleitenden Beet zusammengefasst. Die Tore und Zäune zum Betriebshof werden erneuert. Sonstiges Die Integrationsvereinbarung Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main wird berücksichtigt. Die Personalvertretung wurde aufgrund des § 81 (4) HPVG beteiligt. Der Passivhaus-Standard wurde untersucht und betrachtet. Aus mehreren Gründen wird der Passivhaus-Standard in diesem speziellen Projekt als unwirtschaftlich erachtet. Die EnEV wurde - trotz Ausnahme bzw. Befreiung - eingehalten. Zusammenfassung Mit der Grunderneuerung der Trauerhalle und ihrer Außenanlagen sowie dem Neubau der Nebengebäude inkl. Toilettenanlage auf dem Friedhof Zeilsheim wird das Kulturdenkmal bewahrt und weiterentwickelt. Die Trauerhalle und die Nebengebäude werden ihrer Nutzung entsprechend auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes erneuert. Die Freiflächen im Bereich der Trauerhalle werden erweitert und neu strukturiert. Die im Konzept Friedhof 2020 angedachte Umstrukturierung der Betriebshöfe auf den Friedhöfen und die Auswirkungen auf die Betriebsstruktur wurden berücksichtigt. Bei Maßnahmen auf Friedhöfen stellen historische und kulturelle Aspekte wesentliche Anforderungen an die bauliche Gestaltung. Diesen wird, neben der vorgesehenen Nutzung und der Wahrung der Betriebsabläufe, mit der Grunderneuerung der Trauerhalle und der Außenanlagen sowie dem Neubau der Nebengebäude auf dem Friedhof Zeilsheim Rechnung getragen. D. Kosten Produktbereich 22 Umwelt - Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät"
- Investitionsbedarf: 1.252.000,00 €
- Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss bis 2016 57.100,00 € 13.300,00 € 2017 18.700,00 € 18.700,00 € 2018 1.176.200,00 € 800.000,00 € 2019 --- 400.000,00 € 2020 - 2021 --- 20.000,00 € Gesamtsumme 1.252.000,00 € 1.252.000,00 €
- Folgeinvestitionen -Keine -
- Jahresfolgekosten a.) Personelle Ausgaben -keine- b.) Sachkosten (Schätzwert) Durch die Erneuerung von Bausubstanz und Technik sowie die Verringerung der Gebäudefläche insgesamt ist mit einer deutlichen Senkung der Betriebskosten zu rechnen. Diese kann aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten (getrennte Zähler) nicht konkret nachgewiesen werden. Sachkosten 14.300,00 € c.) Kapitalkosten (1) Kalkulatorische Verzinsung 2,75% von 1.252.000,00 € / 2 17.215,00 € (2) Abschreibung 2 % (50 Jahre) von 1.252.000,00 € 25.040,00 € Kapitalkosten Gesamt: 56.555,00 €
- Jahreserträge - Keine -
- Leistungen Dritter - Keine -
- Stellenplanmäßige Auswirkungen - Keine -
- Sonstiges - Entfällt - Anlage 1_Trauerhalle_Zeilsheim_Uebersichtsplan (ca. 653 KB) Anlage 2_Grundriss_Erdgeschoss (ca. 1,8 MB) Anlage 3_Ansichten_und_Schnitte (ca. 279 KB) Anlage 4_Entwurfsplan_Aussenanlage (ca. 2,3 MB) Anlage 5_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 67 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 04.10.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Oktober 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL