Neubenennung einer Straße im Ortsbezirk 5 (Oberrad und Sachsenhausen-S)
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Vortrag des Magistrats vom 09.09.2005, M 195
Betreff: Neubenennung einer Straße im Ortsbezirk 5 (Oberrad und Sachsenhausen-S) I. Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtbezirk 380 (Oberrad) Stadtbezirk 332 (Sachsenhausen-S) Neubenennung einer Straße Für den unbenannten, nördlich des Sachsenhäuser Landwehrweges zwischen Wendelsweg in Sachsenhausen und Beckerweg am Waldfriedhof Oberrad verlaufenden Weg wird eine Benennung in "An der Goetheruh" vorgeschlagen. II. Der unter der Ziffer I vorgeschlagenen Neubenennung wird zugestimmt.
Begründung: A. Zielsetzung: Für den parallel zum östlichen Teil des Sachsenhäuser Landwehrweges verlaufenden und in nicht unerheblichem Maße von Kleingartennutzern befahrenen Weg wird eine amtliche Benennung angestrebt. B. Alternativen: Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Für den befahrbar ausgebauten Weg wird eine Benennung in "An der Goetheruh" vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Benennung ist abgeleitet von der Bezeichnung "Goetheruh" für den südlich des zu benennenden Weges gelegenen Aussichtshügel. Sie steht im Einklang mit der Flurbezeichnung "An der Goetheruhe" in diesem Bereich. Der zu benennende Weg wird im Kataster bereits teilweise unter dieser Flurbezeichnung geführt. D. Kosten: Entfällt Anlage 1 (ca. 1,6 MB) #
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.09.2005 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme