Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main am bundesweiten Projekt "Einheitliche Behördennummer 115"; hier: Vereinbarung mit dem Land Hessen zur Sicherstellung der…
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Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main am bundesweiten Projekt "Einheitliche Behördennummer 115"; hier: Vereinbarung mit dem Land Hessen zur Sicherstellung der flächendeckenden Erreichbarkeit der Behördennummer 115 in dem Regierungsbezirk Darmstadt im Rahmen der sogenannten "Basisbeauskunftung"
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Teilnahme am bundesweiten Projekt "Einheitliche Behördennummer 115" durch eine Vereinbarung mit dem Land Hessen. Ziel ist die flächendeckende Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Regierungsbezirk Darmstadt, um allen Einwohnern den Zugang zu wichtigen Informationen zu ermöglichen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBeschlussvorschlag
Der in der Anlage beigefügten Vereinbarung des Landes Hessen mit der Stadt Frankfurt am Main zur Sicherstellung der flächendeckenden Erreichbarkeit der einheitlichen Behördennummer 115 in dem Regierungsbezirk Darmstadt wird zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass diese Leistungen schon seit geraumer Zeit vom 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main erbracht und vom Land Hessen vergütet wurden. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist diese Abrechnung/Vergütung rückwirkend zum 01.01.2022 auf die zu beschließende Vereinbarung umzustellen.
Begründung
A. Zielsetzung
Das seit 2009 betriebene Frankfurter 115-Servicecenter (SC) ist, dem Grundgedanken der Behördennummer 115 folgend, als sogenanntes Multicenter darauf ausgelegt, sowohl stadtinterne als auch externe Kooperationen einzugehen.
Stadtintern betreut das SC neben der zentralen Servicenummer 212-01 und der Einheitlichen Behördennummer 115 weitere Hotlines; die Übernahme weiterer Servicenummern wird angestrebt.
Externe Kooperationen bestehen mit der Stadt Offenbach und dem Kreis Offenbach (Kreisverwaltung und kreisangehörige Kommunen), dem Kreis Groß-Gerau (Kreisverwaltung und ein Teil der kreisangehörigen Kommunen), dem Hochtaunuskreis (Kreisverwaltung und kreisangehörige Kommunen) den Städten Friedberg und Butzbach, einer Aufschaltgemeinschaft von derzeit neun Kommunen des Main-Kinzig-Kreises sowie in Randzeiten mit dem Saale-Holzland-Kreis (Freistaat Thüringen). Diese Kooperationen beziehen sich auf die Einheitliche Behördennummer 115 und im Falle der Stadt Offenbach auch auf die Anrufe für das dortige Bürgerbüro. Im Rahmen der Flächendeckung Hessen übernimmt das SC die Basisbeauskunftung für alle Einwohner des Regierungsbezirks Darmstadt. Die Kooperation mit dem Hochtaunuskreis befindet sich in der Testphase, alle anderen Kooperationen befinden sich im Regelbetrieb.
Durch die Flächendeckung Hessen soll sichergestellt werden, dass die 115 für alle Einwohner in Hessen erreichbar ist, auch wenn die jeweilige Kommune nicht am 115-Verbund teilnimmt. Die Serviceleistung beschränkt sich dann auf die sogenannte "Basisbeauskunftung", wonach Informationen nur zu Bundes- und Landesleistungen gegeben werden. Bei Anfragen zu kommunalen Leistungen wird direkt an die betroffenen Kommunen verwiesen. Diesen Service erbringt das SC seit Ende 2012 für den Regierungsbezirk Darmstadt und das 115-Servicecenter in Kassel für die Regierungsbezirke Gießen und Kassel.
Für die erbrachten Leistungen wurden dem SC die Aufwendungen im Rahmen einer jährlichen Zuweisung erstattet. Die Höhe der Zuweisung wurde analog den Abrechnungen mit den 115-Kooperationspartnern (zuletzt 4,50 €/Call) berechnet. Die Zuweisungsbeträge beliefen sich in Abhängigkeit der Nutzung zwischen 10.000,- € und 30.000,- €/Jahr.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann die Vergütung für die vom SC erbrachten Leistungen vonseiten des Landes Hessen ab dem Jahr 2022 nicht mehr als Zuweisung, sondern muss auf der Basis einer "Vereinbarung" erfolgen.
Ausweislich des in Anlage 3 zur Vereinbarung dargestellten Rechenmodells wird als Preispauschale 5,00 €/Call abgerechnet, wodurch die eigenen zusätzlichen Aufwendungen gedeckt werden. Es ist beabsichtigt, diese Berechnung ab dem 01.01.2023 auch gegenüber allen 115-Kooperationspartnern zur Anwendung zu bringen (derzeit 4,50 €/Call).
Die Vereinbarung soll zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren haben und sich jährlich verlängern, sofern sie nicht gekündigt wird.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist gebeten, dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Land Hessen zuzustimmen.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
siehe A
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden.
Anlage 1_Feinkonzept_Flaechendeckung (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Charta_115-Regelbetrieb (ca. 544 KB) Anlage 3_Rechenbeispiel (ca. 6 KB) Anlage 4_Vereinbarung_Sicherstellung (ca. 20 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung)