Schieberaustausch Ludwig-Landmann-Straße hier: Baumfällvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Austausch eines Großprofilschiebers in der Ludwig-Landmann-Straße vor, was die Fällung eines Baumes erfordert. Der Austausch ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Kanalnetzes bei Starkregenereignissen sicherzustellen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadtentwässerung Frankfurt a. M. (SEF) plant den erforderlichen Austausch eines Großprofilschiebers im Kanalnetz in der Ludwig-Landmann-Straße. Der auszutauschende Schieber befindet sich im Abzweigungsbauwerk Dammgrabenentlastung in der Ludwig-Landmann-Straße. Das Abzweigungsbauwerk und der Schieber sind in einen Mauerwerkskanal, Ellipsenprofil 1140/2000, integriert. Bauwerk und Schieber dienen im Bedarfsfall der Beaufschlagung des Regenüberlaufs (RUE) Dammgraben und dadurch der zeitweisen Entlastung der Kanalisation des Stadtteils Bockenheim bei Starkregenereignissen. Der bestehende Schieber muss erneuert werden. Der mechanische Kettenschieber mit Gegengewicht ist stark korrodiert und dadurch funktionsunfähig. Er soll durch einen neuen, korrosionsbeständigen, elektronisch regelbaren Schieber ersetzt werden, welcher an das Prozessleitsystem zur Fernwirkung und zeitgemäßen Netzbewirtschaftung angeschlossen werden soll. Der Schieberaustausch muss zeitnah umgesetzt werden, da sonst das Risiko einer unkontrollierten Situation erhöht wird. Voraussetzung für den kontrollierten Austausch des Schiebers ist die zeitnahe Fällung des Baums und Entfernung der Wurzeln. Der vorhandene Schieber sowie seine Aufhängungen sind so korrodiert, dass ein Abstürzen des Schiebers zunehmend nicht ausgeschlossen werden kann. Ein Absturz des Schiebers könnte zur Verlegung (Verstopfung) des Kanalquerschnitts und damit zu einem Rückstau ins Kanalnetz oder im ungünstigsten Fall zu einer verfrühten Entlastung von unverdünntem Abwasser in die Nidda führen. Durch den Absturz könnte eine Notsituation entstehen, welche einen Noteinsatz von Feuerwehr und ggf. THW einschl. der unvermeidbaren Vollsperrung der L.-Landmann-Straße in Richtung Nord-Westen erfordern würde. Weiterhin könnte ein Absturz des Schiebers größere Schäden an Bauwerk und Kanal verursachen. Diese Schäden zu beheben würde zusätzliche Kosten, zusätzliche Bauzeit und zusätzliche Einschränkungen des Verkehrs mit sich bringen, die bei einem frühzeitigen und kontrollierten Schieberaustausch vermeidbar wären. Für den Schieberaustausch sind umfangreiche Arbeiten an der bestehenden Bausubstanz erforderlich. Die hierfür erforderlichen Eingriffe am o. g. Baum, sowohl im Kronen- als auch im Wurzelbereich, gingen mit einer massiven Schädigung einher. Zum einen gingen diese Schädigungen im durchwurzelten Bereich unmittelbar mit dem Verlust der Standsicherheit einher, zum anderen wäre der Eingriff in die Kronenstruktur als baumzerstörend anzusehen. Daher ist auch nach Einschätzung des Grünflächenamtes, auch unter Berücksichtigung zu treffender Baumschutzmaßnahmen, der Baum an diesem Standort nicht zu halten.
B. Alternativen
Für den zur Entnahme vorgesehenen Baum ist als Pflanzjahr im Baumkataster das Jahr 1980 eingetragen. Aufgrund des Standalters und der jetzt erreichten Größe ist ein Verpflanzen nicht mehr möglich. Die Ersatzpflanzung wird in Abstimmung mit dem Fachamt im gleichen Grünstreifen zwischen den bestehenden Bäumen Nr. 12 und Nr. 13 vorgenommen. Im Hinblick auf einen erneuten Schieberaustausch in einigen Jahrzehnten zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit ist eine Ersatzpflanzung unmittelbar am Altstandort auch in Abstimmung mit dem Fachamt nicht zielführend.
C. Lösung
Der Wert des Baumes wurde vom Grünflächenamt mit 5.120 € ermittelt. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grünflächenamt und dem Bauherrn (SEF) werden die Ersatzpflanzung sowie die Ausgleichszahlung geregelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Dezember 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.01.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung)