Wirtschaftsplan 2015/2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.11.2014, M 191
Betreff: Wirtschaftsplan 2015/2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
- Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2015/2016 wird zur Kenntnis genommen.
- a)Dem Wirtschaftsplan 2015/2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main - mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2015 von 2.112.000 EUR mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2016 von 2.112.000 EUR - mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2015 von 64.246.897 EUR mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2016 von 64.765.897 EUR - mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2015 von 45.827.845 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2016 von 46.969.001 EUR sowie
- b)dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt.
- Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2015/2016 einzuarbeiten. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am
- September 2014 mit dem Wirtschaftsplan 2015/2016 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2015/2016 Plan 2015 Plan 2016 (EUR) (EUR) Erfolgsplan Umsatzerlöse 108.230.000 108.330.000 Aktivierte Eigenleistungen 1.950.000 2.000.000 Sonstige betriebliche Erträge 1.213.500 1.560.500 Materialaufwand 40.987.600 41.327.950 Personalaufwand 27.222.923 28.419.268 Abschreibungen 21.707.052 21.084.896 Sonstige betriebliche Aufwendungen 11.266.253 11.229.013 Finanzergebnis -9.728.000 -10.028.000 Steuern 95.500 95.850 außerordentliches Ergebnis +1.725.828 +2.406.477 Jahresüberschuss +2.112.000 +2.112.000 Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von 64.246.897 64.765.897 ergibt sich aus: Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter 770.000 920.000 Jahresüberschuss 2.112.000 2.112.000 Abschreibungen 21.707.052 21.084.896 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen 400.000 400.000 Darlehensaufnahmen 39.257.845 40.249.001 dem stehen gegenüber: Investitionen 45.827.845 46.969.001 Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital) 2.112.000 2.112.000 Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen 1.725.828 2.406.477 Jahresverlust 0 0 Tilgung von Darlehen 14.581.224 13.278.419 Plan 2015 (EUR) Plan 2016 (EUR) Im Investitionsplan sind für 2014 vorgesehen: Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.028.500 3.317.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen 12.698.849 13.078.584 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken 4.200.816 3.535.260 Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter 8.602.131 8.840.708 Abwasserableitung Betriebseinrichtungen 206.040 214.120 ARA Niederrad / Griesheim 9.790.954 12.544.426 ARA Sindlingen 843.794 592.682 Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen 107.020 57.000 Schlammentwässerung und -Verbrennung 3.503.380 2.869.440 Sonstige Maßnahmen 1.846.360 1.919.780 Summe Investitionen 45.827.845 46.969.001 Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden. Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Kanalbenutzungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) erwirtschaftet. Für die Gebührenkalkulation wurde ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren vom 01.01.2013 bis 31.12.2015 festgelegt. Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der derzeit erhobenen Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 1,76 EUR/m3 veranlagtem Frischwasserverbrauch bis einschließlich 2015 sichergestellt. In 2015 wird für einen dann festzulegenden Kalkulationszeitraum eine neue Gebührenvorkalkulation erarbeitet. Aufgrund der sich abzeichnenden Überdeckung im laufenden Kalkulationszeitraum ist es auf der Grundlage der vorliegenden Planungen möglich, die Kanalbenutzungsgebühr mindestens auch für das Wirtschaftsjahr 2016 in unveränderter Höhe beizubehalten. Anlage Feststellungsvermerk (ca. 31 KB) Anlage Stellungnahme_BK (ca. 78 KB) Anlage Wirtschaftsplan_mit_Anlagen (ca. 54 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.11.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.12.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)