Verkauf des Grundstücks Gemarkung Sossenheim, Flur 41, Flurstück 134/2
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.10.2013, M 190
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Sossenheim, Flur 41, Flurstück 134/2
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Frau Eleonora Bonacossa-Werner und Herr Thomas Werner, Am Oberberg 12, 61476 Kronberg Kaufgrundstück: Gemarkung Sossenheim, Flur 41, Flurstück 134/2 hält 185 m2 Kaufpreis: 340 Euro/m2; für 185 m2 somit 62.900,-- € Besondere Bedingungen: Vereinigung mit den Flurstücken Nr. 48/1 und 48/2 Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Käufer. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der für die Arrondierung eines künftigen Baugrundstückes vereinbarte Kaufpreis von 340,00 Euro/m2 gemäß der Richtwertkarte für 2012 des Gutachterausschusses in vollem Umfang dem aktuellen Richtwert für Baugrundstücke im Bereich des Kaufgrundstückes entspricht. Begründung: Das Kaufgrundstück liegt am öffentlichen Weg zwischen der Siedlung "Im mittleren Sand" und der Nidda. Es ist eigenständig nicht bebaubar. Der Käufer beabsichtigt nach Erwerb der benachbarten privaten Flurstücke Gemarkung Sossenheim Flur 41 Nr.48/1 und Nr. 48/2 zusammen mit dem Kaufgrundstück ein Baugrundstück für ein Einfamilienhaus in Passivhausbauweise zu bilden. Nach Vorgabe der Bauaufsicht Frankfurt ist die Vereinigung der drei Flurstücke, neben der Erfüllung der sonstigen baurechtlichen Auflagen, Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Eine öffentliche Ausbietung ist nicht erfolgt, da das Kaufgrundstück als klassische Arrondierung nur vom jeweiligen Eigentümer der Flurstücke Nr. 48/1 und Nr. 48/2 für Bauzwecke nutzbar gemacht werden kann. Maßstab 1:500 Gemarkung Sossenheim Flur 41, Flurstück 48/3 Maßstab 1:2000 Gemarkung Sossenheim Flur 41, Flurstück 48/3Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 23.10.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Oktober 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)