Fahrradroute 5 Bockenheim - Museumsufer Teil 2: Bahnhofsviertel Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 05.09.2005, M 187
Betreff:
Fahrradroute 5 Bockenheim - Museumsufer Teil 2: Bahnhofsviertel
Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2003, § 6378 (M 137)
- Der Planung zur Fahrradroute 5 Bockenheim - Museumsufer Teil 2 Bahnhofsviertel wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt.
- Mit dem Bau ist erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides zu beginnen.
- Es dient zur Kenntnis, dass § die Finanzierung der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 895.000€ aus Mitteln des Ausbauprogramms "Radwegebau“, Produktgruppe16.3 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen, Sachkonto 3.66/0 940800 erfolgt, § von den Gesamtkosten ca. 695.000 € zuschussfähig sind, § Zuschüsse nach GVFG und FAG in Höhe von ca. 560.000 € zu erwarten sind § Mittel aus Stellplatzablösebeträgen in Höhe von ca.335.000 € zur Verfügung gestellt werden, und § die Herstellkosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben.
- Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb des dem Dezernat V zur Verfügung stehenden Budget sicherzustellen. Begründung: A Zielsetzung Die Radroute Bockenheim – Museumsufer ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt (M 217 vom 16.10.1992). Ein Teilabschnitt dieser Route zwischen Bockenheim und der Karlstraße ist bereits umgesetzt. Für den Teil Bahnhofsviertel waren noch weitreichende Überlegungen zu Verkehrsführungsänderungen und deren Auswirkung erforderlich. Die in diesem Bauentwurf umgesetzte Vorplanung wurde vom Magistrat vorgetragen am 12.09.2003, (M 137) und so von der StvV am 20.11.2003 (§6378) beschlossen. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Die Route führt im Bahnhofsviertel durch die Moselstraße und die Windmühlstraße, die gegenwärtig Einbahnstraßen sind. Dem Radverkehr wird das Befahren dieses Straßenzugs in beide Richtungen ermöglicht, indem z. T. Einbahnstraßenregelungen aufgehoben und z. T. "unechte Einbahnstraßen“ eingerichtet werden. Die Moselstraße wird zwischen der Niddastraße und der Taunusstraße zur "unechten Einbahnstraße“. Zwischen der Taunusstraße und der Wilhelm-Leuschner-Straße wird der Zweirichtungsverkehr ermöglicht. Die Windmühlstraße wird zwischen der Wilhelm-Leuschner-Straße und dem Untermainkai zur "unechten Einbahnstraße“. Alle Lichtsignalanlagen im Zuge der Radroute müssen infolge der neuen Verkehrsbeziehungen umgebaut werden. 2. Planungsdetails Fahrtrichtung Karlstraße - Museumsufer An den Knotenpunkten mit der Taunusstraße, der Kaiserstraße, der Münchner Straße, der Gutleutstraße, der Wilhelm-Leuschner-Straße und dem Untermainkai erhält der Radverkehr jeweils eigene, über Schutz- oder Radfahrstreifenstücke angebundene Aufstellflächen. Außer umfangreichen Markierungsarbeiten sind Umbauten am Knotenpunkt Moselstraße / Kaiserstraße (Rückbau der vorgezogenen Gehwege) erforderlich. 3. Planungsdetails Fahrtrichtung Museumsufer – Karlstraße Für den Radverkehr sind zur gesicherten Einfahrt in die "unechten Einbahnstraßen“ Fahrradschleusen an der Einfahrt in die Windmühlstraße sowie an der Einfahrt in den östlichen Abschnitt der Moselstraße vorgesehen. Wie in der Gegenrichtung erhält der Radverkehr an den Knotenpunkten jeweils eigene Aufstellflächen. 4. Leitungen / Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke ( Versorgungsträger ) sind vorgesehen: Umbauten an allen Lichtsignalanlagen des von der Planung betroffenen Straßenzugs. Versetzen eines Straßenbeleuchtungsmasten an der Kreuzung Moselstraße / Kaiserstraße. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 895.000,00 €. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 3.66/0 940800 "Radwegeprogramm“ zur Verfügung. Die Einrichtung der Radroute ist zuschussfähig . Der GVFG Antrag wurde bereits gestellt. Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn der Bewilligungsbescheid eingegangen ist. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 163.000,00 1.2 Umbau der LSA (Ordnungsamt 32.34) 528.000,00 1.3 Versetzen des Beleuchtungsmastes (Mainova) 4.000,00 Summe 1 Baukosten 695.000,00 2. Baunebenkosten € € € Planung und Bauleitung etc. 200.000,00 Summe 2 Baunebenkosten 200.000,00 GESAMTKOSTEN 895.000,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: in 2004 13.466,64€ und in 2005 7.283,18€ Im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am Main zum Haushalt 2005/2006 werden Mittel in Höhe von 895.000,00€ eingestellt, wovon in 2005 10.000€ in 2006 675.000€ und ab 2007 210.000€ kassenwirksam werden. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine – 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 163.000,00 € 8.150,00 € Kostenstelle: 16 Sachkonto: 638510 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 Abschreibung 3,0 % von 895.000,00 € 26.850,00€ 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage 1 (ca. 989 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. September 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2005 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)