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Sanierung städtischer Sportanlagen

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Neubau eines modernen Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Mainzer Landstraße 480 vor, um den Anforderungen an den Spielbetrieb gerecht zu werden. Die Maßnahme wird mit einem Investitionsbedarf von 2.505.525,75 € (netto) realisiert und soll die bestehende Infrastruktur verbessern.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Dem Neubau eines modernen Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Mainzer Landstraße 480 wird entsprechend der Kostenberechnung in Höhe von 2.505.525,75 € (netto) zugestimmt. Das Raumprogramm wurde vom Magistrat am 28.02.2022 beschlossen.
  2. Die Mittel für den Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Mainzer Landstraße 480 stehen in der Produktgruppe 21.15 unter der Projektdefinition 5.001363 zur Verfügung.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass für die genannte Baumaßnahme der Sportanlage Mainzer Landstraße 480 mit einer jährlichen kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von 31.319,07 € zu rechnen ist. Bei einer Abschreibung auf 40 Jahre und Bauunterhaltungskosten von 1 % betragen die sachlichen Folgekosten 87.693,40 € (Bauunterhalt 25.055,26 €, Abschreibung 62.638,14 €). Mit dieser Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Die Deckung dieser Folgekosten wird innerhalb des Dezernates III sichergestellt.
  4. Ferner dient zur Kenntnis, dass mit der Neuerrichtung des Umkleide- und Funktionsgebäudes auch der vorhandene Parkplatz erneuert wird. Der Parkplatz verfügt über keine ausreichende Entwässerung und steht nach starken Niederschlägen unter Wasser. Durch große Wasserflächen, oder im Winter Eisplatten und Glatteisbildung ist er nicht mehr verkehrssicher. Im Zuge der umfangreichen Erdarbeiten wird eine Löschwasserzisterne mit 30m³ eingebaut.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Sportanlage Mainzer Landstraße 480 wird vom Verein Frankfurter FV Sportfreunde 04 e.V. betreut. Der Verein hat insgesamt 465 Mitgliedern, davon 325 Kinder oder Jugendliche (entspricht einem Jugendanteil von 69,9 %) und verfügt aktuell über 14 Mannschaften im Trainings- und Spielbetrieb. Das bestehende Umkleide- und Funktionsgebäude entspricht nicht mehr den Anforderungen an den Spielbetrieb und ist unwirtschaftlich. Vorgesehen ist, auf dem Baufeld ein modernes Umkleide- und Funktionsgebäude zu errichten, dass die zur Verfügung stehende Fläche optimal ausnutzt und den Anforderungen an einen angemessenen Spiel- und Trainingsbetrieb gerecht wird.

B. Alternativen

Keine

c. Lösungen

Die Sportanlage erhält ein neues modernes Funktionsgebäude mit einem Grün - Dach und Photovoltaikanlage (s. hierzu Baubeschreibung und Erläuterungsberichte des Architekten und Fachplaner TGA). Der Entwurf für das neue Funktionsgebäude trägt den heutigen Anforderungen an eine Sportanlage Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Dieses Standardraumprogramm fand bereits bei anderen zuletzt errichteten Neubauten von Funktionsgebäuden (z.B. Sportanlage Ackermannwiese) Anwendung und hat sich bewährt. Es geht im Kern von einer Modulbauweise aus, die aus jeweils zwei Umkleideräumen mit dazwischenliegenden Duschen und Toiletten besteht und je nach Bedarf wiederholt angeordnet und um Räume anderer Zweckbestimmung ergänzt werden kann. Die Baumaßnahme soll aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Marktlage, von einem Generalunternehmen durchgeführt werden, da kaum noch Firmen zu bekommen sind und zum Teil Lieferfristen extrem lang sind. Bei einer GU Maßnahme hat der Unternehmer bereits die Firmen gebunden und die Koordinierung der Bauleistungen sind in einer Hand, die bei diesen Lieferengpässen extrem wichtig ist.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Sportanlage erhält ein neues modernes Funktionsgebäude mit einem Grün - Dach und Photovoltaikanlage (s. hierzu Baubeschreibung und Erläuterungsberichte des Architekten und Fachplaner TGA). Der Entwurf für das neue Funktionsgebäude trägt den heutigen Anforderungen an eine Sportanlage Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Dieses Standardraumprogramm fand bereits bei anderen zuletzt errichteten Neubauten von Funktionsgebäuden (z.B. Sportanlage Ackermannwiese) Anwendung und hat sich bewährt. Es geht im Kern von einer Modulbauweise aus, die aus jeweils zwei Umkleideräumen mit dazwischenliegenden Duschen und Toiletten besteht und je nach Bedarf wiederholt angeordnet und um Räume anderer Zweckbestimmung ergänzt werden kann. Die Baumaßnahme soll aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Marktlage, von einem Generalunternehmen durchgeführt werden, da kaum noch Firmen zu bekommen sind und zum Teil Lieferfristen extrem lang sind. Bei einer GU Maßnahme hat der Unternehmer bereits die Firmen gebunden und die Koordinierung der Bauleistungen sind in einer Hand, die bei diesen Lieferengpässen extrem wichtig ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 184 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 13 · 08.12.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.12.2022
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)

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