Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022-2025 hier: Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln in Höhe von 51.450.000 € für das Jahr 2022 vor. Dies dient der Unterstützung von Wohnungsbauprojekten und der Sicherstellung der Kontinuität in der Wohnungsbauförderung. Die Maßnahme soll die Akzeptanz der Förderprogramme erhöhen und eine reibungslose Umsetzung der Projekte gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wurde, nach fachlicher Prüfung Mittel für Wohnungsbaufördermaßnahmen in Form von Darlehen und Zuschüssen nach den folgenden Förderrichtlinien zu bewilligen: - Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im Bahnhofsviertel - Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege II. Die erforderlichen Mittel für Wohnungsbaudarlehen und -zuschüsse mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 51.450 T€ für das Jahr 2022 werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass 1. die erforderlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 51.450 T€ in der Produktgruppe 13.1 auf folgenden Projekten im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehen: 5.001027 Mitfinanzierung von Wohnungsbauvorhaben aus Mitteln zur Sozialbindung von Grundeigentum (500 T€) 5.001232 Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen - (47.000 T€) 5.002454 Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen - (1.000 T€) 5.003613 Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnsubstanz (986.950 T€) 5.006008 Förderprogramm studentisches Wohnen (2.000 T€) 2. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 2.380 T€ sichergestellt ist.
Begründung
A) Zielsetzung
Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2022 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.
Da eine Einzelbeschlussfassung bei der Menge an Förderanträgen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung der gesamten Ansätze der Wohnungsbaufördermittel erforderlich.
Eine entsprechende Verfügbarkeit der Wohnungsbaufördermittel ist grundlegend für die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung, die Akzeptanz der Förderprogramme und den optimalen Ablauf ihrer Umsetzung. Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Wohnungsbauprojekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte auch weiterhin unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann.
Aufgrund vorliegender bescheidungsreifer Anträge sowie weiterer in Planung befindlicher Fördervorhaben besteht im laufenden Haushaltsjahr im Bereich der Wohnungsbauförderung ein voraussichtlicher Mittelbedarf im Umfang der in den betreffenden Investitionsmaßnahmen (vgl. Ziffer I.) insgesamt veranschlagten 51.450 T€.
Mit der Freigabe der Wohnungsbaufördermittel wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Die Akzeptanz der Förderprogramme sowie der optimale Ablauf ihrer Umsetzung ist nur so gewährleistet. Das Planungsdezernat bleibt verlässlicher Partner der privaten Projektentwicklung.
B) Alternativen
Keine.
C) Lösung
Freigabe der Mittel gem. Ziffer II. Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des gesamten Jahresansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet.
D) Kosten
- Investitionsbedarf
Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1 | | 51.450.000,- €
davon bei Projekt:
| 5.001027 | 500.000,- € |
| 5.001232 | - |
| 47.000.000,- € 5.002454 | 1.000.000,- € |
| 5.003613 | 950.000,- € |
| 5.006008 | 2.000.000,- € |
| Gesamt | 51.450.000,- € |
2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2022 | 51.450.000,- €
3. Folgeinvestitionen
- keine -
4. Jahresfolgekosten
a) Personelle Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
- keine -
c) Abschreibung
| 51.450.000,- € / 25 Jahre | 2.058.000,- € |
| d) Kapitalkosten |
| 1. Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1,25 % / 2 x - 51.450.000,-€ = | 321.562,50 € |
| *) Zinssatz gem. HH -Rundmail 2022 vom 12.01.2022 | |
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 2.379.562,50 € |
| Jahresfolgekosten gerundet: | 2.380.000,00 € |
5. Jahreserträge
- keine -
6. Leistungen Dritter
- keine -
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
- keine -
8. Sonstiges
- keine -
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine jährliche Evaluation über die Aufteilung und Verwendung der Fördermittel, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, vorgelegt wird und dass mitgeteilt wird, wie sich die bewilligten Fördersummen auf den Förderweg 1 und den Förderweg 2 prozentual verteilen.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine jährliche Evaluation über die Aufteilung und Verwendung der Fördermittel, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, vorgelegt wird und dass mitgeteilt wird, wie sich die bewilligten Fördersummen auf den Förderweg 1 und den Förderweg 2 prozentual verteilen.)