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Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022-2025 hier: Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln in Höhe von 51.450.000 € für das Jahr 2022 vor. Dies dient der Unterstützung von Wohnungsbauprojekten und der Sicherstellung der Kontinuität in der Wohnungsbauförderung. Die Maßnahme soll die Akzeptanz der Förderprogramme erhöhen und eine reibungslose Umsetzung der Projekte gewährleisten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wurde, nach fachlicher Prüfung Mittel für Wohnungsbaufördermaßnahmen in Form von Darlehen und Zuschüssen nach den folgenden Förderrichtlinien zu bewilligen: - Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im Bahnhofsviertel - Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege II. Die erforderlichen Mittel für Wohnungsbaudarlehen und -zuschüsse mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 51.450 T€ für das Jahr 2022 werden bewilligt und freigegeben.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass 1. die erforderlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 51.450 T€ in der Produktgruppe 13.1 auf folgenden Projekten im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehen: 5.001027 Mitfinanzierung von Wohnungsbauvorhaben aus Mitteln zur Sozialbindung von Grundeigentum (500 T€) 5.001232 Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen - (47.000 T€) 5.002454 Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen - (1.000 T€) 5.003613 Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnsubstanz (986.950 T€) 5.006008 Förderprogramm studentisches Wohnen (2.000 T€) 2. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 2.380 T€ sichergestellt ist.

Begründung

A) Zielsetzung

Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2022 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.

Da eine Einzelbeschlussfassung bei der Menge an Förderanträgen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung der gesamten Ansätze der Wohnungsbaufördermittel erforderlich.

Eine entsprechende Verfügbarkeit der Wohnungsbaufördermittel ist grundlegend für die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung, die Akzeptanz der Förderprogramme und den optimalen Ablauf ihrer Umsetzung. Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Wohnungsbauprojekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte auch weiterhin unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann.

Aufgrund vorliegender bescheidungsreifer Anträge sowie weiterer in Planung befindlicher Fördervorhaben besteht im laufenden Haushaltsjahr im Bereich der Wohnungsbauförderung ein voraussichtlicher Mittelbedarf im Umfang der in den betreffenden Investitionsmaßnahmen (vgl. Ziffer I.) insgesamt veranschlagten 51.450 T€.

Mit der Freigabe der Wohnungsbaufördermittel wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Die Akzeptanz der Förderprogramme sowie der optimale Ablauf ihrer Umsetzung ist nur so gewährleistet. Das Planungsdezernat bleibt verlässlicher Partner der privaten Projektentwicklung.

B) Alternativen

Keine.

C) Lösung

Freigabe der Mittel gem. Ziffer II. Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des gesamten Jahresansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet.

D) Kosten

  1. Investitionsbedarf

Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1 | | 51.450.000,- €

davon bei Projekt:

5.001027500.000,- €
5.001232-
47.000.000,- € 5.0024541.000.000,- €
5.003613950.000,- €
5.0060082.000.000,- €
Gesamt51.450.000,- €

2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

2022 | 51.450.000,- €

3. Folgeinvestitionen

- keine -

4. Jahresfolgekosten

a) Personelle Ausgaben

- keine -

b) Sachkosten

- keine -

c) Abschreibung

51.450.000,- € / 25 Jahre2.058.000,- €
d) Kapitalkosten
1. Kalkulatorische Verzinsung
1,25 % / 2 x - 51.450.000,-€ =321.562,50 €
*) Zinssatz gem. HH -Rundmail 2022 vom 12.01.2022
Jahresfolgekosten insgesamt:2.379.562,50 €
Jahresfolgekosten gerundet:2.380.000,00 €

5. Jahreserträge

- keine -

6. Leistungen Dritter

- keine -

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen

- keine -

8. Sonstiges

- keine -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 13 · 06.12.2022
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.12.2022
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine jährliche Evaluation über die Aufteilung und Verwendung der Fördermittel, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, vorgelegt wird und dass mitgeteilt wird, wie sich die bewilligten Fördersummen auf den Förderweg 1 und den Förderweg 2 prozentual verteilen.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine jährliche Evaluation über die Aufteilung und Verwendung der Fördermittel, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, vorgelegt wird und dass mitgeteilt wird, wie sich die bewilligten Fördersummen auf den Förderweg 1 und den Förderweg 2 prozentual verteilen.)

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