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Kanalerneuerung Bergsammler Richard-Strauss-Allee/Sandhöfer Allee im Stadtteil Niederrad - Mehrkosten

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 181

Betreff: Kanalerneuerung Bergsammler Richard-Strauss-Allee/Sandhöfer Allee im Stadtteil Niederrad - Mehrkosten

  1. Es dient zur Kenntnis, dass bei der Baumaßnahme "Kanalerneuerung Bergsammler Richard-Strauss-Allee/Sandhöfer Allee" gegenüber der geprüften Kostenberechnung in Höhe von 4.619.000 EUR (brutto) Mehrkosten in Höhe von ca. 968.000 EUR (brutto) entstehen. Der Gesamtinvestitionsbedarf beträgt somit vorläufig ca. 5.587.000 EUR (brutto).
  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der SEF in ihrer 16. ordentlichen Sitzung am 11.04.2019 die Vorlage zu den Mehrkosten behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Mehrkosten zuzustimmen.
  3. Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 968.000 EUR (brutto) werden bewilligt. Die Mehrausgaben sind durch Querdeckung und Minderausgaben bei anderen Investitionen im Rahmen der Wirtschafts-und Finanzpläne der SEF gedeckt.
  4. Die Deckung der sich aufgrund der Mehrkosten von ca. 968.000 EUR erhöhenden Jahresfolgekosten ist sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund des baulichen Zustandes und der hydraulischen Überlastung ist der über 100 Jahre alte Bergsammler der Dimension EL 1140/2000 im Bereich zwischen der Richard-Strauss-Allee und der Sandhöfer Allee im Bereich der Uni-Klinik zu erneuern. Im Zuge dieser Erneuerung wird der Kanal DN 2800 in einer neuen Trasse verlegt, um die bestehende Kanalüberbauung zu beseitigen. Die Erneuerung wird auf rund 150 m in geschlossener Bauweise mittels Rohrvortrieb und auf weitere 150 m in offener Bauweise hergestellt. Die Trassenführung erfolgt in enger Abstimmung mit der Uni-Klinik. Die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung wurde durch das Revisionsamt geprüft (Prüfungsmitteilung Nr. V 2013/0069 vom 06.01.2014) und durch die Betriebskommission der Stadtentwässerung mit Gesamtkosten in Höhe von (gerundet) 4.619.000 EUR (brutto) bewilligt (Beschluss-Nr. 67/2014 (XVII. WP) vom 11.02.
  5. Die Maßnahme wird seit März 2017 ausgeführt und voraussichtlich im Juni 2019 beendet werden. Sowohl im Zuge der Auftragsvergabe, als auch im Zuge der Bauausführung aufgrund von gegenüber der Entwurfsplanung geänderten örtlichen Randbedingungen sind Mehrkosten entstanden. Die Höhe der Mehrkosten kann erst jetzt nach Einreichen und Prüfung bzw. Vorprüfung der Nachträge abgeschätzt werden. Eine genaue Ermittlung erfolgt jedoch erst auf Grundlage der genehmigten Nachträge und der Schlussrechnung im Zuge der Bauabrechnung der Maßnahme. Die Mehrkosten begründen sich im Einzelnen wie folgt:
  6. Baukosten Die Auftragsvergabe des Bauauftrages lag um ca.11 % höher als die prognostizierte Bausumme der geprüften Kostenberechnung. Die Höhe der Kostensteigerung war unauffällig sowie Marktpreisen angemessen und betrifft durchgehend alle Einheitspreise. Diese Mehrkosten beziffern sich auf ca. 425.000 EUR (brutto). Im Zuge des Rohrvortriebes kam es zu Setzungen im Straßenbereich. In der Entwurfsplanung wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes Risiko von Setzungen auf Grund der geringen Kanalüberdeckung besteht. Eine offene Bauweise wurde jedoch seitens der Uni-Klinik wegen der Aufrechterhaltung der Verkehrswege zur Versorgung des gesamten Klinikums abgelehnt. Die bestehende Straßenoberfläche ist mit Stahlbetonplatten hergestellt, die eine punktuelle Wiederherstellung der Straße nicht zulassen. Eine Kostenbeteiligung seitens der Uni-Klinik in Höhe von 25 % für die Straßenwiederherstellung wurde vereinbart. Es handelt sich um ca. 980 m2 Straßenaufbruch und Wiederherstellung in der Sandhöfer Allee. Im Bereich der offenen Bauweise kam es zu Setzungen wegen der Grundwasserabsenkung. Hier entstanden Massenmehrungen, um Pflasterflächen (Gehweg) und Asphaltflächen (Straß
    • e)zu korrigieren. Die gesamte Planung wurde im Vorfeld mit der Uni-Klinik abgestimmt, insbesondere die Kreuzung des neuen Kanals DN 2800 mit einem unterirdischen Versorgungsgang, 2,20 m x 1,50 m (H x
    • B)der Uni-Klinik. Es zeigte sich jedoch während der Bauphase, dass umfangreichere Arbeiten zum Abbruch des Leitungsganges, der Umlegung und zeitweisen Außerbetriebnahme der Leitungen erforderlich waren. Große Teile des Uni-Klinikums werden von dieser Stelle aus mit Fernwärme beschickt. Auch durfte keine Unterbrechung der Versorgung der Küche mit Wasser erfolgen. Teilweise wurde die Dimension der bestehenden Leitungen erst nach Demontage der Dämmung ersichtlich. Bestandunterlagen zum Versorgungsgang konnten der SEF im Vorfeld nicht zur Verfügung gestellt werden. Während der Bauausführung zeigte sich, dass einige Fremdtrassen in Lage und/oder Höhe von den Bestandunterlagen abwichen. Daraus resultierten Mehrarbeiten, wie das Umlegen eines Wasserleitungskreuzes und das Anheben eines Kabelpaketes mit ca. 25 Leerrohren. Das Verschließen der wasserführenden Drainageleitung unterhalb des Bestandskanals war gegenüber der Planung mit erhöhtem Aufwand und Massenmehrungen verbunden. Im Zuge der Planung konnte die genaue Anschlusssituation (entwässernde Flächen und einleitende Gebäudeteile) und Tiefenlage der einzelnen Anschlussleitungen der Uni-Klinik wegen fehlender Bestandsunterlagen nicht vollumfänglich geklärt werden. Auf Grund der tatsächlich erforderlichen Leistungen zur Aufrechterhaltung der provisorischen Vorflut und der Herstellung der Anschlüsse der seitlich einbindenden Haus- und Sinkkastenleitungen sind Mehrkosten entstanden. Des Weiteren wurden zusätzliche Leistungen angeordnet. Die Anordnung von zusätzlichen Fugen im Bereich der Trockenwetterrinne bei Abwinklungen, Übergängen und zur Längenunterteilung erhöht den Schutz gegen Dehn- und Setzungsschäden. Eine zusätzliche Besandung des Profils in der Fließsohle dient der höheren betrieblichen Sicherheit bei Begehungen des Kanals. Eine Einleitstelle des Grundwassers in den Luderbach wurde seitens der Uni-Klinik nicht genehmigt, sodass Änderungen (Massenmehrungen der Leitungen und Rohrbrücken) gegenüber der ursprünglichen Planung vorgenommen werden mussten. In Folge der Verlängerung der Bauzeit um ca. 9 Monate ergeben sich Mehrkosten für die Vorhaltung und das Betreiben der Grundwasserhaltung und die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Die Mehrkosten für die Bauleistungen gegenüber der Beauftragungssumme belaufen sich auf ca. 411.000 EUR (brutto). Folglich ergibt sich eine Erhöhung der Gesamtbaukosten gegenüber der Kostenberechnung um 836.000 EUR (brutto).
  7. Ingenieurleistungen für die örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung Durch die Erhöhung der Baukosten sind entsprechend der vertraglichen Regelungen, die auf Vergütung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beruhen, höhere Kosten angefallen. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 89.000 EUR (brutto).
  8. Sonstige gutachterliche Leistungen Die Mehrkosten sind entstanden, weil sich die Antragsstellung zur Genehmigung der Grundwasserabsenkung und das Grundwassermonitoring in der Bauphase durch die Auflagen des Regierungspräsidiums wesentlich umfangreicher gestalteten als angenommen wurde. Die Bauzeitverlängerung führte zu einer längeren Durchführung des Monitorings und somit auch der Betreuung durch den Gutachter. Die Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erhöhen sich aufgrund der Bauzeitverlängerung. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 43.000 EUR (brutto). B. Alternativen keine C. Lösung Die Lösung bestand in der Anpassung der Ausführungsplanung/Bauausführung an die geänderten Randbedingungen während der Projektabwicklung. D. Kosten
  9. Investitionsbedarf Bewilligte Mittel 4.619.000,00 EUR brutto Mehrkosten ca. 968.000,00 EUR brutto Gesamtinvestitionsbedarf: ca. 5.587.000,00 EUR brutto
  10. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2010 29.016,00 EUR brutto 2011 26.190,00 EUR brutto 2012 11.216,00 EUR brutto 2013 45.907,00 EUR brutto 2014 36.654,00 EUR brutto 2015. 34.387,00 EUR brutto 2016 1.007,00 EUR brutto 2017 2.998.898,00 EUR brutto 2018 1.262.146,00 EUR brutto 2019 1.076.600,00 EUR brutto 2020 65.000,00 EUR brutto
  11. Zugehörige Folgeinvestitionen keine
  12. Jahresfolgekosten Kosten-berechnung (EUR) Mehrkosten (EUR) Summe (EUR)
    • a)persönliche Ausgaben 0 0 0
    • b)Sachkosten:
  13. Unterhaltungskosten (keine Veränderung, da Sanierung Bestand) 0
  14. Abschreibung 76.983 16.134 93.117 c) kalkulatorische Verzinsung 3%, davon 1/2 69.285 14.520 83.805 Gesamtsumme Jahresfolgekosten 146.268 30.654 178.029
  15. Jahreserträge (Deckung im kostendeckenden Gebührenhaushalt) 176.922
  16. Leistungen Dritter (Uni-Klinik) 35.000
  17. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  18. Sonstiges entfälltZuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 06.11.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. November 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 36 · 22.11.2019
TO I, TOP 60
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 35 · 28.11.2019
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 35 · 03.12.2019
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurterFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 10.12.2019
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 12.12.2019
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung