Veränderungssperre Nr. 125 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße - hier:…
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Veränderungssperre Nr. 125 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße - hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 180
Betreff:
Veränderungssperre Nr. 125 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße - hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10497 (M 235)
Gemäß § 17 (1) Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird die Veränderungssperre Nr. 125 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 849 – Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße - , ortsüblich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 52 vom 27.12.2005, um ein Jahr verlängert.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der vorgelegten Karte vom 17.10.2005.
Die vorgelegte Karte ist Bestandteil der Satzung.
Begründung:
Ü b e r s i c h t
(nicht maßstäblich; dient nur zur Orientierung)
Zur Sicherung der Planung ist für den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 849 – Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße – eine Veränderungssperre erlassen worden. Diese ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 52 vom 27.12.2005 in Kraft getreten.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 849 ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 32 vom 03.08.2004 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 849 sollen in den Industriegebieten südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße im Stadtteil Fechenheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben geschaffen werden, die sich nach Art, Lage oder Umfang negativ auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung auswirken können.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 849 konnte aufgrund umfangreicher Abstimmungen zu Verfahrensfragen und immissionsschutzrechtlichen Fragen noch nicht abgeschlossen werden.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB stehen noch aus.
Da die erforderlichen Verfahrensschritte nicht innerhalb der Frist der bestehenden Veränderungssperre abgeschlossen werden können, ist eine Verlängerung erforderlich.
Hinweis:
Anlage steht digital nicht zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. August 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.10.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und ÖkoLinX-ARL; BFF und NPD (= Enthaltung)