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Aufhebung des Erbbaurechts Am Römerhof 13a, Bezirk 16, Gemarkung Frankfurt, Flur 228, Flurstück 1/28

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Aufhebung des Erbbaurechts Am Römerhof 13a vor, um das Grundstück für den Neubau eines Gymnasiums zu nutzen. Die vorzeitige Beendigung des Erbbaurechts ermöglicht eine zeitnahe Realisierung des Schulbauprojekts.

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

A. Zielsetzung

Das Grundstück soll für den Neubau des Gymnasiums Am Römerhof als Erschließungs-, Baustelleneinrichtungs- und Logistikfläche dienen. Das Erbbaurecht wurde am 13.12.1977 zum Zwecke der Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Kegelbahnen und Gaststättenbetrieb bestellt. Für den Ablauf wurde geregelt, dass bei Beendigung alle Aufbauten auf den Grundstückseigentümer übergehen und eine Entschädigung in Höhe des gemeinen Wertes zu leisten ist. Die Wertermittlung des Gutachterausschusses Nr. 49/2015 ergab zum Stichtag 16.12.2015 einen Wert in Höhe von 645.000,00 €, aktualisiert zum Stichtag 20.11.2020 auf 455.000,00 €. Der Erbbauberechtigten muss das Objekt im geräumten Zustand übergeben. Mit der Familie Penkwitz konnten ein Verhandlungsergebnis zur sofortigen Aufhebung und somit Herausgabe des Erbbaurechts für eine Entschädigungssumme in Höhe von 400.000,00 € erzielt werden. Durch die vorzeitige Beendigung des Erbbaurechts kann das Projekt Schulbau zeitnah realisiert werden.

B. Alternativen

Das Erbbaurecht läuft bis 31.12.2027. Der Entschädigungsanspruch aus dem Erbbaurechtsvertrag vom 13.12.1972 Anlage "Inhalt des Erbbaurechts" Punkt XI Abs. 1 ist in voller Höhe des gemeinen Wertes des Bauwerks und Anlagen zum Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses zu leisten.

C. Lösung

Vorzeitige einvernehmlich Auflösung des Erbbaurechtsvertrages und somit zeitnahe Realisierung des geplanten Schulbaus.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Zahlung der Entschädigungssummen für vorzeitige Vertragsaufhebung gemäß aktuellen Verhandlungen in Höhe von insgesamt 400.000,00 € zuzüglich Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. November 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.01.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 7 · 17.01.2022
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 25.01.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 27.01.2022
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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