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Aufnahme von sechs Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C in Höhe von insgesamt 12.900.000 Euro

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 178

Betreff: Aufnahme von sechs Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C in Höhe von insgesamt 12.900.000 Euro

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen der Stadt Frankfurt am Main auf Veranlassung des Landes ein Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und fünf Darlehen aus der Abteilung C gewährt hat. Die Darlehen dienen zur Mitfinanzierung der folgenden Maßnahmen: a) 2.000.000 EUR: Ziehenschule, Abriss und Neubau Klassentrakt b) 4.000.000 EUR: Carlo-Mierendorff-Schule, Sanierung und Umbau im Bestand c) 1.600.000 EUR: Neubau Kindertageseinrichtung in Nieder-Erlenbach d) 3.400.000 EUR: Franz-Böhm-/Wilhelm-Merton-Schule, Neubau Eingangsbereich und Neubau Cafeteria e) 1.400.000 EUR: Umbau und Neugestaltung des Atzelbergplatzes f) 500.000 EUR: Obermainanlage, 2. BA Bei dem Darlehen zu a) handelt es sich um ein Darlehen mit Ansparverpflichtung (Hessischer Investitionsfonds Abt. B); die Darlehen zu b) bis f) sind zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen (Hessischer Investitionsfonds Abt C).
  2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main das unter a) aufgeführte Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufnimmt: Ansparverpflichtung: 20% des Darlehensbetrages, anzusparen in 8 gleichen Halbjahresraten Auszahlungszeitpunkt: 01.01.2016 Auszahlung: 100 % Zinsen: zinsfrei Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: seitens der Gläubigerin nur bei Vertragsverletzung kündbar, seitens der Stadt jederzeit ganz oder teilweise rückzahlbar; Teilrückzahlungen werden zur Verkürzung der Laufzeit verwendet.
  3. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main die unter b) bis f) aufgeführten Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufnimmt: Auszahlung: 100 % Auszahlungstermin: 03.09.2012 Zinsen: 2,2 % p.a., zahlbar halbjährlich nachträglich Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: das ordentliche Kündigungsrecht ist beiderseits ausgeschlossen
  4. Die zu leistenden Ansparraten sind bei der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu verausgaben.
  5. Die Darlehen sind in dem für die Auszahlung vorgesehenen Haushaltsjahr in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu vereinnahmen. Begründung: Der Stadt Frankfurt am Main wurden aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C insgesamt sechs Darlehen in Höhe von insgesamt 12.900.000 EUR zur Mitfinanzierung der unter Ziffer I. a) bis f) genannten Investitionsmaßnahmen gewährt. Mit Vertrag vom 30.09.2005 hat das Land Hessen aufgrund einer Änderung des Investitionsfondsgesetzes das nicht rechtsfähige Sondervermögen "Hessischer Investitionsfonds" als Stille Einlage in die Landesbank Hessen-Thüringen eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, mit der jährlich für die Stille Einlage von der Landesbank an das Land zu zahlenden Vergütung, die dem weiter bestehenden Fonds zuzuführen ist, eine neue Abteilung C einzurichten. Aus dieser Abteilung C werden Zinsverbilligungen für Kapitalmarktdarlehen gewährt. Hieraus resultiert eine Verzinsung dieser Darlehen von 2,2 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit und damit eine Zinsersparnis von rd. 0,10% p.a. im Vergleich zu einem Kapitalmarktdarlehen. Mit der Abwicklung der Darlehensverträge ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen - Thüringen Girozentrale betraut. Das gesamte Antragsvolumen der Stadt Frankfurt am Main für das Programm 2012 belief sich auf rd. 159,8 Mio. EUR. Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel konnte jedoch nicht allen Anträgen entsprochen werden bzw. die Mittel nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.08.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. August 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.10.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO I, TOP 18
Abgelehnt
Die Vorlage M 178 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 09.10.2012
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenNPDREP
Ablehnung:
Römer
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) NPD und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 11.10.2012
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenNPDREP
Ablehnung:
Römer
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen RÖMER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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