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Abwasserreinigungsanlage Sindlingen, Erweiterung der Abluftbehandlung für die Frischschlammspeicher (Eindicker) und die Anlage zur Schlammbelüftung - Mehrkosten

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Erweiterung der Abluftbehandlung der Abwasserreinigungsanlage Sindlingen zu genehmigen, um die Geruchsbelästigung zu reduzieren und die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2.550.000 EUR (brutto), wobei Mehrkosten in Höhe von 605.000 EUR (brutto) anfallen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass bei der Baumaßnahme "Abwasserreinigungsanlage Sindlingen, Erweiterung der Abluftbehandlung für die Frischschlammspeicher (Eindicker) und die Anlage zur Schlammbelüftung" gegenüber der geprüften Kostenberechnung in Höhe 1.945.000 EUR (brutto) Mehrkosten in Höhe von 605.000 EUR (brutto) entstehen. Die Gesamtkosten betragen somit rund 2.550.000 EUR (brutto).
  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der SEF in ihrer 7. ordentlichen Sitzung am 23.06.2022 die Vorlage zu den Mehrkosten behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Mehrkosten zuzustimmen.
  3. Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 605.000 EUR (brutto) werden bewilligt. Die Mehrkosten sind durch Querdeckung und Minderausgaben bei anderen Investitionen im Rahmen des Vermögensplans der SEF gedeckt.
  4. Die Deckung der sich aufgrund der Mehrausgaben von ca. 605.000 EUR erhöhenden Jahresfolgekosten ist sichergestellt.

Begründung

A. Zielsetzung

Auf der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen wurde 2008 die Anlage zur Abluftbehandlung in Betrieb genommen. Diese Anlage behandelt die in der Anlage zur Schlammbelüftung entstehende Abluft zusammen mit der Abluft aus den Frischschlammspeichern (Eindickern). Die Abluftbehandlung wurde im Februar 2008 in Betrieb genommen und ist seither ohne Unterbrechung in Betrieb. Mit dieser bestehenden Abluftbehandlungsanlage werden Reingaswerte von ca. 800 bis 1.200 GE/m³ (Geruchseinheiten pro m³ Abluft) erreicht. Erforderlich sind nach Genehmigungsbescheid jedoch 300 GE/m³; eine Ertüchtigung der bestehenden Anlage ist mit der vorhandenen Verfahrenstechnik nicht möglich. Da der geforderte Grenzwert mit der vorhandenen Anlage nicht erreicht wird, wurde bisher keine wasserrechtliche Abnahme seitens der Aufsichtsbehörde erteilt. Weiterhin liegen viele Beschwerden der Anwohner*innen über Geruchsbelästigung insbesondere aus Kelsterbach vor.

Aus vorgenannten Gründen ist es zwingend erforderlich, die Abluftbehandlungsanlage zu erweitern und durch eine neue, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahrenstechnik zur Geruchselimination zu ersetzen. Zum Einsatz gelangt zukünftig eine zweistufige Biofilteranlage mit anschließender Aktivkohlereinigungsstufe. Die Eignung der Anlage und die Einhaltung des geforderten Grenzwerts wurde mit einer Versuchsanlage auf der ARA Sindlingen nachgewiesen.

Auf dieser Grundlage hat die Betriebskommission der SEF die Erweiterung der Abluftanlage mit Kosten in Höhe von 1.945.000 EUR (brutto) zugestimmt (Beschluss-Nr. 177/2020 vom 21.12.2020).

Derzeit befindet sich das Projekt in der Umsetzung. Das Gewerk Rohbau ist nahezu abgeschlossen. Die Fertigstellung der Gesamtanlage ist für Ende 2022 / Anfang 2023 geplant.

Im Zuge der Projektabwicklung ergeben sich Mehrkosten, die aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Die Kostenberechnung der einzelnen Gewerke wurde im Zeitraum Anfang 2020 bis Mitte 2020 erstellt. Die Kostenberechnung basierte auf Richtpreisangeboten, Kosten aus bereits durchgeführten Vergaben, Hochrechnungen auf Grundlage des Baupreisindexes sowie auf fundierten Abschätzungen. Die Preise dieser Betrachtungen basieren somit auf Preisen der Vor-Coronazeit.

Im Oktober 2021 war die Vergabe der einzelnen Gewerke abgeschlossen. Der Kostenanschlag zeigte bereits deutliche Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung. Im Laufe der Projektabwicklung haben sich unerwartet zusätzliche Mehrkosten ergeben. Im Vergleich mit den bewilligten Mitteln ergibt sich folgendes Ergebnis:

- bewilligten Mittel nach Beschluss Nr. 177/2020:1.945.000 EUR
- Kostenanschlag Stand Oktober 2021:2.340.000 EUR
- Kostenprognose Stand Mai 2022:2.550.000 EUR

Die prognostizierten Mehrkosten in Höhe von ca. 605.000 EUR verteilten sich wie folgt:

- konjunkturbedingt z.T. deutlich höhere Auftragsvergabesummen aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch die volatile wirtschaftliche Situation zwischen Kostenberechnung und Kostenanschlag (ca. 65 % der Mehrkosten),

- Zusatzleistungen und Änderungen, die sich unerwartet aus der vor Ort vorgefundenen Situation ergeben (ca. 35 % der Mehrkosten).

B. Alternativen

Die Möglichkeit einer Ertüchtigung der bestehenden Anlage konnte im Voraus durch verschiedene Versuche ausgeschlossen werden. Dies bedeutet, die bestehende Abluftbehandlung muss erweitert und die vorhandene Verfahrenstechnik durch eine leistungsfähige, dem Stand der Technik entsprechende Verfahrenstechnik ersetzt werden.

Ein genereller Verzicht auf die Baumaßnahme ist nicht möglich, da die bestehende Anlage den Grenzwert von 300 GE/m³ nicht einhält und daher keine wasserrechtliche Abnahme seitens der Aufsichtsbehörde erteilt wurde. Dies ist dringend erforderlich. Weiterhin liegen viele Beschwerden der Anwohner*innen über Geruchsbelästigung im Umfeld der ARA Sindlingen und insbesondere aus Kelsterbach vor.

C. Lösung

Das Projekt muss daher wie geplant und beauftragt bzw. begonnen weiter abgewickelt werden.

Die Kostenentwicklung (EUR, brutto) stellt sich wie folgt dar:

Kostenbe- rechnung Basis 2019Kostenanschlag 2021Nachträge
/ MassenmehrungKostenprognose Mai 2022
Gewerk Bautechnik306.000393.500485.000
N1 Baufeldvorbereitung51.500
Massenmehrung auf Grund örtlicher Anpassungen40.000
Gewerk Rohrleitungen und Kamine554.000825.500825.500
Gewerk Filtermodule796.500982.0001.017.000
N 1 Schutzgeländer35.000
Gewerk Elektrotechnik82.00050.00050.000
Baunebenkosten62.50071.00024.00095.000
Unvorhergesehenes144.00018.00059.50077.500
Summe1.945.0002.340.000210.0002.550.000

Die Mehrkosten der einzelnen Gewerke bzw. des Projekts sind wie folgt begründet:

Gewerk Bautechnik:

-

Die Kostenberechnung basiert auf vor-Corona Preisen. Die wirtschaftliche Entwicklung und die damit steigenden Preise während der Corona-Pandemie waren nicht absehbar und haben sich in der Vergabe deutlich niedergeschlagen. Die konjunkturbedingten Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung betragen 87.500 EUR.

- N1: Auf Grund von Abweichungen zwischen den Bestandsplänen und der realen Situation vor Ort sind zusätzliche, nicht absehbare Arbeiten angefallen. So mussten zum Beispiel bestehende Biofilter, deren tatsächliche Standorte von den in den Bestandsplänen eingetragenen Standorten abwichen, rückgebaut werden, damit der Baugrund fachgerecht vorbereitet werden konnte. Weiterhin mussten L-Steine (Winkelsteine aus Beton) ausgebaut werden, damit die bestehende Betriebswasserleitung erreicht und im Bereich der bestehenden Filter verlängert werden konnte. Im Anschluss wurden die L-Steine wieder eingesetzt, um ein Abrutschen der Straße zu verhindern.

Zudem musste eine alte, bestehende Bodenplatte abgerissen und entsorgt werden. Die Platte war mit Erdreich überdeckt und in den Bestandsplänen nicht verzeichnet. Da die Stärke und Tragfähigkeit der Platte ungewiss war, konnten die Fundamente der neuen Rohrleitungsstützen nicht auf die bestehende Platte aufgesetzt werden. Durch den Abriss konnte eine genau definierte Gründung für die Stützen geschaffen und der Bau fachgerecht ausgeführt werden.

- Massenmehrungen: Im Laufe der Arbeiten stellte sich heraus, dass auf Grund des hohen Alters ein bestehender Straßenabschnitt zusätzlich erneuert werden musste, um ein Abfließen von Regenwasser zu gewährleisten. Im Bestand hatten sich Senken ausgebildet, die zu Pfützen führten. Der bestehende Sinkkasten stellte einen Hochpunkt dar. Der Zustand der Straße wurde durch das Baugeschehen verschlechtert, so dass gegenüber der Planung eine größere Fläche erneuert werden musste. Weiterhin hat sich die Aushubmenge zum Bau der Zufahrtsstraße als deutlich höher erwiesen als ursprünglich gedacht. Der Aushub musste so jedoch ausgeführt werden, um Steigungen anzupassen und um das Abfließen von Regenwasser in eine bestimmte Richtung zu garantieren. Zusätzlich sind höhere Massen als geplant für das Instandsetzen einer defekten Leerrohrkabeltrasse entstanden, deren Zustand erst nach der Freilegung ersichtlich war.

- Die Kosten des Gewerks Rohbau betragen somit voraussichtlich 485.000 EUR (brutto) und liegen um 179.000 EUR (brutto) über dem freigegebenen Budget in Höhe von 306.000 EUR (brutto).

Gewerk Rohrleitungen und Kamine

- Die Kostenberechnung basiert auf vor-Corona Preisen. Die wirtschaftliche Entwicklung und die damit steigenden Preise während der Corona-Pandemie waren nicht absehbar und haben sich in der Vergabe deutlich niedergeschlagen. Die konjunkturbedingten Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung betragen 271.500 EUR.

- Die Kosten des Gewerks betragen somit voraussichtlich 825.500 EUR (brutto) und liegen um 271.500 EUR (brutto) über dem freigegebenen Budget in Höhe von 554.000 EUR (brutto).

Gewerk Filtermodule

- Die Kostenberechnung basiert auf vor-Corona Preisen. Die wirtschaftliche Entwicklung und die damit steigenden Preise während der Corona-Pandemie waren nicht absehbar und haben sich in der Vergabe deutlich niedergeschlagen. Die konjunkturbedingten Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung betragen 185.500 EUR.

- Zur Arbeitssicherheit muss ein Sicherheitsgitter auf den Filtercontainer angebracht werden. Dieses sicherheitsrelevante Geländer musste nachträglich beauftragt werden.

- Die Kosten des Gewerks betragen somit voraussichtlich 1.017.000 EUR (brutto) und liegen um 220.500 EUR (brutto) über dem freigegebenen Budget in Höhe von 796.500 EUR (brutto).

Baunebenkosten

Die Baunebenkosten erhöhen sich durch zusätzliche Leistungen, die in die Kostenprognose eingeflossen sind. Es mussten neue Festpunkte zur Einmessung der neuen Bauwerke eingemessen werden. Eine bodengutachterliche Begleitung beim Rohbau war erforderlich, um an unsicheren Stellen den Boden zu prüfen und zu gewährleisten, dass keine weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenfestigkeit erforderlich sind. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde festgelegt, die Kamine zu verlängern. Aufgrund der geänderten Lasten mussten daher die statischen Berechnungen angepasst und geprüft werden. Weiter mussten im Rahmen der baufeldvorbereitenden Maßnahmen entgegen der Planung die rückgebauten Filter und deren Filtermaterial entsorgt werden (s.o.).

Die Baunebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf 95.000 EUR (brutto) und liegen somit um 32.500 EUR (brutto) über dem freigegebenen Budget in Höhe von 62.500 EUR (brutto).

Unvorhergesehenes

Für weiteres unvorhergesehenes wurde auf Grund der fortgeschrittenen Bautätigkeit der ursprüngliche Betrag für Unvorhersehbares von 144.000 EUR auf 77.500 EUR reduziert.

Zusammenstellung der Gesamtkosten (brutto) des Projekts unter Berücksichtigung der konjunkturellen Einflüsse und der fortgeschriebenen Planung:

Rohbau485.000 EUR
Rohrleitungen und Kamine825.500 EUR
Filtermodule1.017.000 EUR
Elektrotechnik50.000 EUR
Baunebenkosten95.000 EUR
Unvorhergesehenes77.500 EUR
Summe2.550.000 EUR

Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf ca. 2.550.000 EUR (brutto).

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf:
Bewilligte Mittel1.945.000 EUR (brutto)
Mehrkosten605.000 EUR (brutto)
Gesamtinvestitionsbedarf:2.550.000 EUR (brutto)
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 2021515.000 EUR (brutto)
20221.735.000 EUR (brutto)
2023300.000 EUR (brutto)

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

Keine

4. Jahresfolgekosten:

Kostenberechnung (EUR)Mehrkosten (EUR)Summe (EUR)
a) Personalkosten Entfällt; keine Veränderungen gegenüber Bestand000
b) Sachkosten000
Entfällt; keine Veränderungen gegenüber Bestand c) kalkulatorische Kosten
- Abschreibung108.27436.410144.684
- kalkulatorische Verzinsung (3 %)58.35018.15076.500
Gesamtsumme Jahresfolgekosten166.62454.560221.184

5. Jahreserträge:

Keine

6. Leistungen Dritter:

Keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

Keine

8. Sonstiges:

Entfällt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 13 · 28.11.2022
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 177 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 13 · 01.12.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.12.2022
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung