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Aufnahme von acht Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C in Höhe von insgesamt 18.900.000 Euro

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 173

Betreff: Aufnahme von acht Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C in Höhe von insgesamt 18.900.000 Euro

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen der Stadt Frankfurt am Main auf Veranlassung des Landes zwei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und sechs Darlehen aus der Abteilung C zur Mitfinanzierung der folgenden Maßnahmen gewährt hat: a) 2.500.000 EUR: Sanierung Merianschule b) 2.250.000 EUR: Erweiterung und Sanierung Mühlbergschule c) 2.500.000 EUR: Neubau Kindertageseinrichtung am Frankfurter Berg, Wacholderweg d) 2.300.000 EUR: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Sachsenhausen, Martin-Buber-Schule e) 2.750.000 EUR: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Fechenheim, Dieburger Str. 10a f) 3.500.000 EUR: Sanierung und Modernisierung der Sportanlage am Brentanobad g) 2.000.000 EUR: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Rödelheim hinter der Ebelfeldschule in Praunheim h) 1.100.000 EUR: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Eckenheim, Niederbornstraße Bei den Darlehen zu a) und b) handelt es sich um Darlehen mit Ansparverpflichtung (Hessischer Investitionsfonds Abt. B); die Darlehen zu c) bis h) sind zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen (Hessischer Investitionsfonds Abt C).
  2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main die unter a) und b) aufgeführten Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufnimmt: Ansparverpflichtung: 20% des Darlehensbetrages, anzusparen in 8 gleichen Halbjahresraten Auszahlungszeitpunkt: 01.01.2017 Auszahlung: 100 % Zinsen: zinsfrei Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: seitens der Gläubigerin nur bei Vertragsverletzung kündbar, seitens der Stadt jederzeit ganz oder teilweise rückzahlbar; Teilrückzahlungen werden zur Verkürzung der Laufzeit verwendet.
  3. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main die unter c) bis h) aufgeführten Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufnimmt: Auszahlung: 100 % Auszahlungstermin: 01.10.2013 Zinsen: 1,8 % p.a., zahlbar halbjährlich nachträglich Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: das ordentliche Kündigungsrecht ist beiderseits ausgeschlossen
  4. Die zu leistenden Ansparraten sind bei der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu verausgaben.
  5. Die Darlehen sind in dem für die Auszahlung vorgesehenen Haushaltsjahr in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu vereinnahmen. Begründung: Der Stadt Frankfurt am Main wurden aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C insgesamt acht Darlehen in Höhe von insgesamt 18.900.000 EUR zur Mitfinanzierung der unter Ziffer I. a) bis h) genannten Investitionsmaßnahmen gewährt. Eventuell kann eine Änderung des Verwendungszwecks auf Antrag erfolgen. Mit Vertrag vom 30.09.2005 hat das Land Hessen aufgrund einer Änderung des Investitionsfondsgesetzes das nicht rechtsfähige Sondervermögen "Hessischer Investitionsfonds" als Stille Einlage in die Landesbank Hessen-Thüringen eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, mit der jährlich für die Stille Einlage von der Landesbank an das Land zu zahlenden Vergütung, die dem weiter bestehenden Fonds zuzuführen ist, eine neue Abteilung C einzurichten. Aus dieser Abteilung C werden Zinsverbilligungen für Kapitalmarktdarlehen gewährt. Hieraus resultiert eine Verzinsung dieser Darlehen von 1,8 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit und damit eine Zinsersparnis von rd. 0,50% p.a. im Vergleich zu einem Kapitalmarktdarlehen. Mit der Abwicklung der Darlehensverträge ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen - Thüringen Girozentrale betraut. Das gesamte Antragsvolumen der Stadt Frankfurt am Main für das Programm 2013 belief sich auf rd. 31,3 Mio. EUR. Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel konnte jedoch nicht allen Anträgen entsprochen werden bzw. die Mittel nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.09.2013

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. September 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.11.2013
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenÖkoLinX-ARLNPD
Ablehnung:
Römer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 14.11.2013
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenÖkoLinX-ARLNPD
Ablehnung:
Römer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen RÖMER (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung